Landtag,
10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 32
mensetzen und werden überlegen, was können wir tun, um auch
wirklich eine vernünftige und vor allem auch lückenlose Umsetzung zu
ermöglichen, denn eine 1 zu 1-Übernahme der Bundesregelung würde
bedeuten, dass wichtige Bedienstetengruppen, wie die ApothekerInnen oder die
LehrerInnen der Musiklehranstalten, aber auch unsere Lehrlinge zum Beispiel,
nicht betroffen sind. Das heißt, wir werden uns noch mit der GdG zusammensetzen
und hier verhandeln, wie das im Konkreten ausschauen wird.
Die Frage, die Sie angesprochen haben, ist natürlich
auch eine ganz besonders wichtige, und ich kann dem Ergebnis der Verhandlung
natürlich nicht vorgreifen, weil sonst bräuchten wir uns nicht zusammensetzen
und reden.
Präsident Johann Hatzl:
Herr Abg Römer.
Abg Johann Römer
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Da
der Meinungsprozess offensichtlich noch nicht weit fortgeschritten ist,
verzichte ich auf die zweite Anfrage.
Präsident Johann Hatzl:
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Danke schön! Auf Wiedersehen!
Präsident Johann Hatzl:
Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP/04055/2002/0002-KSP/LM). Sie wurde
von Frau Abg Barbara Novak-Schild gestellt und ist an die amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Welche gesetzlichen
Maßnahmen gibt es, um einen umfassenden Bodenschutz für Wien zu gewährleisten?
Ich bitte um die Beantwortung.
Amtsf StRin Dipl Ing
Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr
Landeshauptmann! Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!
Ihre Frage, umfassender
Bodenschutz, hat in Wien einen hohen Stellenwert. "Welche Maßnahmen gibt
es, um einen umfassenden Bodenschutz für Wien zu gewährleisten?"
Ja, Wien ist Umweltmusterstadt und Umweltschutz ist
auch Bodenschutz. Der Boden hat ja verschiedene Funktionen. Ich möchte nur
aufzählen:
Er hat eine Lebensraumfunktion. Der Boden ist unser
Lebensraum, der Boden bietet die Grundlage für all unser Leben.
Er hat Regelungsfunktion. Erinnern wir uns an unser
letztes Hochwasser, hier hat dieser Boden auch Speicherfunktion.
Er hat auch Pufferfunktion.
Diese Funktionen gilt es zu bewahren.
Nutzungsfunktion: Die kennen wir, Nutzungsfunktion
für die Produktion von Nahrungsmitteln, von Saatmitteln.
Produktionsfunktion.
Informationsfunktion.
Und selbstverständlich auch eine Kulturfunktion.
Mir liegt es ganz besonders am Herzen, unsere
Maßnahmen, unsere Zielvorstellungen, die jetzt schon in Wien für einen
umfassenden Bodenschutz bestehen, in einen gesetzlichen Rahmen einzubetten und
in einem umfassenden Bodenschutzgesetz zu vereinigen. Im Wesentlichen wird es
notwendig sein, diesen Bodenschutz - und da geht es eben um die Erhaltung
unserer Lebensgrundlage - dahin gehend zu verändern, dass wir den Boden nicht
als Produktionsmittel sehen, sondern als umfassendes Umweltmedium. Es gilt, die
Vielfalt der Bodenfunktionen zu erhalten, und die Aufmerksamkeit muss von der
Nutzungsfunktion des Bodens auf den Lebensraum, auf die Regelungsfunktion und
vor allem auf die Kulturfunktion gelenkt werden.
Selbstverständlich ist es notwendig, im Rahmen eines
derartigen Gesetzes auch auf die unterschiedlichen Böden Rücksicht zu nehmen.
Es muss hier ein geeigneter Rahmen zum Schutz dieser Böden geschaffen werden.
Auf Bundesebene, das wissen wir, gibt es zahlreiche gesetzliche Bestimmungen,
die nur mittelbar positive Auswirkungen auf den Boden haben können.
Beispielsweise das Düngemittelgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz,
das Chemikaliengesetz. Diese Gesetze regeln nur das In-Verkehr-bringen dieser
Stoffe, dieser Chemikalien. Die Anwendung dieser Produkte, die Anwendung dieser
Stoffe, kann bis jetzt nicht über bundesgesetzliche Regelungen erfasst werden.
Diese Anwendung ist zentral zu regeln und hier zentral in Länderkompetenz. Es
muss hier im Rahmen eines Landesbodenschutzgesetzes jedenfalls der vorsorgende
Bodenschutz höchste Priorität haben. Hier muss die Ausbringung und die
Verwendung dieser Mittel im Hinblick auf die chemisch-biologische Funktion des
Bodens, im Hinblick auf die Erosion, auf die Bodenqualität und vor allem auf
den Bodenzustand geregelt werden und - das ist von ganz besonderer Bedeutung -
es geht auch hier um einen nachsorgenden Bodenschutz.
Es muss hier auch Raum geschaffen werden zur Erlassung,
zur Vorschreibung von Bodenverbesserungsplänen. Auf EU-Ebene gibt es bereits
Bestrebungen zu einer einheitlichen Bodenschutzstrategie. Auf Bundesebene - und
das fordere ich schon sehr lange als Expertin im Bereich des Umweltschutzes -
zählt dazu auch ein Bodenschutzgesetz, ein österreichweites Bodenschutzgesetz.
Aber um hier nicht säumig zu sein, um diese Regelungen abzuwarten, weil
selbstverständlich jetzt auch in den letzten 20 Jahren nichts passiert ist,
wird es notwendig sein, in Wien ein derartiges Gesetz zu erarbeiten. Ich habe
daher bereits schon bei Amtsantritt einen Arbeitskreis Landwirtschaft eingerichtet.
Ich habe Herrn Univ Prof Ludwig Maurer ersucht, gerade hier in diesem
Arbeitskreis ein Leitziel zur Erhaltung der landwirtschaftlichen
Bewirtschaftung und zur Ökologisierung der Bewirtschaftung auszuarbeiten und es
wird ein agrarstruktureller Entwicklungsplan erarbeitet werden.
Es werden Bodenschadstoff-Monitoringstellen eingerichtet
werden, es wird die Einrichtung von Dauerbeobachtungsflächen erfolgen und es
wird auch die Kompostwirtschaft zu regeln sein.
Jetzt ist es die Aufgabe der MA 22, aus diesen Ergebnissen
heraus ein Bodenschutzgesetz zu erarbeiten und hier wird es notwendig sein, die
vorliegenden, vorhandenen gegenläufigen Interessen im Sinne eines vorsorgenden
Bodenschutzes auszugleichen und miteinander in Einklang zu bringen. Hier wird
es notwendig sein, Ziele zu formulieren, Instrumentarien zu definieren
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular