Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 90
Fraktion. Wenn Sie es vielleicht nicht erfahren
haben, würde ich darum bitten, das intern mit Ihren Damen und Herren
auszumachen, denn alle haben diesen Vorschlag bekommen. Wir sind jedenfalls in
die Begutachtung gegangen und haben den Sommer über eine lange Begutachtungsfrist
gelassen, weil wir allen Zeit lassen wollten, dass sie ihre Stellungnahmen
entsprechend abgeben können. Diese sind auch gekommen und einige Stellungnahmen
sind selbstverständlich eingearbeitet worden.
Ich gebe zu, es hat im
Oktober und November keine Sitzung stattgefunden, aber es ist uns allen in
Erinnerung, dass in dieser Zeit noch ein bisschen etwas anderes los war. Jetzt
ist die erste Sitzung, wo diese Frage zu diskutieren und zu beschließen ist,
und das tun wir.
Diesen Vorwurf, dass Sie
nicht entsprechend vorbereitet informiert waren, gerade mir zu machen, wo ich
immer extrem darum bemüht bin, alle einzubinden und einzubeziehen, weise ich
entschieden zurück! Ich glaube, meine Darstellung hat bewiesen, dass wir alles
getan haben, von der Einsetzung eines Unterausschusses, von der darüber
hinausgehenden Information, bevor in die Begutachtung versandt wurde, über eine
lange und ausführliche Begutachtung und auch die Einarbeitung entsprechender
Stellungnahmen. Wir haben wirklich alles getan, um eine breite Debatte zu
gewährleisten.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen zur vierten Zusatzfrage. Herr Abg Dr Günther,
bitte.
Abg Dr Helmut Günther
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!
Sie nennen das heutige Papier "Demokratiepaket
der Stadt Wien". Das ist zum großen Teil richtig, weil es Bereiche der
Demokratie in dieser Stadt betrifft. Wir haben wirklich über das Wahlrecht
diskutiert. Ob es ausführlich genug war, wird sich in der Diskussion noch
zeigen. Aber eines muss man schon feststellen: Zum Bereich der Demokratie
würden auch einige andere Bereiche gehören, wie zum Beispiel das faire
Wahlrecht für Wien, das in diesem Ausschuss ziemlich schnell abgehandelt worden
ist, oder auch die Direktwahl des Bürgermeisters sowie des Bezirksvorstehers
und einige andere Dinge.
Jetzt meine Frage: Ist für Sie mit dem heutigen Beschluss
die Diskussion über die Demokratie in Wien in dieser Gesetzgebungsperiode
abgeschlossen oder wird es weiterhin neue, andere Überlegungen geben, denn die
Arbeit im Unterausschuss war durchaus eine positive?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Herr
Abgeordneter!
Vorweg, wir haben in Wien ein faires Wahlrecht. Es
gibt Wahlrechte, die leicht mehrheitsfördernd sind. Es gibt Wahlrechte, die
deutlicher mehrheitsfördernd sind. Andere Bundesländer haben Wahlrechte, die um
einiges mehr mehrheitsfördernd sind als in Wien. Aber das ist eine Diskussion,
die wir, wie Sie richtig sagen, geführt haben, auch wenn es nicht der
Schwerpunkt in diesem Unterausschuss, in dieser Arbeitsgruppe, war.
Aber
grundsätzlich kann ich Ihnen sagen - ich habe das auch bei der Präsentation in
der Öffentlichkeit gesagt -, für mich sind Wahlrechte, demokratische Wege und
demokratische Spielregeln, die wir uns geben, nie etwas Statisches. Das wäre
ganz kontraproduktiv, wenn man sagt: so ist es und so muss es für immer
bleiben. Unsere Gesellschaft entwickelt sich weiter, die Bedürfnisse der
Menschen entwickeln sich weiter und verändern sich.
Das heißt,
ich kann Ihnen nur grundsätzlich sagen, dass ich für zusätzliche Vorschläge
immer offen bin und dass ich der Ansicht bin, dass wir unser demokratisches
System mit Wahlen, aber auch mit vielen anderen Elementen - denn es wäre sehr
traurig um unsere Demokratie bestellt, wenn man alle vier oder fünf Jahre einmal
das Kreuzerl machen kann und sich dazwischen nichts abspielt -, das heißt auch
alle anderen Elemente demokratischer Partizipationsmöglichkeiten müssen immer
weiterentwickelt werden. Ich sehe das als eine permanente Diskussion, mit der
wir, wenn wir uns selbst ernst nehmen, nie aufhören dürfen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. - Die 4. Anfrage ist erledigt.
Wir kommen nun zur 5. Anfrage (FSP/05477/2002/0002-KGR/LM).
Sie wurde von Frau Abg Claudia Sommer-Smolik gestellt und ist an die amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport
gerichtet: In der Wiener Kindertagesheimverordnung verändern sich die
Kinderhöchstzahlen und die Quadratmeterzahlen pro Kinder. Unter anderem ergeben
sich daraus einschneidende Änderungen der finanziellen Situation für private
Kindergartenbetreiberinnen und Kindergartenbetreiber. Es stellt sich daher die
Frage, ob angedacht ist, die Mindestanzahl der Kinder/Gruppe zur Erreichung der
Gruppenförderung für private Betreiberinnen und Betreiber entsprechend der
neuen Kinderhöchstzahlen anzupassen?
Ich ersuche um Beantwortung.
LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte
Frau Abgeordnete!
Sie richten Ihre Frage zur Wiener Kindertagesheimverordnung.
Lassen Sie mich dazu etwas Grundsätzliches sagen.
Als ich vor acht Jahren die ehrenvolle Aufgabe hier
übernommen habe, habe ich gesagt, ich will in Wien die Vollversorgung für die
Kindertagesheime sowohl im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen als auch die Verdopplung
der Anzahl der Plätze für die Null- bis Dreijährigen. Das ist in der
Zwischenzeit gelungen. Wir haben in dieser Zeit nicht nur quantitativ, sondern
vor allem auch qualitativ einen enormen Sprung nach vorne gemacht, auf einer
schon sehr guten Basis in Wien im Vergleich zu allen anderen Bundesländern. Das
hat sich letztendlich auch bewiesen für diejenigen, die Statistiken und Beurteilungen
von außen brauchen. Denn selbst in dem, was die Europäische Union an Standards
vorgibt, haben wir dies in Wien bereits drastisch überschritten. Daher ist es
gut, dass wir in der heutigen Landtagssitzung gleich
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