Landtag,
10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 32
und festzustellen, welche Instrumentarien zur optimalen
Zielerreichung geeignet sind.
Es müssen die Aspekte der Bodenqualität erhalten
werden, Bodenverbrauch, Versiegelung, Entsiegelung von Flächen und
selbstverständlich auch die Nachnutzung, die Nachnutzung von Industriestandorten.
Mir liegt es am Herzen, dass hier Bodenmonitoring-Flächen eingerichtet werden,
der Bodenkataster aktualisiert wird und alle zwei Jahre von der MA 22 ein
Bodenbericht vorzulegen ist.
Wir können hier auf einem sehr hohen Standard aufbauen,
denn in Wien gilt ja jetzt schon das Aufbringungsverbot von Klärschlämmen auf
Böden. Mein Anliegen geht dahin, dass auf Böden keinerlei Kompost aufgetragen
werden darf, der schlechter ist als A +, keinerlei Erden aus Abfällen auf
landwirtschaftlichen Flächen aufgebracht werden dürfen und vor allem auf
bestimmten landwirtschaftlichen Flächen keine Jauche und Gülle aufgetragen werden
darf.
Ein weiterer Punkt ist, es muss auch möglich sein,
per Bescheid Aufträge zur Bodenverbesserung an den Nutzungsberechtigten zu
erteilen. Das heißt, das Gesetz muss den Rahmen geben für die Erstellung von
Grenzwerten für Böden, um hier entsprechend Nachsorgemaßnahmen,
Koordinierungsmaßnahmen treffen zu können.
Es gilt auch hier, eine Bodeninventur zu erstellen
und Versuchsflächen zur ökologischen Bodenverbesserung einzurichten. Diese
Versuche laufen jetzt schon.
Das heißt, mit einem modernen Bodenschutzgesetz
werden wir in Wien auf höchstem Standard aufbauen können. Wir kommen hier mit
einem umfassenden Bodenschutzgesetz der Vorsorge und der Nachsorge entsprechend
nach. Wir gehen den Weg von der Reparaturgesellschaft zur Vorsorgegesellschaft
und ein modernes Bodenschutzgesetz bietet den gesetzlichen Rahmen dafür.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg
Maresch, bitte.
Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub
im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Wir haben jetzt gehört, dass es ein neues Bodenschutzgesetz
geben wird. Vor einigen Monaten hat es ja von Global 2000 diese
Bodenproben gegeben, die DDT in überhöhten Maßen im Boden nachgewiesen haben.
Deswegen meine Frage: Wird es in diesem neuen
Bodenschutzgesetz von Anfang an Grenzwerte bei Insektiziden, Pestiziden und
überhaupt auch bei Nitraten geben, Ja oder Nein?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr
Abgeordneter!
Um nochmals auf die Ergebnisse dieser Untersuchungen
von Global 2000 zurückzukommen: Es gibt keine Grenzwerte, sondern es gibt,
wenn überhaupt, Richtwerte im internationalen Vergleich. Diese Richtwerte für nähere
Untersuchungen wurden bei weitem nicht einmal erreicht, geschweige denn wurden
Sanierungswerte, Werte, die eine Untersuchung ermöglichen würden, jemals
erreicht, sondern es wurden diese Werte um ein Zehnfaches unterschritten. Diese
Werte liegen vor, wir haben es nochmals überprüft, sie liegen weit unter den
jeweiligen Untersuchungswerten.
Zu Ihrer Frage im Konkreten: Ich habe schon in meiner
Beantwortung hier gesagt. In diesem Gesetz wird ein Rahmen für Verordnungen
geschaffen werden und im Rahmen dieser Verordnungen werden dann mit den
beteiligten Kreisen, mit Experten, auch dafür entsprechende Grenzwerte
vorzubereiten sein. Vorausgesetzt, dass derartige wissenschaftliche
Erkenntnisse vorliegen und auch wissenschaftlich anerkannt sind, und vor allem
muss es auch kontrollierbar sein. Weil ein Grenzwert, der nur auf dem Papier
steht und nicht kontrollierbar ist, hat keinerlei Sinn. Das gilt es zu
beachten. Jetzt geht es in erster Linie um die Schaffung eines Gesetzes und
dann wird die Verordnung vorbereitet werden.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg
Parzer, bitte.
Abg Robert Parzer (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau
Stadträtin!
Ein Frage dazu: Welchen
Beitrag leistet der Einsatz natürlicher Schädlingsbekämpfung bei den Wiener Gärtnern
für den Schutz dieses Bodens?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Die natürliche Schädlingsbekämpfung
wird von den Wiener Gärtnern hervorragend angewendet, das ist beispielhaft.
Diese Regelungen werden auch sicherlich in diesem Gesetz Eingang finden, um
dieser natürlichen Schädlingsbekämpfung entsprechend breiten Raum zu geben.
Präsident Johann Hatzl: Frau Abg
Reinberger, bitte.
Abg Brigitte Reinberger (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!
Sie haben selber schon
ausgeführt: Das Hochwasser hat gezeigt, was dann passieren kann, wenn der Boden
nicht aufnahmefähig genug ist, und bei starken, anhaltenden Regenfällen
Katastrophen hervorrufen kann. Gerade im städtischen Gebiet haben wir sehr
häufig versiegelte Böden.
Meine Frage ist daher: Was
wird in diesem Bodenschutzgesetz vorgesehen sein, welche Maßnahmen, Böden zu
entsiegeln beziehungsweise der weiteren massiven Versiegelung von Böden Einhalt
zu gebieten, um die Speicherqualität des Bodens zu gewährleisten, damit auch
den Boden und uns alle auch vor zukünftigen Hochwässern zu schützen?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte
Frau Abgeordnete!
Im Rahmen dieses
Bodenschutzgesetzes werden alle Institutionen zur Erarbeitung der Richtlinien
dieses Gesetzeswerkes vertreten sein, und mir geht es darum, dass genau diese
Punkte auch dort zu behandeln sein werden. Aber das ist vorauszuschicken:
In diesem Bodenschutzgesetz geht es vordringlich
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