Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 90
oder unglückliche Umstände im Unabhängigen Verwaltungssenat
Wien gäbe. Und dem muss ich entschieden widersprechen: Nein, Herr
Landeshauptmann, es sind nicht manche, die versuchen, diesen Eindruck zu erwecken.
Es ist der Bericht des Unabhängigen Verwaltungssenats, in dem es wörtlich
heißt, und ich lese daraus, ich zitiere jetzt aus dem Bericht 2001, den wir ja
heute zur Kenntnis nehmen sollten: "Eine Fortsetzung der Politik der
personellen Aushungerung gegenüber dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien
stellt die Effektivität dieser Rechtsschutzinstanz und damit Umsetzung des
Verwaltungsreformvorhabens im Land Wien grundlegend in Frage."
Mit Bedauern muss ich zur Kenntnis nehmen: So scharf
hätte selbst ich es nicht formulieren können! Somit sind es nicht manche, die
es behaupten und auch nicht manche, die versuchen, es so darzustellen, sondern
es ist der Bericht selbst. Der Bericht, den Sie übrigens selbst jahrein,
jahraus hier zur Kenntnis nehmen, aber aus dem Sie offenbar bisher kaum
Handlungsanleitungen gezogen haben, also keinerlei Konsequenzen gezogen haben,
denn die Situation stellt sich bis auf weiteres nicht unverändert, aber schon
fast unverändert vor.
Insofern erlaube ich mir, erneut auch heuer auf jene
Missstände kurz einzugehen, die ja nicht erst heuer in dem Bericht 2001
geschildert werden, sondern auch und genauso in den Jahren davor geschildert
wurden, und auch noch auf ein paar Umstände, die ich selbst sozusagen als
Mitglied dieses Hauses in den letzten bald sieben Jahren erlebt habe.
Ich fange also zunächst einmal mit der Frage der
Präsidenten an. So kann ich mich daran erinnern, dass der inzwischen
verstorbene Herr Dr Moser derjenige Präsident war, der in der Vergangenheit
jahrein, jahraus die Berichte der Mitglieder, die immerhin von der Mitgliedervollversammlung
ja verabschiedet und uns hier vorgelegt werden, nicht etwa unterstützt hat,
nicht etwa zur Kenntnis genommen hat und sich nicht etwa hier im Hause dafür
eingesetzt hat, dass die Missstände beseitigt werden, sondern ganz im
Gegenteil, uns eigene Gegenberichte vorgelegt hat! Ich kann mich sogar noch an
eine ziemlich hitzige Debatte im Ausschuss erinnern, wo es seinerzeit darum
ging, ob wir den Gegenbericht des Präsidenten jetzt zur Kenntnis nehmen oder
nicht zur Kenntnis nehmen, bis in dankenswerter Weise festgestellt wurde, dass
er ja dem Bericht nicht angehört und dieser daher auch nicht zur Kenntnis zu
nehmen ist.
Inzwischen gibt es ja eine neue Präsidentin, Frau DDr
Schönberger, und man könnte meinen, sie hätte sich sozusagen von dieser
Vorgangsweise abgehoben und hätte die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern gesucht,
um die Missstände zu beseitigen und um sich hier dem Wiener Magistrat gegenüber
stark dafür einzusetzen, um hier mehr Ressourcen, die dringend notwendig sind,
für den UVS und seine Mitglieder zu erkämpfen. Mitnichten. Die Frau Präsidentin
hat es vorgezogen, Verfassungsgerichtshofbeschwerden einzureichen, um sich
beispielsweise ihre eigene Berichtspflicht gegenüber den Mitgliedern zu
ersparen.
Ja, was kann man denn dazu sagen? - Ich hätte erwartet
und ich möchte auch an dieser Stelle an die Frau Präsidentin appellieren, doch
bitte von dieser Vorgangsweise und von dieser Haltung abzugehen, die Zusammenarbeit
mit den eigenen Mitgliedern zu suchen und sich mit aller Kraft dafür
einzusetzen, dass der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bei seiner Aufgabe
durch die eigene Präsidentin bitte gestärkt wird und nicht geradezu bekämpft
wird.
Punkt 2: EDV-Ausstattung, in früheren Jahren
bitte sogar die Bücherausstattung. Heute haben wir gehört, dass es mit der
EDV-Ausstattung besser geworden wäre. Wenn dem so ist, wird sich das ja auch im
Bericht 2002 niederschlagen. Es freut mich sehr. Lange genug hat es gedauert,
muss ich sagen, und in früheren Jahren - das möchte ich auch noch sagen - haben
wir ja auch noch andere Debatten gehabt. Ich habe noch immer nicht die
ebenfalls legendäre Debatte im Ausschuss vergessen, wo es darum ging, dass die
Mitglieder nicht ausreichend Gesetzesbücher haben und wo argumentiert worden
ist: Na ja, es können sich ja mehrere Mitglieder zusammentun und die Bücher
teilen, wo aber die Mitglieder auch in einem Bericht - ich weiß es gar nicht
mehr auswendig wann, aber ich glaube es war 1999 - moniert haben, dass sogar -
wie gesagt - die Ausstattung mit Gesetzestexten nicht ausreicht.
Mir geht es darum, warum ich jetzt mit alten Missständen
aufwarte, eine Entwicklung aufzuzeigen, von der ich meine, dass sie schon
verdeutlicht, wie der Magistrat offenbar jener Instanz gegenübersteht, die uns
bitte prüfen soll, ob wir im Sinne der Bürger unsere Aufgaben richtig erledigen
oder nicht.
Punkt 3: Der Erledigungsrückstand. 9 106
Verfahren waren es im Jahr 2001 und die Tendenz ist steigend. Zwar war das Jahr
1999 mit fast 9 500 Verfahren Erledigungsrückstand ein Rekordjahr. Also
man kann sagen, es hat ja schon eine gewisse Besserung gegenüber dem Jahr 1999
gegeben. Doch inzwischen hat es auch eine Verwaltungsreform gegeben und diese
Verwaltungsreform bedeutet einen enormen Arbeitsanfall für den UVS und jeder,
der rechnen kann - und das können wir hier im Hause alle, das weiß ich genau -,
weiß, dass nun damit zu rechnen ist, dass dieser Erledigungsrückstand nicht
abgebaut werden kann, sondern in der jetzigen Situation weiterhin zunehmen
wird. Da muss man doch was tun, meine ich! Man kann doch nicht tatenlos
zusehen, wie der Erledigungsrückstand zunimmt und wie es dann - und da bin ich
schon bei Punkt 4 - zu Verjährungen kommt.
Also 4: Wie sieht es mit den Verjährungen aus? - 2001
waren es 700 Verfahren, die verjährten. Für 2002 ist bereits die Prognose, dass
es in etwa 1 000 Verfahren sein werden, die verjähren werden. Das macht
10 Prozent aller Verfahren aus. Stellen Sie sich das vor: 10 Prozent
Verjährungen! Auch hier ist die Tendenz bedauerlicherweise bisher steigend und
ich möchte nicht tatenlos dasitzen und abwarten, wie es dann im Jahr 2003
ausschaut, bis wir irgendwann einmal überlegen, ob hier zu handeln ist und wie
dem hier gegenzusteuern
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