Landtag,
11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 90
der elektronischen Kennzeichnung von Hunden von
14. Oktober 2002 auf 14. April 2003 verlängert. Welche Auswirkung hat
diese Fristverlängerung auf 18 Monate im Zusammenhang mit den legistischen
Vorhaben auf landesrechtlicher Ebene?
Ich bitte um die Beantwortung.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Sie haben mich gefragt: "Wie von der
Europäischen Kommission mitgeteilt wurde, ist die Stillhaltefrist im
Zusammenhang mit der elektronischen Kennzeichnung von Hunden vom
14. Oktober 2002 auf 14. April 2003 zu verlängern. Welche
Auswirkungen hat diese Fristverlängerung auf 18 Monate im Zusammenhang mit
den legistischen Vorhaben auf landesrechtlicher Ebene?"
Herr Gemeinderat, Wien ist
nicht nur Umweltmusterstadt, sondern Wien ist auch beispielgebend im modernen
Tierschutz für artgerechten Tierschutz. Wien, so wünsche ich es mir, muss auch
ein Vorbild sein für ein einheitliches Tierschutzgesetz, auch auf Bundesebene.
Gerade in Wien nehmen die Hunde eine ganz wichtige Funktion ein. Jede fünfte
Wienerin, jeder fünfte Wiener hat in Wien einen Hund. Für ältere Menschen ist
das nun einmal oft der einzige Freund. Die Kinder lernen damit, Verantwortung
zu lernen und auch Pflichten zu übernehmen.
Daher ist es mir ein besonderes Anliegen, gerade
jetzt, in der Weihnachtszeit, bei den Weihnachtsgeschenken, denn oft will man
seinen Kindern etwas Gutes tun und Hunde schenken, darauf hinzuweisen und
darauf hinzuwirken, dass man kompetent beraten wird. Deshalb haben wir uns
entschlossen, gemeinsam mit der Veterinäruniversität wie auch im Vorjahr eine
Beratungshotline einzurichten, wo man Informationen über artgerechte
Hundehaltung erhalten kann und ganz besonders, was man vorher bedenken muss,
bevor man einen Hund kauft. Es ist nämlich nicht jeder Hund für jede Familie
beziehungsweise für jeden Besitzer geeignet.
Zur Frage zurückkommend: Die Kennzeichnungspflicht
für alle in Wien gehaltenen Hunde liegt mir ganz besonders am Herzen, denn
dieses Chipen von Hunden ist eine ganz massive Maßnahme, die aus Tierschutzgründen
wichtig ist. Das entsprechende Gesetz wurde bereits begutachtet und hat die
gesetzliche Begutachtungsfrist auch durchlaufen. Jetzt ist aber die Situation
dahingehend, dass ein Kommissionsvorschlag auf europäischer Ebene vorliegt, und
wenn einmal eine Verordnung ähnlicher Natur auf europäischer Ebene vorliegt,
dann hat man die Verpflichtung zu einer 12-monatigen Stillhaltefrist. Nunmehr
hat uns aber die Europäische Kommission mitgeteilt, dass eine 18-Monatsfrist,
also die maximal zulässige Frist, eingehalten werden muss. Das heißt, diese
Frist wurde nunmehr bis 14. April 2003 verlängert.
Was kann man bis dorthin tun? - Man kann jetzt freilich
auch chipen, die entsprechenden Vorgaben wurden schon erlassen, abgesprochen
mit den entsprechenden Tierärzten, mit der Tierärztekammer. Ich bin mir sicher,
wenn diese Verordnung auf EU-Ebene nicht vorher in Kraft tritt, dann wird
unsere Verordnung am 14. April 2003 in Kraft treten. Bis dahin ist aber
jeder, selbstverständlich auch auf freiwilliger Basis, aufgerufen, seinen Hund
chipen zu lassen.
Präsident Johann Hatzl: Die erste
Zusatzfrage hat Frau Abg Sommer-Smolik.
Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner
Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!
Danke für die Information bezüglich der Hotline im
Weihnachtsgeschäft.
Zu Ihrer Antwort: Es ist in der letzten Diskussion
bei der Novellierung des Wiener Tierschutzgesetzes auch darum gegangen, dass
die Expertenrunde, die dieses Chipen prüfte, auch den Hundeführerschein prüfen
sollte.
Jetzt möchte ich Sie fragen: Hat diese
Stillhaltefrist auch eine Auswirkung auf die Einführung des Hundeführerscheins,
der eigentlich nicht an diese Kommissionsmeinung gekoppelt ist und daher keine
Novellierung durch die EU brauchen würde?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Ja, wir haben entsprechende Vorarbeiten für eine so
genannte "Hundeführberechtigung" geleistet. Ein Hundegipfel hat erst
letzte Woche zu diesem Thema stattgefunden und wir sind übereingekommen, als
erster Schritt soll eine Art Hundeführberechtigung auf Anweisung der MA 60
durch die Polizeidirektion vorgeschrieben werden, wenn ein Hund auffällig
geworden ist. Das haben wir vorige Woche beschlossen. Die MA 60 wird eine
entsprechende Anweisung an die Polizeidirektion weitergeben.
Präsident Johann Hatzl: Zweite
Zusatzfrage: Herr Abg Klucsarits.
Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Wenn das Chipen einmal eingeführt ist, wie wird dann
die Einhaltung dieser Bestimmung, sprich die Einsetzung des Chips, überprüft
werden?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Herr Abgeordneter!
Hierzu liegt bereits ein entsprechender Verordnungsentwurf
auf Basis einer Änderung des Tierschutzgesetzes vor. Der Vollzug wird von der
Tierärztekammer durchgeführt werden. Die Behörde wird die entsprechende
Kontrolle durchführen. Tatsache ist, wir wünschen uns, dass bereits nach drei
Monaten ein Hund gechipt werden muss.
Präsident Johann Hatzl: Eine weitere
Zusatzfrage hat Frau Abg Reinberger.
Abg Brigitte Reinberger (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!
Die Chipung würde
auch verschiedene Kontrollen ermöglichen, nämlich die Einhaltung verschiedener
Gesetze. So wie es konzipiert ist, sieht es aus, als ob die
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