Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 90
ergibt sich schon dadurch, dass die meisten Verfahren zum
Zeitpunkt ihres Einlangens beim UVS Wien noch nicht entscheidungsreif sind.
Dieser Sockel beläuft sich erfahrungsgemäß auf durchschnittlich etwa
200 Ver-fahren pro Mitglied, wobei etliche Mitglieder deutlich geringere,
allerdings einige Mitglieder deutlich höhere Rückstände aufweisen. So belief
sich der Rückstand eines Mitglieds am 31.12.2001 auf rund 700 Akten, allerdings
inklusive zahlreicher Annexzahlen.
Was den Vorwurf betrifft, für die systematische inhaltliche
Bearbeitung der zu erfassenden Entscheidungen stehe kein juristisches Personal
zur Verfügung, ist festzustellen, dass gerade auch im Hinblick auf die allgemeine
Knappheit der Ressourcen bereits in der Vergangenheit versucht wurde, mit dem
vorhandenen Personal der Evidenz- und Dokumentationsstelle das Auslangen zu
finden. Das hat sich im Wesentlichen auch bewährt.
Zu 3: Verhandlungssäle: Zu der angeblich untauglichen
Ausstattung sowie der geringen Zahl der Verhandlungssäle, nämlich zwei, ist
festzuhalten, dass die Organisation des UVS Wien grundsätzlich vorgesehen hat,
die größte Menge der Verhandlungen in den Amtsräumen der Mitglieder
durchzuführen. Aus diesem Grund wurden die Amtsräume dieser Vorgabe
entsprechend, gemessen am sonst üblichen Standard im Magistrat,
überdurchschnittlich groß und geräumig gestaltet. Für Verhandlungen mit
zahlreichen Zeugen, Sachverständigen und so weiter, sind darüber hinaus die
beiden Verhandlungssäle geschaffen worden, in denen jeweils zirka
20 Personen Platz finden.
Zu 4: Personensicherheit: Ein von den
Mitgliedern immer wieder angeführtes Problem ist die Gewährleistung der
persönlichen Sicherheit. Die Präsidentin hat in diesem Zusammenhang zahlreiche
Maßnahmen getroffen, um in der Folge eine Verbesserung der allgemeinen
Sicherheit im Unabhängigen Verwaltungssenat herbeizuführen.
Die Bundespolizeidirektion Wien wurde ersucht, ein
Gutachten hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen im Amtshaus Muthgasse zu
erstellen. Die darin getroffenen Feststellungen zur Hebung der Sicherheit im
UVS Wien führten dazu, dass die MD-KS unter anderem drei Informationsveranstaltungen
zur Frage der Sicherheit im UVS Wien durchführte, diverse interne
organisatorische Maßnahmen festgelegt wurden und vor allem für Verhandlungen in
besonderen Fällen eigene Sicherheits-vorkehrungen durch die MA 68 - Wache
Rathaus getroffen werden.
Die von den Mitgliedern immer wieder geforderte rigorose
Zugangsbeschränkung mit Personenkontrolle zu den Amtsräumen des UVS Wien,
analog den Gerichten, wurde bislang von allen magistratsinternen und -externen
Experten als nicht zielführend bezeichnet.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen weiteren Informationen
gedient zu haben.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Die erste
Zusatzfrage hat Frau Abg Korosec.
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Seit Jahren haben wir im Bericht der Vollversammlung
immer wieder die gleichen Versäumnisse. Jetzt wurde es sehr positiv
dargestellt. Faktum ist, dass 10 000 Fälle Rückstände vorliegen. Das
heißt, das ist ein Jahresbedarf, während in allen anderen Bundesländern
Rückstände von maximal zwei bis drei Monaten sind.
Noch einmal: Wie können Sie sich das erklären? Beziehungsweise
welche Maßnahmen werden tatsächlich gesetzt, dass sich das endlich ändert?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Frau Abgeordnete!
Ich habe das in einem siebenseitigen Brief an Herrn
Klubobmann Dr Tschirf und jetzt in einem ohnehin allzu lang geratenen Referat
darüber dargelegt, dass sowohl die Wünsche, welche die EDV-Ausstattung
betreffen, als auch die zusätzlichen Personalwünsche, die vorgetragen wurden,
entsprechend erfüllt werden. Ich kann daher, das sage ich ganz offen, das
Problem nur marginal erkennen.
Im Übrigen kann ich Ihnen, Frau Abgeordnete, auch
sagen, ich bin gerne dazu bereit, in der Öffentlichkeit darüber zu diskutieren,
ob die Erledigung von 200 Aktenstücken pro Jahr und Person in der Tat eine
Überforderung darstellt oder ob nicht anderweitig in Rechts- oder
Behördenstellen, wo Berufungsverfahren erledigt werden, das in effizienterer
Form dargestellt wird. Ich erinnere daran, dass wir alle gemeinsam Diskussionen
über Verwaltungsreform, Beschleunigung von Verfahren und so weiter führen.
Deshalb glaube ich, dass man über ein derartiges Faktum oder einen derartigen
Ist-Zustand auch Diskussionen führen sollte, nämlich 200 Akten pro Jahr
und pro Person.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Die
zweite Zusatzfrage hat Herr Abg Dr GÜNTHER.
Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Sie haben das Verwaltungsreformgesetz 2001 erwähnt
und gesagt, dafür sind sechs Personen aufgenommen worden. Es waren damals für
ungefähr 3 000 Akten 20 zusätzliche Mitarbeiter beantragt, aufgenommen
wurden hingegen 6 Mitarbeiter.
Anlässlich der Landtagssitzung im September wurde
wieder ein neuer Bereich, und zwar der Krankenanstaltenbereich, in die
Zuständigkeit des UVS übergeben. Heute haben wir die Materie
Wohnbauförderungsgesetz, das auch dem UVS als Berufungsbehörde übergeben werden
sollte.
Ist von Ihnen abschätzbar, welche zusätzlichen
Rechtsmaterien des Landes Wien in nächster Zeit noch kommen werden
beziehungsweise wie viele Verfahren damit an den UVS herangetragen werden
müssen und dafür auch Personal zur Verfügung zu stellen ist?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Abgeordneter!
Es sind nicht 6, sondern es sind 10 Dienstposten, die
im nächsten Jahr im UVS mehr sein werden.
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