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Landtag, 10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 32

 

und festzustellen, welche Instrumentarien zur optimalen Zielerreichung geeignet sind.

 

Es müssen die Aspekte der Bodenqualität erhalten werden, Bodenverbrauch, Versiegelung, Entsiegelung von Flächen und selbstverständlich auch die Nachnutzung, die Nachnutzung von Industriestandorten. Mir liegt es am Herzen, dass hier Bodenmonitoring-Flächen eingerichtet werden, der Bodenkataster aktualisiert wird und alle zwei Jahre von der MA 22 ein Bodenbericht vorzulegen ist.

 

Wir können hier auf einem sehr hohen Standard aufbauen, denn in Wien gilt ja jetzt schon das Aufbringungsverbot von Klärschlämmen auf Böden. Mein Anliegen geht dahin, dass auf Böden keinerlei Kompost aufgetragen werden darf, der schlechter ist als A +, keinerlei Erden aus Abfällen auf landwirtschaftlichen Flächen aufgebracht werden dürfen und vor allem auf bestimmten landwirtschaftlichen Flächen keine Jauche und Gülle aufgetragen werden darf.

 

Ein weiterer Punkt ist, es muss auch möglich sein, per Bescheid Aufträge zur Bodenverbesserung an den Nutzungsberechtigten zu erteilen. Das heißt, das Gesetz muss den Rahmen geben für die Erstellung von Grenzwerten für Böden, um hier entsprechend Nachsorgemaßnahmen, Koordinierungsmaßnahmen treffen zu können.

 

Es gilt auch hier, eine Bodeninventur zu erstellen und Versuchsflächen zur ökologischen Bodenverbesserung einzurichten. Diese Versuche laufen jetzt schon.

 

Das heißt, mit einem modernen Bodenschutzgesetz werden wir in Wien auf höchstem Standard aufbauen können. Wir kommen hier mit einem umfassenden Bodenschutzgesetz der Vorsorge und der Nachsorge entsprechend nach. Wir gehen den Weg von der Reparaturgesellschaft zur Vorsorgegesellschaft und ein modernes Bodenschutzgesetz bietet den gesetzlichen Rahmen dafür.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Maresch, bitte.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wir haben jetzt gehört, dass es ein neues Bodenschutzgesetz geben wird. Vor einigen Monaten hat es ja von Global 2000 diese Bodenproben gegeben, die DDT in überhöhten Maßen im Boden nachgewiesen haben.

 

Deswegen meine Frage: Wird es in diesem neuen Bodenschutzgesetz von Anfang an Grenzwerte bei Insektiziden, Pestiziden und überhaupt auch bei Nitraten geben, Ja oder Nein?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Um nochmals auf die Ergebnisse dieser Untersuchungen von Global 2000 zurückzukommen: Es gibt keine Grenzwerte, sondern es gibt, wenn überhaupt, Richtwerte im internationalen Vergleich. Diese Richtwerte für nähere Untersuchungen wurden bei weitem nicht einmal erreicht, geschweige denn wurden Sanierungswerte, Werte, die eine Untersuchung ermöglichen würden, jemals erreicht, sondern es wurden diese Werte um ein Zehnfaches unterschritten. Diese Werte liegen vor, wir haben es nochmals überprüft, sie liegen weit unter den jeweiligen Untersuchungswerten.

 

Zu Ihrer Frage im Konkreten: Ich habe schon in meiner Beantwortung hier gesagt. In diesem Gesetz wird ein Rahmen für Verordnungen geschaffen werden und im Rahmen dieser Verordnungen werden dann mit den beteiligten Kreisen, mit Experten, auch dafür entsprechende Grenzwerte vorzubereiten sein. Vorausgesetzt, dass derartige wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen und auch wissenschaftlich anerkannt sind, und vor allem muss es auch kontrollierbar sein. Weil ein Grenzwert, der nur auf dem Papier steht und nicht kontrollierbar ist, hat keinerlei Sinn. Das gilt es zu beachten. Jetzt geht es in erster Linie um die Schaffung eines Gesetzes und dann wird die Verordnung vorbereitet werden.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Parzer, bitte.

 

Abg Robert Parzer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Ein Frage dazu: Welchen Beitrag leistet der Einsatz natürlicher Schädlingsbekämpfung bei den Wiener Gärtnern für den Schutz dieses Bodens?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Die natürliche Schädlingsbekämpfung wird von den Wiener Gärtnern hervorragend angewendet, das ist beispielhaft. Diese Regelungen werden auch sicherlich in diesem Gesetz Eingang finden, um dieser natürlichen Schädlingsbekämpfung entsprechend breiten Raum zu geben.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Reinberger, bitte.

 

Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Sie haben selber schon ausgeführt: Das Hochwasser hat gezeigt, was dann passieren kann, wenn der Boden nicht aufnahmefähig genug ist, und bei starken, anhaltenden Regenfällen Katastrophen hervorrufen kann. Gerade im städtischen Gebiet haben wir sehr häufig versiegelte Böden.

 

Meine Frage ist daher: Was wird in diesem Bodenschutzgesetz vorgesehen sein, welche Maßnahmen, Böden zu entsiegeln beziehungsweise der weiteren massiven Versiegelung von Böden Einhalt zu gebieten, um die Speicherqualität des Bodens zu gewährleisten, damit auch den Boden und uns alle auch vor zukünftigen Hochwässern zu schützen?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Im Rahmen dieses Bodenschutzgesetzes werden alle Institutionen zur Erarbeitung der Richtlinien dieses Gesetzeswerkes vertreten sein, und mir geht es darum, dass genau diese Punkte auch dort zu behandeln sein werden. Aber das ist vorauszuschicken:

 

In diesem Bodenschutzgesetz geht es vordringlich

 

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