Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 41 von 90
Ich möchte noch zuletzt zum
Vorschlag der SPÖ für eine Volksabstimmung, für einen Antrag Stellung nehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind der Meinung, dieses Gesetz ist
verfassungswidrig, wir sind der Meinung, dieses Gesetz ist polarisierend. Eine
Volksabstimmung darüber würde nur noch mehr polarisieren. Das kann es nicht
sein. Wenn wir der Meinung sind, dass es sowieso grundlegend verfassungswidrig
ist, brauchen wir dazu das Volk nicht zu befragen, sondern haben zuerst einmal
das Urteil der Verfassungsrichter zu hören, und dann werden wir weitersehen.
Jawohl, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Demokratie muss
weiterentwickelt werden, keine Frage. Aber nicht willkürlich und nicht
beliebig. Der Vorschlag jetzt, Ihr so genanntes, ich kann sagen auf
marxistischer Dialektik beruhendes (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und bei
den GRÜNEN.), auf marxistischer Dialektik beruhendes Demokratiepaket ist
undemokratisch, ist unsozial und ist verfassungswidrig. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gemeldet ist Herr Abg Strache. Ich erteile es ihm.
Abg Heinz Christian Strache (Klub
der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Abgeordneten!
Das Wahlrechtspaket für Wien, was stellt es dar? Eine
Errungenschaft für Wien oder doch ein Versagen? Und wenn wir die Punkte
durchgehen, die in diesem Wahlrechtspaket stehen oder auch stehen sollten und
teilweise leider Gottes nicht vorkommen, dann muss man sagen: Es handelt sich
um ein Versagen.
Jede Stimme in dieser Stadt sollte gleich viel wert
sein. Bis heute ist das leider Gottes bei der SPÖ nicht der Fall. Wir hätten
die Möglichkeit gehabt, so wie auf Nationalratsebene ein d'Hondt'sches
Verfahren einzuführen. Die Sozialisten haben das in dieser Stadt leider Gottes
nach wie vor verhindert.
Bei der Briefwahl ist nichts weitergegangen. Bei den
Wahlkarten versucht man jetzt mit einem gemeinsamen Antrag sich sozusagen
wiederum auf den Bund auszureden, ohne eigeninitiativ zu werden und zumindest die
Möglichkeiten, die im Landesbereich vorhanden wären, zuerst auszuschöpfen und
dann an den Bund heranzutreten.
Bei der Verbesserung des Persönlichkeitswahlrechts
ist zumindest in einem Teilbereich etwas weitergegangen, wie wir heute schon
hören konnten, nämlich im Vorzugsstimmenbereich, wo es jetzt leichter werden
wird in Zukunft, über Vorzugsstimmen ein Mandat zu erreichen oder den einen
oder anderen Platz gutzumachen.
Aber was die Direktwahl des Bürgermeisters betrifft
oder auch der Bezirksvorsteher ist leider Gottes wieder einmal eine wesentliche
Chance verpasst worden, nämlich in diesem Bereich der Direktwahl die Stärke und
die unabhängige Position der Persönlichkeiten hervorzuheben und sie letztlich
ein bisschen unabhängiger von der jeweiligen Partei zu machen. Es ist schade,
dass man diese Chance nicht genützt hat.
Der Bereich "Wählen mit 16" ist endlich für
mich eine Umsetzung in der Richtung, wie sie schon lange von einem freiheitlich
regierten Bundesland umgesetzt worden ist. Da bin ich froh, dass das, nachdem
das schon lange in Kärnten beschlossen wurde, jetzt endlich auch in Wien
umgesetzt wird, auch wenn heute Kritik gefallen ist, dass die Betroffenen es
selbst in Befragungen abgelehnt haben.
Ich denke, es gibt natürlich auch Probleme und problematische
Bereiche, was das Wählen mit 16 betrifft, vor allen Dingen jene Punkte, die
heute angesprochen worden sind, wie die mögliche Verpolitisierung an den Schulen
und der politische Missbrauch an den Schulen und letztlich auch der Wahlkampf,
der in den Schulen stattfinden kann, der leider Gottes auch in der
Vergangenheit immer stattgefunden hat, wie wir heute gehört haben. Deshalb
halte ich es für ganz vernünftig, dass wir "Wählen mit 16" in Zukunft
heute möglich machen, weil endlich auch alle anderen Parteien in diesem hohen
Haus die Möglichkeit haben werden, über die Wählerevidenz an die 16-Jährigen
heranzukommen, um das gutzumachen, was teilweise durch den politischen
Missbrauch an den Schulen verbockt wird. Das ist eine Riesenchance und die
werden wir auch in Zukunft zu nützen wissen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich möchte nun auf einige Vorredner eingehen, bevor
ich zum Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger komme.
Frau Landtagskollegin Vassilakou hat hier die Frage
gestellt beziehungsweise zum Ausdruck gebracht, sie versteht nicht, warum ihr
Vater, der EU-Bürger ist, wenn er zu uns kommt, wahlberechtigt sein soll auf
Kommunalebene und warum das bei einem Nicht-EU-Bürger eben nicht der Fall ist.
Ich glaube, es wurde heute schon mehrmals erklärt, aber ich erkläre es Ihnen
gerne noch einmal: Es gibt nun einmal das Prinzip der Gegenseitigkeit, wie es
in der Europäischen Union vertraglich festgelegt wurde. Hier ist es nun einmal
so, dass alle Bürger der Europäischen Union in einem anderen EU-Land, wenn sie
hauptwohngemeldet sind, dieses Wahlrecht haben. Bei einem Nicht-EU-Bürger ist
das nicht gegeben, und deshalb ist es nun einmal so, dass Ihr Vater, der
Grieche und EU-Bürger ist, selbstverständlich dieses Wahlrecht genießen kann,
aber eben ein Nicht-EU-Bürger nicht. Und das ist einfach eine Regelung, die man
zur Kenntnis nehmen sollte, auch wenn man sie vielleicht nicht ganz versteht
oder dem nicht nachkommen kann, aber diese Regelung ist existent.
Und wenn Sie Städte in Europa genannt haben wie
Kopenhagen, Oslo oder Stockholm, die also ein anderes Wahlrecht haben: Gut,
soll sein. Wir orientieren uns an anderen europäischen Hauptstädten wie Rom,
Paris, Berlin oder London. Die sind uns in dem Fall wesentlich sympathischer,
weil sie eine Regelung präferieren, die wir letztlich auch präferieren.
Zum Herrn Chorherr, der sich heute hier interessanterweise
als glühender Globalisierungsbefürworter dargestellt hat. Also ich muss sagen,
ich habe da ein gänzlich neues Bild von Ihnen erhalten. Es ist wirklich interessant
gewesen.
Aber wenn Sie dann von den Bildungsbürgern sprechen, die
heute diesem Gesetzesentwurf zustimmen
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