«  1  »

 

Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 90

 

Frage sozusagen schon mit der Wiederholung dessen, was das Thema unserer Debatte ist. Es ist natürlich in der Gesetzesvorlage vorgesehen, dass diejenigen, die fünf Jahre lang ununterbrochen in Wien mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, entsprechend das Wahlrecht bekommen. Die Frage, nach der Art des Aufenthaltstitels, die Sie stellen, ob der befristet oder unbefristet ist, ist für das Wahlrecht nicht relevant. Es ist aber sehr wohl, wie in den von Ihnen zitierten Erläuterungen, anzunehmen, dass nach einem fünfjährigen legalen Aufenthalt mit entsprechender Meldung ein unbefristeter Aufenthaltstitel mit einer Aufenthaltsverfestigung vorliegt. Das ist aber an und für sich für die Frage des Wahlrechts irrrelevant.

 

Ich kenne auch international keine Beispiele, wo das Wahlrecht an die Frage, ob es sich um einen befristeten oder einen unbefristeten Aufenthalt handelt, gebunden ist, sondern es geht darum, dass, wie es im Fremdenrecht vorgesehen ist, nach fünf Jahren eine Aufenthaltsverfestigung eintritt.

 

In unserem Gesetzesvorschlag ist ein fünfjähriger legaler Aufenthalt, eine fünfjährige ununterbrochene Meldung in Wien vorgesehen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur ersten Zusatzfrage. Herr Abg Dr GÜNTHER, bitte.

 

Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Wenn ein Drittstaatenangehöriger nach Wien kommt, sich hier in Wien anmeldet und innerhalb eines Monats in ein weiteres EU-Land weiterzieht, ohne sich abzumelden und die Meldung hier im Lande aufrechterhält, ist er an sich objektiv, formal und richtig in Österreich gemeldet, befindet sich aber nicht im Lande. Sie kennen die Qualität der Melderegister, die es derzeit gibt.

 

Jetzt stellt sich die Frage: Wie kann man nachprüfen, dass sich der Drittstaatsangehörige innerhalb der fünf Jahre auch im Inland befunden hat? (Abg Mag Christoph Chorherr: Deine Sorgen möchte ich haben!)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Herr Abgeordneter!

 

Ich kann Ihnen nicht versichern, dass wir mit der Einführung des AusländerInnenwahlrechts Probleme oder Verstöße gegen das Melderecht in den Griff bekommen werden. Das sind aber - das wissen Sie selber ganz genau - zwei völlig verschiedene Dinge. Man kann nicht mit einem Gesetz, das mit dem überhaupt nichts zu tun hat, Verstöße gegen ein anderes ahnden oder in den Griff bekommen.

 

Ich bin aber Ihrer Meinung, dass die Qualität der Meldedaten grundsätzlich, und zwar egal, ob Aus- oder Inländer, besser werden muss. Niemand hat mehr darunter gelitten, als ich als die zuständige Stadträtin, wie die Qualität der Meldedaten war, die wir von der Bundespolizeidirektion übermittelt bekamen. Ich kann Ihnen nur versichern, dass meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schon aus Eigeninteresse - das sage ich ganz offen - sehr bemüht sind, die Qualität der Meldedaten zu verbessern und dass wir alles daran setzen, um auf der einen Seite korrekte, der Wahrheit entsprechende Daten zu haben und auf der anderen Seite - da waren wir, glaube ich, schon recht erfolgreich - auch sehr kundInnenorientiert sowie bürger- und bürgerinnenfreundlich im Meldewesen zu agieren.

 

Mit der Frage des Wahlrechts können und sollten wir dieses Thema nicht verknüpfen. Beim Wahlrecht müssen wir, wie bei allem anderen auch, auf die uns gesetzlich zustehenden Möglichkeiten und auf die Informationen, die uns das Meldewesen zur Verfügung stellt, zurückgreifen, genauso wie bei den Inländern. Da gibt es sozusagen keinen qualitativen Unterschied.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die zweite Zusatzfrage hat Herr Abg Mag Chorherr. - Bitte.

 

Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Vielleicht um ein bisschen auf den relevanten Kernpunkt, den wir ohnehin dann in der Debatte auch diskutieren werden, noch einmal zurückzukommen, weil ich in der Tat gerne diese Position verstehen würde, die unser Hauptkritikpunkt an dem vorliegenden Entwurf ist: Wieso gehen Sie bei diesem richtigen, notwendigen, längst überfälligen Schritt, Ausländern, die in Wien leben, arbeiten und auch Steuern zahlen, das Wahlrecht zu geben, diesen nur halb? Und warum schaffen Sie zwei Klassen von Ausländern, indem nach diesem Beschluss Engländer, Italiener, SpanierInnen, PortugiesInnen nach EU-Recht selbstverständlich sofort wählen dürfen, aber Menschen, die schon jahrelang hier arbeiten, leben, ihre Heimat hier haben, fünf Jahre lang warten müssen, insbesondere deswegen, weil in einigen Jahren dank der EU-Erweiterung auch Tschechen, Slowaken und Polen, die in Wien leben, sofort wahlberechtigt sind, aber andere, zum Beispiel aus Ex-Jugoslawien das nicht sind? Was ist der politische Grund, warum Sie diesen Schritt nur halbherzig gehen wollen? (Abg Gerhard Pfeiffer: Oder Wähler aus Niederösterreich!)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Herr Abgeordneter!

 

Das ist kein halbherziger Schritt, sondern ich glaube, dass die Einführung des Wahlrechts für Menschen, die aus anderen Ländern zu uns gekommen sind, hier leben, hier arbeiten, hier ihre Steuern zahlen und hier ihre neue Heimat gefunden haben, ein absolut qualitativer Sprung nach vorne ist. Ich halte das für unglaublich wichtig, weil damit zum ersten Mal Ausländer in der politischen Auseinandersetzung nicht mehr nur ein Objekt, über deren Köpfe hinweg die Politiker - manche leider sehr negativ - diskutieren, sondern ein politisches Subjekt sind. Sie können selber aktiv werden und eingreifen. Ich glaube, dass das ein sehr wichtiger Schritt für die Demokratie insgesamt und auch für die Integration ist. (Abg Mag Christoph Chorherr: Da sind wir uns schon einig!) Das ist der qualitative Sprung. Deswegen glaube ich, dass der Begriff "Halbherzigkeit" hier falsch gewählt ist.

 

Entgegen anderer Behauptungen haben wir über dieses Wahlrecht und über das Demokratiepaket sehr lange und sehr ausführlich diskutiert. Ich höre, es gibt jetzt welche, die sagen, das ist überfallsartig und zu

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular