«  1  »

 

Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 90

 

In diesem Fall haben Sie schlicht und einfach nicht Recht, denn das objektivierte Verfahren, das sich im Verordnungsrang befindet, wurde verletzt und nicht anerkannt, es wurde eine andere Reihung vorgelegt. Die Vorlage ist unvollständig, weil beide Abteilungsleiter das Ergebnis nicht mitgetragen und auch nicht unterschrieben haben. Das heißt, die weisungsfreien Mitglieder des Kollegiums wurden unvollständig beziehungsweise falsch informiert und eine Abstimmung, die auf unvollständigen beziehungsweise falschen Informationen beruht, ist meiner Meinung nach gar nicht gültig.

 

Der zweite Punkt, um den es hier geht, ist, dass nicht nur das objektivierte Verfahren nicht eingehalten wurde, sondern auch das Gleichbehandlungsgebot für Frauen sozusagen außer Kraft gesetzt wurde. Es hat ein Mann das Verfahren gewonnen und eine Frau verloren. Diese Frau ist zum Glück auch vor die Gleichbehandlungskommission gegangen und hat Recht bekommen.

 

Ich frage Sie daher: Warum hat der Stadtschulrat nicht zumindest abgewartet, dass die Gleichbehandlungskommission spricht und sagt, wer Recht hat, sondern hat sich darüber hinweggesetzt und das gleich an das Unterrichtsministerium weitergeleitet?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Frau Abgeordnete!

 

Ich meine, aus dieser Sicht gesehen hat der Stadtschulrat keine andere Möglichkeit gehabt, als dieses Ergebnis weiterzuleiten. Ob Sie persönlich die Rechtsauffassung vertreten, dass dieses Abstimmungsergebnis, dieser Beschluss, nicht gültig ist oder doch gültig ist, ist belanglos. Er ist in formal richtiger Form gefasst worden. Daher ist das Ergebnis weiterzugeben gewesen und die Entscheidung durch die Frau Bundesminister getroffen worden.

 

Selbstverständlich wird diese Entscheidung vor dem Hintergrund eines allfälligen Spruchs der Gleichbehandlungskommission zu überprüfen sein, aber dies ist in erster Linie eine Aufgabe der Frau Bundesministerin.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Strobl.

 

Abg Walter Strobl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Es ist ein altbekanntes Ritual der Frau Kollegin Jerusalem, ein bestehendes objektives Ergebnis in Frage zu stellen und gleichzeitig damit den anderen Parteien politische Einflussnahme vorzuwerfen. Kein Mensch kann allerdings ernsthaft glauben, dass sozusagen die parteipolitische Einzelmeinung der Grünen objektiver sei, als das Objektivierungsergebnis selbst.

 

Für mich stellt sich daher die Frage, die ich Ihnen damit sozusagen übermitteln darf: Das Objektivierungsverfahren ist eines der aufwändigsten und eines der professionellsten Verfahren, die wir in Österreich für die Erstellung von Dreiervorschlägen, bestehend aus vier Säulen, haben. Ich frage Sie, sehr geehrter Herr Landeshauptmann: Sehen Sie diese vier Säulen als gleichwertig im Gesamtergebnis des Objektivierungsverfahrens an?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter!

 

Ich habe selbstverständlich zur Stunde keinerlei Veranlassung, an dem bestehenden objektivierten Verfahren auch nur an einer Säule oder an einem Buchstaben zu rütteln.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Rudolph.

 

Abg Ing Herbert RUDOLPH (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Ich habe Ihnen von dieser Stelle aus einmal anlässlich der Ausschreibung von zwei AHS-Landesschulinspektoren vorhergesagt, wer die Damen sein werden, die diese Position besetzen. Ich habe von dieser Stelle aus erst keine Namen genannt, sondern ich habe Ihnen das schriftlich mitgeteilt. Sie haben mir etwas erbost geantwortet. Ich habe aber mit den beiden wochenlang vorhergesagten Namen Recht gehabt, die beiden sind es geworden und waren auch tatsächlich die Bestqualifizierten, weil sich sonst niemand wirklich um die Funktion beworben hat. Das hat also zugetroffen.

 

Jetzt verhält es sich so, dass eine der VP zuzuzählende Bezirksschulinspektorin angekündigt hat, in Pension zu gehen. Der Posten ist mittlerweile ausgeschrieben. Auch jetzt, lange bevor das Auswahlverfahren tatsächlich zur Wirkung kommen soll, steht bereits fest, wer das werden wird. Es ist ein Schuldirektor aus dem 23. Bezirk. Er ist Volksschul- und Hauptschuldirektor. Den Namen nenne ich hier wiederum nicht.

 

Das heißt, das Verfahren ist sehr berechenbar geworden.

 

Ich frage Sie daher, Herr Landeshauptmann, ob Sie sich dafür einsetzen wollen, dass dieses Auswahlverfahren tatsächlich das wird, wovon es den Namen trägt, nämlich objektiv, und damit diese politische Berechenbarkeit verliert?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Wenn Sie sich als so erfolgreicher Prophet erweisen, dann sollten Sie Ihre Profession den Meinungsumfragen und den Meinungsforschern anbieten, denn dort ist sicherlich in der näheren Zukunft eine Menge Geld zu verdienen, wenn Sie diesen persönlichen Ratschlag annehmen wollen.

 

Ich kann das nicht. Ich habe Ihnen das damals schon gesagt, als Sie mich gefragt haben, wie das Ergebnis der Bestellung sein wird. Aber möglicherweise sind Sie wesentlich mehr in diesem Metier tätig. Ich kann gelegentlich auch Fußballergebnisse voraussagen, ohne Prophet zu sein, wenn man sich dabei auskennt, zugegebenermaßen aber nicht alle. Das gestrige von Sturm Graz hätte ich nicht vorausgesagt und so ist Sturm Graz herzlich zu gratulieren, gar keine Frage.

 

Aus meiner Sicht - ich wiederhole mich hier - ist dieses Auswahlverfahren objektiv. Es ist lange erarbeitet worden. Ich sehe keine Veranlassung - ich sage das noch einmal -, diesen bisher bestehenden Mehrheitskonsens, auch wenn er nicht von allen getragen wird - das weiß ich schon -, in Frage zu stellen. Ich sehe zur Stunde keine Notwendigkeit dazu.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Jerusalem.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular