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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 90

 

Ich möchte noch zuletzt zum Vorschlag der SPÖ für eine Volksabstimmung, für einen Antrag Stellung nehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind der Meinung, dieses Gesetz ist verfassungswidrig, wir sind der Meinung, dieses Gesetz ist polarisierend. Eine Volksabstimmung darüber würde nur noch mehr polarisieren. Das kann es nicht sein. Wenn wir der Meinung sind, dass es sowieso grundlegend verfassungswidrig ist, brauchen wir dazu das Volk nicht zu befragen, sondern haben zuerst einmal das Urteil der Verfassungsrichter zu hören, und dann werden wir weitersehen. Jawohl, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Demokratie muss weiterentwickelt werden, keine Frage. Aber nicht willkürlich und nicht beliebig. Der Vorschlag jetzt, Ihr so genanntes, ich kann sagen auf marxistischer Dialektik beruhendes (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und bei den GRÜNEN.), auf marxistischer Dialektik beruhendes Demokratiepaket ist undemokratisch, ist unsozial und ist verfassungswidrig. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Strache. Ich erteile es ihm.

 

Abg Heinz Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Abgeordneten!

 

Das Wahlrechtspaket für Wien, was stellt es dar? Eine Errungenschaft für Wien oder doch ein Versagen? Und wenn wir die Punkte durchgehen, die in diesem Wahlrechtspaket stehen oder auch stehen sollten und teilweise leider Gottes nicht vorkommen, dann muss man sagen: Es handelt sich um ein Versagen.

 

Jede Stimme in dieser Stadt sollte gleich viel wert sein. Bis heute ist das leider Gottes bei der SPÖ nicht der Fall. Wir hätten die Möglichkeit gehabt, so wie auf Nationalratsebene ein d'Hondt'sches Verfahren einzuführen. Die Sozialisten haben das in dieser Stadt leider Gottes nach wie vor verhindert.

 

Bei der Briefwahl ist nichts weitergegangen. Bei den Wahlkarten versucht man jetzt mit einem gemeinsamen Antrag sich sozusagen wiederum auf den Bund auszureden, ohne eigeninitiativ zu werden und zumindest die Möglichkeiten, die im Landesbereich vorhanden wären, zuerst auszuschöpfen und dann an den Bund heranzutreten.

 

Bei der Verbesserung des Persönlichkeitswahlrechts ist zumindest in einem Teilbereich etwas weitergegangen, wie wir heute schon hören konnten, nämlich im Vorzugsstimmenbereich, wo es jetzt leichter werden wird in Zukunft, über Vorzugsstimmen ein Mandat zu erreichen oder den einen oder anderen Platz gutzumachen.

 

Aber was die Direktwahl des Bürgermeisters betrifft oder auch der Bezirksvorsteher ist leider Gottes wieder einmal eine wesentliche Chance verpasst worden, nämlich in diesem Bereich der Direktwahl die Stärke und die unabhängige Position der Persönlichkeiten hervorzuheben und sie letztlich ein bisschen unabhängiger von der jeweiligen Partei zu machen. Es ist schade, dass man diese Chance nicht genützt hat.

 

Der Bereich "Wählen mit 16" ist endlich für mich eine Umsetzung in der Richtung, wie sie schon lange von einem freiheitlich regierten Bundesland umgesetzt worden ist. Da bin ich froh, dass das, nachdem das schon lange in Kärnten beschlossen wurde, jetzt endlich auch in Wien umgesetzt wird, auch wenn heute Kritik gefallen ist, dass die Betroffenen es selbst in Befragungen abgelehnt haben.

 

Ich denke, es gibt natürlich auch Probleme und problematische Bereiche, was das Wählen mit 16 betrifft, vor allen Dingen jene Punkte, die heute angesprochen worden sind, wie die mögliche Verpolitisierung an den Schulen und der politische Missbrauch an den Schulen und letztlich auch der Wahlkampf, der in den Schulen stattfinden kann, der leider Gottes auch in der Vergangenheit immer stattgefunden hat, wie wir heute gehört haben. Deshalb halte ich es für ganz vernünftig, dass wir "Wählen mit 16" in Zukunft heute möglich machen, weil endlich auch alle anderen Parteien in diesem hohen Haus die Möglichkeit haben werden, über die Wählerevidenz an die 16-Jährigen heranzukommen, um das gutzumachen, was teilweise durch den politischen Missbrauch an den Schulen verbockt wird. Das ist eine Riesenchance und die werden wir auch in Zukunft zu nützen wissen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Ich möchte nun auf einige Vorredner eingehen, bevor ich zum Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger komme.

 

Frau Landtagskollegin Vassilakou hat hier die Frage gestellt beziehungsweise zum Ausdruck gebracht, sie versteht nicht, warum ihr Vater, der EU-Bürger ist, wenn er zu uns kommt, wahlberechtigt sein soll auf Kommunalebene und warum das bei einem Nicht-EU-Bürger eben nicht der Fall ist. Ich glaube, es wurde heute schon mehrmals erklärt, aber ich erkläre es Ihnen gerne noch einmal: Es gibt nun einmal das Prinzip der Gegenseitigkeit, wie es in der Europäischen Union vertraglich festgelegt wurde. Hier ist es nun einmal so, dass alle Bürger der Europäischen Union in einem anderen EU-Land, wenn sie hauptwohngemeldet sind, dieses Wahlrecht haben. Bei einem Nicht-EU-Bürger ist das nicht gegeben, und deshalb ist es nun einmal so, dass Ihr Vater, der Grieche und EU-Bürger ist, selbstverständlich dieses Wahlrecht genießen kann, aber eben ein Nicht-EU-Bürger nicht. Und das ist einfach eine Regelung, die man zur Kenntnis nehmen sollte, auch wenn man sie vielleicht nicht ganz versteht oder dem nicht nachkommen kann, aber diese Regelung ist existent.

 

Und wenn Sie Städte in Europa genannt haben wie Kopenhagen, Oslo oder Stockholm, die also ein anderes Wahlrecht haben: Gut, soll sein. Wir orientieren uns an anderen europäischen Hauptstädten wie Rom, Paris, Berlin oder London. Die sind uns in dem Fall wesentlich sympathischer, weil sie eine Regelung präferieren, die wir letztlich auch präferieren.

 

Zum Herrn Chorherr, der sich heute hier interessanterweise als glühender Globalisierungsbefürworter dargestellt hat. Also ich muss sagen, ich habe da ein gänzlich neues Bild von Ihnen erhalten. Es ist wirklich interessant gewesen.

 

Aber wenn Sie dann von den Bildungsbürgern sprechen, die heute diesem Gesetzesentwurf zustimmen

 

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