Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 90
In diesem Fall haben Sie schlicht und einfach nicht Recht,
denn das objektivierte Verfahren, das sich im Verordnungsrang befindet, wurde
verletzt und nicht anerkannt, es wurde eine andere Reihung vorgelegt. Die
Vorlage ist unvollständig, weil beide Abteilungsleiter das Ergebnis nicht
mitgetragen und auch nicht unterschrieben haben. Das heißt, die weisungsfreien
Mitglieder des Kollegiums wurden unvollständig beziehungsweise falsch
informiert und eine Abstimmung, die auf unvollständigen beziehungsweise
falschen Informationen beruht, ist meiner Meinung nach gar nicht gültig.
Der zweite Punkt, um den es hier geht, ist, dass
nicht nur das objektivierte Verfahren nicht eingehalten wurde, sondern auch das
Gleichbehandlungsgebot für Frauen sozusagen außer Kraft gesetzt wurde. Es hat
ein Mann das Verfahren gewonnen und eine Frau verloren. Diese Frau ist zum
Glück auch vor die Gleichbehandlungskommission gegangen und hat Recht bekommen.
Ich frage Sie daher: Warum hat der Stadtschulrat
nicht zumindest abgewartet, dass die Gleichbehandlungskommission spricht und
sagt, wer Recht hat, sondern hat sich darüber hinweggesetzt und das gleich an
das Unterrichtsministerium weitergeleitet?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Frau
Abgeordnete!
Ich meine, aus dieser Sicht gesehen hat der Stadtschulrat
keine andere Möglichkeit gehabt, als dieses Ergebnis weiterzuleiten. Ob Sie persönlich
die Rechtsauffassung vertreten, dass dieses Abstimmungsergebnis, dieser
Beschluss, nicht gültig ist oder doch gültig ist, ist belanglos. Er ist in
formal richtiger Form gefasst worden. Daher ist das Ergebnis weiterzugeben
gewesen und die Entscheidung durch die Frau Bundesminister getroffen worden.
Selbstverständlich wird diese Entscheidung vor dem
Hintergrund eines allfälligen Spruchs der Gleichbehandlungskommission zu
überprüfen sein, aber dies ist in erster Linie eine Aufgabe der Frau Bundesministerin.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg
Strobl.
Abg Walter Strobl (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Es ist ein altbekanntes Ritual der Frau Kollegin Jerusalem,
ein bestehendes objektives Ergebnis in Frage zu stellen und gleichzeitig damit
den anderen Parteien politische Einflussnahme vorzuwerfen. Kein Mensch kann
allerdings ernsthaft glauben, dass sozusagen die parteipolitische Einzelmeinung
der Grünen objektiver sei, als
das Objektivierungsergebnis selbst.
Für mich stellt sich daher die Frage, die ich Ihnen
damit sozusagen übermitteln darf: Das Objektivierungsverfahren ist eines der
aufwändigsten und eines der professionellsten Verfahren, die wir in Österreich
für die Erstellung von Dreiervorschlägen, bestehend aus vier Säulen, haben. Ich
frage Sie, sehr geehrter Herr Landeshauptmann: Sehen Sie diese vier Säulen als
gleichwertig im Gesamtergebnis des Objektivierungsverfahrens an?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Herr
Abgeordneter!
Ich habe selbstverständlich zur Stunde keinerlei Veranlassung,
an dem bestehenden objektivierten Verfahren auch nur an einer Säule oder an
einem Buchstaben zu rütteln.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Rudolph.
Abg Ing Herbert RUDOLPH (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Ich habe Ihnen von dieser Stelle aus einmal anlässlich
der Ausschreibung von zwei AHS-Landesschulinspektoren vorhergesagt, wer die
Damen sein werden, die diese Position besetzen. Ich habe von dieser Stelle aus
erst keine Namen genannt, sondern ich habe Ihnen das schriftlich mitgeteilt.
Sie haben mir etwas erbost geantwortet. Ich habe aber mit den beiden wochenlang
vorhergesagten Namen Recht gehabt, die beiden sind es geworden und waren auch
tatsächlich die Bestqualifizierten, weil sich sonst niemand wirklich um die
Funktion beworben hat. Das hat also zugetroffen.
Jetzt verhält es sich so, dass eine der VP zuzuzählende
Bezirksschulinspektorin angekündigt hat, in Pension zu gehen. Der Posten ist
mittlerweile ausgeschrieben. Auch jetzt, lange bevor das Auswahlverfahren
tatsächlich zur Wirkung kommen soll, steht bereits fest, wer das werden wird.
Es ist ein Schuldirektor aus dem 23. Bezirk. Er ist Volksschul- und
Hauptschuldirektor. Den Namen nenne ich hier wiederum nicht.
Das heißt, das Verfahren ist sehr berechenbar geworden.
Ich frage Sie daher, Herr Landeshauptmann, ob Sie
sich dafür einsetzen wollen, dass dieses Auswahlverfahren tatsächlich das wird,
wovon es den Namen trägt, nämlich objektiv, und damit diese politische Berechenbarkeit
verliert?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Landtagsabgeordneter!
Wenn Sie sich als so erfolgreicher Prophet erweisen,
dann sollten Sie Ihre Profession den Meinungsumfragen und den Meinungsforschern
anbieten, denn dort ist sicherlich in der näheren Zukunft eine Menge Geld zu
verdienen, wenn Sie diesen persönlichen Ratschlag annehmen wollen.
Ich kann das nicht. Ich habe Ihnen das damals schon
gesagt, als Sie mich gefragt haben, wie das Ergebnis der Bestellung sein wird.
Aber möglicherweise sind Sie wesentlich mehr in diesem Metier tätig. Ich kann
gelegentlich auch Fußballergebnisse voraussagen, ohne Prophet zu sein, wenn man
sich dabei auskennt, zugegebenermaßen aber nicht alle. Das gestrige von Sturm
Graz hätte ich nicht vorausgesagt und so ist Sturm Graz herzlich zu
gratulieren, gar keine Frage.
Aus meiner Sicht - ich wiederhole mich hier - ist dieses
Auswahlverfahren objektiv. Es ist lange erarbeitet worden. Ich sehe keine
Veranlassung - ich sage das noch einmal -, diesen bisher bestehenden
Mehrheitskonsens, auch wenn er nicht von allen getragen wird - das weiß ich
schon -, in Frage zu stellen. Ich sehe zur Stunde keine Notwendigkeit dazu.
Präsident Johann Hatzl: Frau Abg
Jerusalem.
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