Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 90
Chipung in erster Linie nur dafür verwendet
wird, festzustellen, wer der Eigentümer von freigesetzten Hunden ist, denn in
dem ursprünglichen Konzept sind nur sehr wenige Chiplesegeräte vorgesehen.
In der Vergangenheit haben Sie eine "Aktion
scharf" für einen kurzen Zeitraum initiiert, bei dem zu kontrollieren war,
ob die Hundehalter diverse Vorschriften einhalten. Wie wir wissen, sind solche
Aktionen immer nur für einen kurzen Zeitraum sehr hilfreich, dann reißt wieder
eine gewisse legere Umgangsart ein.
Ich frage Sie daher: Können Sie sich vorstellen, doch
eine höhere Anzahl von Chipgeräten anzuschaffen, die eventuell auch andere
Tierschutzorgane als die Polizei, denn wie wir wissen, ist die Polizei damit
überfordert, das ausreichend zu kontrollieren, unterstützen würde, in dieser
Richtung Kontrollen vorzunehmen, ob die Hundehalter diverse Vorschriften, wie
zum Beispiel die Leinenverpflichtung, einhalten?
Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Die entsprechende Vorschrift, wie sie in Begutachtung
gesendet wurde, hat Folgendes zum Inhalt: Die Kennzeichnung muss durch einen
Tierarzt erfolgen. Der Mikrochip ist dem Hund subkutan einzusetzen. Anlässlich
dieses Vorgangs hat der Tierarzt den Namen, den Hauptwohnsitz des Hundehalters,
die Rasse, das Geschlecht, das Alter des Hundes sowie die Kennnummer des
eingesetzten Mikrochips festzuhalten. Im Rahmen dieser Verordnung, die auch im
Bereich dieses Hundegipfels diskutiert wird, können selbstverständlich auch
zusätzliche Informationen eingespeichert werden. Das ist die Aufgabe eines
Hunderegisters. Die Inhalte dieses Hunderegisters werden gemeinsam mit der
Tierärztekammer und mit den betroffenen Stellen diskutiert.
Selbstverständlich ist das
Lesegerät eine wichtige Funktion in dieser Kette der Kontrolle. Lesegeräte gibt
es derzeit schon bei der MA 60. Lesegeräte gibt es bei den Tierärzten.
Selbstverständlich wird aber darüber zu diskutieren sein, in welchem Ausmaß
diese Lesegeräte zu finanzieren sind und wer vor allem diese Lesegeräte dann
tatsächlich bedienen wird können.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Dr
Mayer.
Abg Dr Alois Mayer (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau
Stadträtin!
Wie werden wir die Zeit
nutzen, die durch die Fristverlängerung entsteht, um die Chipung vorzubereiten
oder Maßnahmen zu setzen?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Wir nützen diese Zeit in Form von Expertengesprächen
mit betroffenen Kreisen, mit der MA 60, mit Veterinärexperten, mit der
Veterinäruniversität, mit der Tierärztekammer und mit dem Kynologenverband.
Hier werden zahlreiche begleitende Maßnahmen diskutiert, vor allem was alles im
Hunderegister anzuführen ist, welche technischen Details zu erfüllen sind. Eine
zentrale Frage ist die Vertraulichkeit der Datenverwaltung. Wer hat Zugriff zu
diesen Daten? In welchem Fall sind welche Daten wem zur Verfügung zu stellen?
Ein weiterer Punkt, der im Rahmen dieses Hundegipfels
diskutiert wurde, ist, dass wir gemeinsam mit der Wiener Umweltanwaltschaft
Musterhundezonen erarbeiten und dann in einem Bezirk zur Ausführung bringen
werden.
Über die Hundeführberechtigung habe ich schon berichtet.
Weiters werden wir uns darum kümmern, dass eine Art
europäischer Städtevergleich über die Hundehaltung, über die verschiedenen
Hundekontrollen, aber auch über die Sicherheit von Hunden mit Beißkorb und
Leine erstellt wird. Diese Studie ist nunmehr angedacht und wird in Auftrag
gegeben werden, um hier einen internationalen Vergleich als Grundlage für die
weiteren gesetzlichen Maßnahmen veröffentlichen zu können.
Präsident Johann Hatzl: Danke schön. -
Die 2. Anfrage (FSP/05477/2002/0001-KGR/LM) wurde von Frau Abg
Susanne Jerusalem gestellt und ist an den Landeshauptmann gerichtet: Im Juni
2002 wurde der traditionell "schwarze" Posten eines Landesschulinspektors
nachbesetzt, der männliche Bewerber der ÖVP kam daher zum Zug, obwohl drei
Frauen, die allerdings alle mit dem Makel behaftet waren, nicht das richtige
Parteibuch zu besitzen, nachweislich besser qualifiziert waren. Was werden Sie
als Präsident des Wiener Stadtschulrats unternehmen, damit derartig eklatante
Verstöße gegen objektivierte Verfahren nicht mehr stattfinden?
Ich ersuche um Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte
Frau Landtagsabgeordnete!
Die von Ihnen angesprochene Bestellung eines Landesschulinspektors
erfolgte entsprechend den legistischen Vorgaben und auf der Grundlage eines
mehrstufigen objektivierten Verfahrens. Als Resultat dieses Objektivierungsverfahrens
nach dem Wiener Modell wurde ein Dreiervorschlag erarbeitet. Dieser
Dreiervorschlag wurde von den weisungsfreien Mitgliedern des Kollegiums, also
auch von Ihnen, diskutiert und schließlich von eben diesem Kollegium des
Stadtschulrats für Wien genauso beschlossen. In weiterer Folge wurde dieser
Dreiervorschlag vollkommen rechtskonform an das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur übermittelt. Die Frau Bundesministerin hat auf der
Basis dieses Vorschlags ihre Entscheidung getroffen. Das ist die Faktenlage,
die sowohl sämtlichen gesetzlichen Vorschriften als auch der vereinbarten
objektivierten Vorgangsweise entspricht.
Ich kann daher in Beantwortung Ihrer Frage nur sagen,
da ich weder einen eklatanten noch sonstigen Verstoß gegen das objektvierte
Verfahren erkennen kann, sehe ich auch keinen Grund für Veranlassungen meinerseits.
Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zur
ersten Zusatzfrage. Frau Abg Jerusalem, bitte.
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub
im Rathaus): Herr Landeshauptmann!
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