Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 90
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im
Rathaus): Herr Landeshauptmann!
Das Ergebnis des Objektivierungsverfahrens war in
diesem Falle eindeutig. Die Frau, die es nun nicht geworden ist, hat am besten
abgeschnitten. Daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln, auch wenn Herr Abg
Strobl, der derselben Partei wie der nunmehr glückliche Landesschulinspektor
angehört - das verstehe ich schon -, wie Sie argumentiert. Das
Parteibuchverfahren ist mir schon ganz klar. Auch die Gleichbehandlungskommission
hat nunmehr der Frau Recht gegeben. Das Ganze geht jetzt zum
Verfassungsgerichtshof und möglicherweise auch zum Verwaltungsgerichtshof.
Meine Frage an Sie ist: Wie wird die Wiedergutmachung
für die nicht berücksichtigte siegreiche Kandidatin aussehen?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Frau
Abgeordnete!
Das kann ich zur Stunde nicht sagen. Nachdem Sie
selbst angedeutet haben, dass dies aller Voraussicht nach ein Fall für die
Höchstgerichte werden wird, kann ich diese Frage zur Stunde nicht beantworten.
Präsident Johann Hatzl: Danke, Herr
Landeshauptmann. - Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP/04059/2002/0002-KVP/LM).
Sie ist von Abg Ingrid Korosec gestellt und an den Landeshauptmann gerichtet: Warum
wurde auf die im Tätigkeitsbericht seit Jahren wiederholt geäußerte massive
Kritik an den unerträglichen Arbeitsbedingungen beim UVS Wien in einem nur
absolut unzureichenden Ausmaß reagiert?
Ich bitte um die Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte
Frau Landtagsabgeordnete!
Einleitend muss ich grundsätzlich feststellen, dass
der UVS Wien, betrachtet man seine Tätigkeit mit der gebotenen Objektivität,
seine Aufgaben überwiegend klaglos erfüllt. Es wird jedoch immer wieder
versucht, den Eindruck zu erwecken, der UVS Wien könnte seine Aufgaben in
wesentlichen Bereichen nicht oder nicht mehr erfüllen.
Auf eine Reihe von Kritikpunkten bin ich in meinem
Antwortschreiben vom 22. November 2002 zu Ihrer schriftlichen Anfrage,
betreffend die Tätigkeit des UVS Wien, die Sie gemeinsam mit Herrn Klubobmann
Dr Tschirf an mich gerichtet haben, bereits eingegangen.
Zu weiteren Kritikpunkten im Zusammenhang mit den
angeblich unerträglichen Arbeitsbedingungen beim UVS darf ich Folgendes
feststellen:
Zu 1: Büroautomation, EDV: Es steht außer
Streit, dass im EDV-Bereich weiterhin Problemfelder vorhanden sind. Einige der
gravierendsten Probleme im Zusammenhang mit der Umstellung der EDV-Organisation
des UVS Wien wurden jedoch bereits gelöst. Häufige Fehlermöglichkeiten, wie zum
Beispiel Systemabstürze während der Verhandlungen und Performanceprobleme,
konnten zum Großteil ausgeschaltet werden.
Für alle
Mitglieder und das Verwaltungspersonal wurden eine Hardwareaufrüstung und eine
Softwareaktualisierung vorgenommen. Mit dieser Aufrüstung wurde bei den meisten
Rechnern eine Stabilisierung erreicht.
Um dem Problem der Datenverluste, insbesondere bei
Verhandlungsprotokollen, zu begegnen, wurde ein Sicherheitsmakro eingesetzt,
das eine lokale Sicherung von Dokumenten ermöglicht. Bei Verwendung des Sicherheitsmakros
kann der bis zum letzten Abspeichern geschriebene Text wiederhergestellt
werden.
Eine weitere entscheidende Verbesserung wird durch
die Zurverfügungstellung von neuen PCs für alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter voraussichtlich 2003 eintreten.
Zwecks Vorbereitung einer vorgesehenen Neugestaltung
des EDV-Systems wurde mit der Darstellung eines detaillierten Pflichtenhefts
begonnen. Die langjährigen Bemühungen um einen Onlinezugriff auf vorhandene
Datenbanken anderer Behörden, wie zum Beispiel das Wiener Gewerberegister, das
Firmenbuch oder das Zentrale Melderegister, waren nach jahrelanger Klärung
massiver datenschutzrechtlicher Probleme erfolgreich, sodass mit einer von den
Mitgliedern in diesem Zusammenhang stets erwähnten möglichen Verfahrensbeschleunigung
zukünftig gerechnet werden kann.
Zu 2: Personalbedarf: Die im jeweiligen
Tätigkeitsbericht angestrebte Erledigungsquote von 200 Verfahren pro Jahr
und Mitglied, welche aus Sicht der Mitglieder als Schlüssel zur
Personalberechnung heranzuziehen wäre, ist nach Auffassung der Präsidentin
eindeutig zu niedrig angesetzt. Die durchschnittliche Erledigungsquote liegt
pro Mitglied und Jahr tatsächlich weit höher. In diesem Zusammenhang soll nicht
unerwähnt bleiben, dass den Mitgliedern bereits seit Jahren monatlich bis zu
25 Überstunden pro Mitglied abgegolten werden.
Die Auffassung, wonach die Nachbesetzung aller offenen
Mitgliederplanstellen unbedingt erforderlich sei, wird von der Präsidentin
nicht geteilt, da der Höchststand an Einlaufzahlen des Jahres 1996 von
14 060 in keinem der Folgejahre auch nur annähernd erreicht wurde und auch
im Jahr 2001 nur 11 498 betragen hat.
Da durch das Verwaltungsreformgesetz 2001 neue
Aufgaben an den UVS übertragen wurden und ab 2003 auf ihn zukommen werden,
wurde auf Initiative der Präsidentin des UVS Wien die Besetzung von sechs
Posten beantragt und auch genehmigt. Weitere vier Posten für Mitglieder, mit
denen insbesondere die Erfordernisse im Zusammenhang mit einer Novelle der
Gewerbeordnung abgedeckt werden, stehen unmittelbar vor der formalen
Genehmigung.
Zu der im Tätigkeitsbericht behaupteten personellen
Ausdünnung des UVS und der behaupteten zunehmenden Verjährungsgefahr ist
festzuhalten, dass die überwiegende Mehrzahl der Mitglieder nach wie vor eine
geringfügige Verjährungsquote aufweist und dass lediglich einige Mitglieder
diesbezüglich deutlich über dem Durchschnitt liegen. So wiesen etwa
30 Mitglieder im Jahr 2001 insgesamt nur 96 Verjährungen auf, während
auf 3 weitere Mitglieder insgesamt 233 Verjährungen, das waren fast
44 Prozent aller Verjährungen, entfielen.
Ähnliches kann auch zu den Rückständen gesagt werden. Ein
unvermeidlicher Sockel an Rückständen
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