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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 90

 

Chipung in erster Linie nur dafür verwendet wird, festzustellen, wer der Eigentümer von freigesetzten Hunden ist, denn in dem ursprünglichen Konzept sind nur sehr wenige Chiplesegeräte vorgesehen.

 

In der Vergangenheit haben Sie eine "Aktion scharf" für einen kurzen Zeitraum initiiert, bei dem zu kontrollieren war, ob die Hundehalter diverse Vorschriften einhalten. Wie wir wissen, sind solche Aktionen immer nur für einen kurzen Zeitraum sehr hilfreich, dann reißt wieder eine gewisse legere Umgangsart ein.

 

Ich frage Sie daher: Können Sie sich vorstellen, doch eine höhere Anzahl von Chipgeräten anzuschaffen, die eventuell auch andere Tierschutzorgane als die Polizei, denn wie wir wissen, ist die Polizei damit überfordert, das ausreichend zu kontrollieren, unterstützen würde, in dieser Richtung Kontrollen vorzunehmen, ob die Hundehalter diverse Vorschriften, wie zum Beispiel die Leinenverpflichtung, einhalten?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Die entsprechende Vorschrift, wie sie in Begutachtung gesendet wurde, hat Folgendes zum Inhalt: Die Kennzeichnung muss durch einen Tierarzt erfolgen. Der Mikrochip ist dem Hund subkutan einzusetzen. Anlässlich dieses Vorgangs hat der Tierarzt den Namen, den Hauptwohnsitz des Hundehalters, die Rasse, das Geschlecht, das Alter des Hundes sowie die Kennnummer des eingesetzten Mikrochips festzuhalten. Im Rahmen dieser Verordnung, die auch im Bereich dieses Hundegipfels diskutiert wird, können selbstverständlich auch zusätzliche Informationen eingespeichert werden. Das ist die Aufgabe eines Hunderegisters. Die Inhalte dieses Hunderegisters werden gemeinsam mit der Tierärztekammer und mit den betroffenen Stellen diskutiert.

 

Selbstverständlich ist das Lesegerät eine wichtige Funktion in dieser Kette der Kontrolle. Lesegeräte gibt es derzeit schon bei der MA 60. Lesegeräte gibt es bei den Tierärzten. Selbstverständlich wird aber darüber zu diskutieren sein, in welchem Ausmaß diese Lesegeräte zu finanzieren sind und wer vor allem diese Lesegeräte dann tatsächlich bedienen wird können.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Dr Mayer.

 

Abg Dr Alois Mayer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wie werden wir die Zeit nutzen, die durch die Fristverlängerung entsteht, um die Chipung vorzubereiten oder Maßnahmen zu setzen?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Wir nützen diese Zeit in Form von Expertengesprächen mit betroffenen Kreisen, mit der MA 60, mit Veterinärexperten, mit der Veterinäruniversität, mit der Tierärztekammer und mit dem Kynologenverband. Hier werden zahlreiche begleitende Maßnahmen diskutiert, vor allem was alles im Hunderegister anzuführen ist, welche technischen Details zu erfüllen sind. Eine zentrale Frage ist die Vertraulichkeit der Datenverwaltung. Wer hat Zugriff zu diesen Daten? In welchem Fall sind welche Daten wem zur Verfügung zu stellen?

 

Ein weiterer Punkt, der im Rahmen dieses Hundegipfels diskutiert wurde, ist, dass wir gemeinsam mit der Wiener Umweltanwaltschaft Musterhundezonen erarbeiten und dann in einem Bezirk zur Ausführung bringen werden.

 

Über die Hundeführberechtigung habe ich schon berichtet.

 

Weiters werden wir uns darum kümmern, dass eine Art europäischer Städtevergleich über die Hundehaltung, über die verschiedenen Hundekontrollen, aber auch über die Sicherheit von Hunden mit Beißkorb und Leine erstellt wird. Diese Studie ist nunmehr angedacht und wird in Auftrag gegeben werden, um hier einen internationalen Vergleich als Grundlage für die weiteren gesetzlichen Maßnahmen veröffentlichen zu können.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke schön. - Die 2. Anfrage (FSP/05477/2002/0001-KGR/LM) wurde von Frau Abg Susanne Jerusalem gestellt und ist an den Landeshauptmann gerichtet: Im Juni 2002 wurde der traditionell "schwarze" Posten eines Landesschulinspektors nachbesetzt, der männliche Bewerber der ÖVP kam daher zum Zug, obwohl drei Frauen, die allerdings alle mit dem Makel behaftet waren, nicht das richtige Parteibuch zu besitzen, nachweislich besser qualifiziert waren. Was werden Sie als Präsident des Wiener Stadtschulrats unternehmen, damit derartig eklatante Verstöße gegen objektivierte Verfahren nicht mehr stattfinden?

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!

 

Die von Ihnen angesprochene Bestellung eines Landesschulinspektors erfolgte entsprechend den legistischen Vorgaben und auf der Grundlage eines mehrstufigen objektivierten Verfahrens. Als Resultat dieses Objektivierungsverfahrens nach dem Wiener Modell wurde ein Dreiervorschlag erarbeitet. Dieser Dreiervorschlag wurde von den weisungsfreien Mitgliedern des Kollegiums, also auch von Ihnen, diskutiert und schließlich von eben diesem Kollegium des Stadtschulrats für Wien genauso beschlossen. In weiterer Folge wurde dieser Dreiervorschlag vollkommen rechtskonform an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur übermittelt. Die Frau Bundesministerin hat auf der Basis dieses Vorschlags ihre Entscheidung getroffen. Das ist die Faktenlage, die sowohl sämtlichen gesetzlichen Vorschriften als auch der vereinbarten objektivierten Vorgangsweise entspricht.

 

Ich kann daher in Beantwortung Ihrer Frage nur sagen, da ich weder einen eklatanten noch sonstigen Verstoß gegen das objektvierte Verfahren erkennen kann, sehe ich auch keinen Grund für Veranlassungen meinerseits.

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zur ersten Zusatzfrage. Frau Abg Jerusalem, bitte.

 

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

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