Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 90
Ihre Frage kann ich zur Stunde nicht beantworten. Sie kann
vielleicht ein Experte beantworten, das ist möglich. Der bin ich aber nicht.
Ich kann nicht abschätzen, welche Rechtsmaterien noch übergeben werden, was ein
zukünftiges Ergebnis einer Bundesstaatsreform sein wird.
Folgerichtig kann ich deshalb auch nicht ablesen, wie
viele zusätzliche Dienstposten noch notwendig sein werden, aber ich bitte
darum, einfach von dem tatsächlichen Ist-Zustand von plus 6 jetzt und plus 4,
also insgesamt 10 im nächsten Jahr, auszugehen. Ich denke, dass wir dann solche
Fragen wie 20 Leute für zusätzlich 3 000 Akten einmal diskutieren könnten.
Vor allem sollten wir das ein bisschen vor dem Hintergrund diskutieren, wie
sich Verwaltungen außerhalb des öffentlichen Bereichs abspielen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Die
dritte Zusatzfrage hat Frau Abg Jerusalem. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub
im Rathaus): Herr Landeshauptmann!
Mein Vorredner hat bereits auf diesen neuerlichen
Arbeitsanfall hingewiesen, der durch die Verwaltungsreform dazukommt. Wenn wir
davon ausgehen, dass der UVS ungefähr 70 Mitglieder braucht, um den Arbeitsanfall
insgesamt zu bewältigen und man Ihrer sehr einfachen und klaren Rechnung folgt,
da kommen 6 dazu, da kommen 4 dazu, dann kommen die Menschen aus Karenzen
wieder zurück und so weiter und so fort, bleibt dennoch am Schluss, unter dem
Strich, eine Diskrepanz von, sagen wir 10 bis 18 Menschen, die immer noch
fehlen, um die Arbeit in einem normalen Zeitraum bewältigen zu können.
Wie gibt es das, dass diese Diskrepanz nach wie vor
besteht und nichts unternommen wird, um sie zu beseitigen?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Frau
Landtagsabgeordnete!
Es ist zwar unüblich, aber
ich muss Ihnen einfach die Gegenfrage stellen. Ihre Mathematik beruht darauf,
dass im Schnitt 200 Akten pro Person und Jahr erledigt werden. Dazu muss
ich Ihnen einfach die Gegenfrage stellen: Ist das in der Tat das Nonplusultra
von Verwaltungseffizienz? Das ist ernsthaft die Frage, die wir hier stellen
müssen.
Zu sagen, das wünschen sich die dortigen Mitarbeiter,
und wenn wir so die Wünsche von allen Mitarbeitern des Magistrats, allen
öffentlichen Dienststellen, auch allen Gerichten, erfüllen würden, dann
ersparen wir uns alle Diskussionen, die wir über Verwaltungsreform, Bundesstaatsreform
und ähnlichen Sonntagsreden, die sich immer abspielen, halten. Ich bitte
wirklich, sich das ein bisschen zu überlegen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Die
vierte Zusatzfrage hat Frau Abg Korosec. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Ich komme zum Vergaberecht. Außer Salzburg und Wien
haben bereits alle Bundesländer das Vergaberecht an den UVS abgetreten.
Jetzt meine Frage: Haben Sie das vor? Wann haben Sie
das vor? Es würde die politische Vernunft eigentlich dafür sprechen, das
Vergaberecht auch an den UVS abzugeben.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte
Frau Abgeordnete!
Da muss man Spezifisches
vergleichen. Wir haben eine andere Einrichtung, weil wir den Vergabesenat, auf
den wir uns geeinigt haben, eingerichtet haben. Aber wie dem auch immer sei,
ich glaube, dass es ein Gebot der Vernunft wäre, über etwas ganz anderes
nachzudenken, nämlich darüber nachzudenken, ob man insbesondere vor dem Hintergrund
der Vergaberichtlinien der Europäischen Union und einer ohnehin schon erfolgten
Spezifizierung durch ein österreichisches Bundesgesetz, generell gesehen noch
Vergaberichtlinien, Vergaberegelungen, Vergabegesetze in den Ländern braucht.
Darüber sollten wir vielleicht gemeinsam nachdenken.
Wenn wir uns überlegen, was nicht nur angedacht,
sondern an sich so vereinbart war, dass im Zuge der Verwaltungsreform der
Bundesregierung aus der - nunmehr muss man schon bald sagen - letzten
Legislaturperiode neben dem Übertragen von Aufgaben vom Bund an die Länder -
das ist das, was real passiert ist - nun auch die zweite Säule kommt, nämlich
die Deregulierung, dann denke ich, dass man beispielsweise in den Bereichen von
Vergabegesetzen ernsthaft darüber nachdenken sollte, dass man die
Landesvergabegesetze auflöst und durch die EU-Richtlinien und ein Bundesvergabegesetz
eigentlich eine hinreichende Rechtssicherheit gegeben wäre.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. -
Damit ist die 3. Anfrage erledigt.
Wir kommen zur
4. Anfrage (FSP/05480/2002/0001-KFP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr
Helmut Günther gestellt und ist
an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen,
Konsumentenschutz und Personal gerichtet: Im Gesetzesentwurf zum Wahlrecht
für Nicht-Unionsbürger ist festgehalten: "Aus verwaltungsökonomischen
Gründen wird jedoch davon abgesehen, das Wahlrecht für Nicht-Unionsbürger an
einen Aufenthaltstitel nach dem Fremden- oder Asylrecht zu knüpfen. Beim
Bestehen eines bereits fünfjährigen ununterbrochenen Hauptwohnsitzes in Wien
kann davon ausgegangen werden, dass ein rechtsgültiger Aufenthaltstitel besteht
oder zumindest in Aussicht gestellt ist." Wieso wird nach fünf Jahren ein
rechtsgültiger Aufenthaltstitel angenommen, wenn das Fremdengesetz zahlreiche
Versagungsgründe normiert?
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr
geehrter Herr Landtagsabgeordneter!
Zu Ihrer Frage nach dem fremdenrechtlichen Status
derjenigen, die in Zukunft in Wien nach fünfjährigem legalen Aufenthalt wählen
sollen, beantworte ich Ihre
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