Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 49 von 90
hier eingebracht haben, gut ist für das friedliche Zusammenleben,
gut ist für die demokratische Weiterentwicklung in unserer Stadt, gut ist für
die Integration der Zuwanderer und für die Zukunft der jungen Menschen, die
erfreulicherweise beweisen, dass sie sehr an dem interessiert sind, was in
ihrer Heimatstadt vorgeht. Es ist gut für ein verstärktes
Persönlichkeitselement, weil wir mit den Vorzugsstimmen den Wienerinnen und
Wienern mehr die Chance geben, dass sie hier auch einen Politiker, eine
Politikerin ihres besonderen Vertrauens unterstützen können.
Ich hoffe, dass wir alle miteinander vom Bundesgesetzgeber
erreichen werden, dass auch der verstärkten Flexibilität der Wiener und
Wienerinnen, die viel unterwegs sind, Rechnung getragen wird und dass die gut
funktionierende Wahl außerhalb Wiens mit Wahlkarten auch bei der
Gemeinderatswahl möglich sein wird.
Ich bitte Sie also, im Sinne der Weiterentwicklung
unserer Demokratie für uns alle, diesem Vorschlag, so wie er vorliegt,
zuzustimmen. - Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun
zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage in erster Lesung.
Es wurde die getrennte Abstimmung verlangt.
Ich mache darauf aufmerksam, dass ich nach Beratung,
aber auch Information in der Präsidialkonferenz die Gesetzesvorlage in Blöcke
geteilt habe und diese getrennt zur Abstimmung bringen werde, wobei der erste
Teil die Wiener Stadtverfassung mit Artikel I betrifft, der zweite Teil
die Gemeindewahlordnung, und zwar das Wahlrecht für Zuwanderinnen und
Zuwanderer auf Bezirksebene zu Artikel II. Der dritte Teil betrifft
ebenfalls die Gemeindewahlordnung und zwar die Senkung des Wahlalters zu
Artikel II. Hier gibt es aber nochmals eine Teilung der Abstimmung. Und
der vierte und letzte Teil der Gemeindewahlordnung betrifft die Vorzugsstimmenänderung
und diverse Modalitäten zu Artikel II.
Wir sind nun bei der Abstimmung über den ersten Teil
der Wiener Stadtverfassung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den Ziffern 1
§ 61b Abs 3 und Ziffer 2 § 66b Abs 5
zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das sind die SPÖ und die GRÜNEN und
damit die erforderliche Mehrheit.
Wir kommen zur Abstimmung über den zweiten Teil. Das
ist die Wiener Gemeindewahlordnung - Wahlrecht für Zuwanderinnen und Zuwanderer
auf Bezirksebene.
Hier geht es um die Ziffer 1 § 16 (2),
Ziffer 2 § 19a (1) bis (4), Ziffer 3 § 19b (1) bis (7) und
Ziffer 4 § 30 Abs 1. Hier gibt es einen Abänderungsantrag der
grünen Fraktion, und zwar betrifft dieser Abänderungsantrag, wie Sie ja von der
Einbringung her noch wissen, aber ich sage es nochmals durch, den § 16
Abs 2 und damit, wenn das so wäre, klarerweise auch beim
§ 19, 19a die Änderungen. Der § 16 Abs 1 wäre ident mit der
Gesetzesvorlage.
Ich komme zuerst zur Abstimmung über den Abänderungsantrag.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Abänderungsantrag
der GRÜNEN zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist mit den Stimmen der
GRÜNEN nur gegeben und somit hat er nicht die erforderliche Mehrheit.
Wir kommen nun zu den, wie von mir bereits schon
zitierten Ziffern 1, 2, 3 und 4 in diesem Teil.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem
Teil die Zustimmung geben, die Hand zu heben. - Das ist die SPÖ und das ist die
erforderliche Mehrheit, somit ist dies mehrstimmig beschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den dritten Teil,
der ebenfalls getrennt durchgeführt wird. Das ist die Wiener
Gemeindewahlordnung - die Senkung des Wahlalters.
Hier geht es einmal um die Ziffer 1 § 16
Abs 1.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dieser Ziffer
und diesem Gesetzesentwurf zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das sind die
SPÖ, die FPÖ und die GRÜNEN und daher die entsprechende Mehrheit.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der
Ziffer 5 § 42 zustimmen wollen, jetzt die Hand zu heben. - Das sind
die SPÖ und die FPÖ und damit die entsprechende Mehrheit an Zustimmung für
diesen Teil des Gesetzes.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den vierten Teil.
Das ist die Wiener Gemeindewahlordnung - Vorzugsstimmenänderung und diverse
Modalitäten.
Dieser Teil betrifft die Ziffer 6 § 73
Abs 2, Ziffer 7 § 74 Abs 2, Ziffer 8 § 74
Abs 4, § 9 pardon Ziffer 9 § 88 Abs 1, Ziffer 10
§ 93 Abs 4, Ziffer 11 § 95 Abs 2, Ziffer 12
§ 95 Abs 4, Ziffer 13 § 95 Abs 5, Ziffer 14
§ 96 Abs 2, Ziffer 15 § 96 Abs 5, Ziffer 16
§ 96 Abs 6, Ziffer 17 § 99 Abs 2, Ziffer 18
§ 102 Abs 5, die Anlage 8 bis 11 - Stimmzettel - und den
Artikel III.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die nun diesem
Teil der Vorlage einschließlich Titel und Eingang, jedoch mit Ausnahme der
bereits beschlossenen Teile, ihre Zustimmung geben wollen, die Hand zu erheben.
- Das ist die SPÖ, das sind die FPÖ und die GRÜNEN. Damit ist auch dieser Teil
mehrheitlich angenommen worden.
Damit wäre das Gesetz in erster Lesung angenommen.
Meine Damen und Herren! Wir haben einige Beschluss-
und Resolutionsanträge, die nun zur Abstimmung gelangen.
Ich gehe in der Reihenfolge der Einbringung vor.
Es gibt den Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP.
Hier geht es um die Novellierung der Wiener Gemeindewahlordnung zwecks
Implementierung eines fairen Mandatszuteilungsverfahrens. Ich glaube, mit
diesem Stichwort ist bekannt, was bei dem Antrag gemeint ist.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag
zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind ÖVP, FPÖ und GRÜNE
und somit die Minderheit.
Wir kommen zum zweiten Beschluss- und Resolutionsantrag,
eingebracht von der ÖVP. Hier wird verlangt: "Der Herr Landeshauptmann
wird aufgefordert, zielführende Gespräche mit den Landeshauptleuten und anderen
Bundesländern im Hinblick auf die Möglichkeit der
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