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Gemeinderat, 60. Sitzung vom 20.11.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 100

 

2024 ausgewiesenen BKZ zur Bedeckung vollkommen sachfremder Ausgaben verwendet wurden.

 

Die unterzeichnenden GemeinderätInnen stellen daher gemäß § 16 WStV und gemäß § 36 GO-GR folgende Dringliche Anfrage:

 

A - Fragen in Bezug auf die Rolle des Finanzstadtrates als Eigentümervertreter der Stadt Wien bei der Wiener Stadtwerke GmbH, deren 100-prozentige Tochtergesellschaft die Wiener Linien GmbH & Co KG ist

 

1. Da es sich sowohl bei den Wiener Stadtwerken als auch bei den Wiener Linien um eine Ges.m.b.H. handelt, hat die Stadt Wien als Eigentümerin deutlich mehr Möglichkeiten der Einflussnahme auf zentrale Entscheidungen des Unternehmens als bei einer Aktiengesellschaft. Wie legen Sie Ihre der Funktion als Finanzstadtrat zufallende Rolle als Eigentümervertreter der Stadt bei den Wiener Linien aus, in Bezug auf Informationserhalt, Kontrolle und Einflussnahme auf zentrale Unternehmensentscheidungen?

 

2. Werden Sie als Eigentümervertreter regelmäßig über Verschiebungen im Zeitplan betreffend die Fertigstellung der einzelnen U-Bahn-Baustufen seitens der Wiener Linien informiert? - a) Falls ja, durch wen? b) In welchen zeitlichen Abständen? c) Falls nein, weshalb nicht?

 

3. Wie stellen sich gegenwärtig die Fertigstellungszeiträume der 1. und 2. Baustufe für U2 und U5 dar?

 

4. Werden Sie als Eigentümervertreter regelmäßig über aktualisierte Kostenschätzungen bezüglich der einzelnen Baustufen informiert? - a) Falls ja, durch wen? b) In welchen zeitlichen Abständen? c) Falls nein, weshalb nicht?

 

5. Welche Gesamtkosten bezüglich der einzelnen Baustufen werden in der letzten aktualisierten Kostenschätzung - bitte inklusive Datum - Ihnen gegenüber seitens der Wiener Linien ausgewiesen? - a) Baustufe 1 U2, b) Baustufe 1 U5, c) Baustufe 2 U2, d) Baustufe 2 U5.

 

6. Die mit dem Bund abgeschlossene 15a-Vereinbarung bezüglich Finanzierung des U-Bahn-Baus regelt die Kostenübernahme von 50 Prozent durch den Bund bis zu einer Gesamthöhe von 5,74 Milliarden EUR Gesamtkosten. Für inflationsbedingte Mehrkosten ist eine institutionalisierte Nachverhandlung vorgesehen, wobei keine fixen Zusagen seitens des Bundes über eine weitere Kostenübernahme des Bundes vorgesehen sind. Die Wiener Linien sprechen gegenwärtig von einer inflationsbedingten Verteuerung um 300 Millionen EUR. Wurden seitens des Landes Wien beziehungsweise seitens der Stadt Wien - Sie, Magistratsdirektor, Finanzdirektor - bezüglich dieser Erhöhung schon Verhandlungen bezüglich Kostenteilung mit dem Bund aufgenommen? - a) Falls ja, mit welchem Ergebnis und welchen Auswirkungen für das Wiener Doppelbudget 2024/2025? b) Falls nein, weshalb nicht?

 

7. Die mit dem Bund abgeschlossene 15a-Vereinbarung bezüglich Finanzierung des U-Bahn-Baus regelt die Kostenübernahme von 50 Prozent durch den Bund bis zu einer Gesamthöhe von 5,74 Milliarden EUR Gesamtkosten. Für inflationsbedingte Mehrkosten ist eine institutionalisierte Nachverhandlung vorgesehen. Bezüglich sonstiger Kostensteigerungen gibt es keine weiteren Regelungen in der 15a-Vereinbarung. Was bedeutet dies in Hinblick auf entstehende Mehrkosten durch den Wassereinbruch bei der Baustelle Pilgramgasse? - a) Wie hoch sind die entstandenen Mehrkosten? b) Sind die daraus entstandenen Mehrkosten durch eine Versicherung - in welcher Höhe - gedeckt? c) Besteht die Bereitschaft des Bundes zur teilweisen Kostenübernahme, in welcher Höhe dieser Mehrkosten? d) Muss die Stadt Wien die gesamte Kostenbelastung selbst übernehmen?

 

8. Die mit dem Bund abgeschlossene 15a-Vereinbarung bezüglich Finanzierung des U-Bahn-Baus regelt die Kostenübernahme von 50 Prozent durch den Bund bis zu einer Gesamthöhe von 5,74 Milliarden EUR Gesamtkosten. Für inflationsbedingte Mehrkosten ist eine institutionalisierte Nachverhandlung vorgesehen. Bezüglich sonstiger Kostensteigerungen gibt es keine weiteren Regelungen in der 15a-Vereinbarung. Was bedeutet dies in Hinblick auf entstehende Mehrkosten durch die kaputten Glastüren in den Stationsbereichen der U5? - a) Ist bislang geklärt, in wessen Verantwortung der Schadenseintritt fällt? b) Wie hoch sind die entstandenen Mehrkosten? c) Sind die daraus entstandenen Mehrkosten durch eine Versicherung - in welcher Höhe - gedeckt? d) Besteht die Bereitschaft des Bundes zur teilweisen Kostenübernahme - in welcher Höhe - dieser Mehrkosten? e) Können die entstandenen Mehrkosten einer der beteiligten Baufirmen verrechnet werden? f) Muss die Stadt Wien die gesamte Kostenbelastung selbst übernehmen?

 

9. Wurden Sie als Eigentümervertreter seitens der Wiener Linien beziehungsweise deren Konzernmutter, den Wiener Stadtwerken, über bislang noch nicht in dieser Dringlichen Anfrage erwähnte Ursachen für Zeitverzögerungen beziehungsweise Mehrkosten informiert? - Falls ja, über welche? Falls nein, wieso nicht?

 

B - Fragen bezüglich budgetärer Auswirkungen auf die Stadt Wien

 

10. Zur Einordnung einer möglichen Kostensteigerung beim U-Bahn-Bau lohnt sich zunächst ein Blick auf die Entwicklung des Gesamtbudgets. Auf den Internetseiten der Gemeinde Wien ist immer noch ein Defizit im Ergebnishaushalt, ohne Veränderung in der Dotierung von Pensionsrückstellungen, von 2,1 Milliarden EUR für 2024 und 2,2 Milliarden EUR für 2025 die Rede. Bleiben Sie bei dieser Einschätzung für a) 2024, falls nein, wie ist ihre Prognose bis Jahresende? b) 2025, falls nein, wie hoch errechnet sich das Defizit im Ergebnishaushalt, ohne Veränderung in der Dotierung von Pensionsrückstellungen, aus den bislang schon im Jahr 2024 für das Jahr 2025 beschlossenen Überschreitungsanträgen?

 

11. Ist für 2024 und 2025 mit Mehrkosten für den U-Bahn-Bau und somit Überschreitungsanträgen für Post 1/6501/775 zu rechnen? Falls ja, in welcher Höhe?

 

12. Sind etwaige Mehrkosten beim U-Bahn-Bau in Ihren Antworten bezüglich Frage 10 schon berücksichtigt?

 

13. Der starke Anstieg des BKZ im Jahr 2023 auf 601 Millionen EUR wurde im Rechnungsabschluss 2023 mit

 

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