Gemeinderat, 60. Sitzung vom 20.11.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 100
Einfluss darauf hat, welche Projektvarianten der Bauwerber beziehungsweise Antragsteller bei der Behörde einreicht. Jede eingereichte Variante - sei es im Baubewilligungs- oder im UVP-Feststellungsverfahren - ist von der Behörde entsprechend zu bearbeiten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 19. Juni 2024 zum UVP-Feststellungsverfahren betreffend die Variante „Heumarkt Neu“ ausgesprochen, dass die Beschlüsse des Welterbe-Komitees keine Bindungswirkung für die Wiener Landesregierung entfalten. Es hat weiters klargestellt, dass es sich bei den Beschlüssen des Welterbe-Komitees beziehungsweise bei den Vorarbeiten der beratenden Gremien, auf die sich das Welterbe-Komitee bei seinen Beschlüssen stützt, um sachverständige Äußerungen handelt. Diese sind neben anderen gutachterlichen Beurteilungen angemessen zu würdigen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Landesregierung überdies aufgetragen, binnen acht Wochen einen Bescheid zu erlassen, was im August 2024 für diese Variante „Heumarkt Neu“ erfolgte. Schon vor dieser Bescheiderlassung war im November 2023 ein weiterer UVP-Feststellungsantrag betreffend das Areal Am Heumarkt eingebracht worden. Dieser trug den Titel „Heumarkt Neu 2023“ und entspricht dem in Riad vorgestellten Projekt „Heumarkt neu reduziert“.
Zur Veranschaulichung: Diese Variante beinhaltet eine Wohnscheibe mit einer Höhe von 49,95 m und eine Hotelscheibe mit 47,85 m. Im September 2024 wurde diesbezüglich von der Antragstellerin eine Säumnisbeschwerde eingebracht. Im Hinblick darauf erfolgte daher vor einer Woche auch für diese Variante ein entsprechender Beschluss in der Landesregierung.
Im Zuge des behördlichen Ermittlungsverfahrens wurde ein Gutachten von Frau Prof. Christa Reicher eingeholt. Darin wird unter anderem als Ergebnis festgehalten - ich zitiere: „dass die bei der Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit seiner Auswirkungen zu erwartenden Beeinträchtigungen des Schutzzweckes der UNESCO-Welterbe-Stätte ‚Historisches Zentrum von Wien‘ als geringfügig und daher als nicht wesentlich einzustufen sind“ - Ende des Zitats.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Fachgutachten im Zuge des UVP-Ermittlungsverfahrens und den Beschlüssen des UNESCO-Welterbe-Komitees. Im Fachgutachten von Frau Prof. Reicher wird die Frage behandelt, ob das gegenständliche Projekt die Welterbe-Stätte „Historisches Zentrum von Wien“ wesentlich beeinträchtigt. Diese Frage wird im Gutachten verneint.
Festzuhalten ist, dass der Beschluss der Wiener Landesregierung, wonach eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, in keiner Weise eine Genehmigung für das Projekt darstellt. Alle Genehmigungsverfahren, etwa nach der Wiener Bauordnung oder der Gewerbeordnung, sind separat durchzuführen.
So kann, wie seitens der hiesigen Expertinnen und Experten konstatiert wurde, die MA 37 einen Baubescheid erst dann erlassen, wenn der rechtliche Instanzenweg zur UVP-Frage abgeschlossen ist. Eine umfangreiche Darlegung jener Schritte, welche die Stadt Wien veranlasst, um von der Roten Liste gestrichen zu werden, ist erst jüngst im Rahmen der von Ihnen erwähnten schriftlichen Beantwortung vom 10. Oktober 2024 erfolgt.
Gern erwähne ich beispielhaft auch an dieser Stelle einige Maßnahmen, die wir bereits gesetzt haben: Managementplan UNESCO-Welterbe „Historisches Zentrum von Wien“, Schutz des Welterbes als Ziel im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, politikberatendes Gremium Fachbeirat ergänzt um Welterbe-Expertise, Welterbe als Kriterium für die Ausweisung von Schutzzonen, Abweichung von Vorschriften des Bebauungsplans dürfen das Welterbe nicht beeinträchtigen, besondere Bedachtnahme auch auf das Welterbe im Hinblick auf das örtliche Stadtbild.
Zusammenfassend halte ich nochmals fest, dass die Stadt Wien weiterhin die größten Anstrengungen unternimmt, um von der Liste der gefährdeten Welterbe-Stätten gestrichen zu werden.
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke schön. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau GRin Dipl.-Ing. Olischar gestellt. Bitte, Frau Gemeinderätin.
GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Herr Bürgermeister, Sie haben es erwähnt: Das Thema beschäftigt uns ja schon sehr lang, für meine Begriffe ein bisschen zu lang. Was diese Dauer auch mit sich bringt, ist, dass sich durch die verschiedenen Projektvarianten und die verschiedenen Prozessschritte - Sie haben es schon angesprochen - mittlerweile auch in der öffentlichen Diskussion eine gewisse Verwirrung darstellt. Deswegen ist es für uns auch wichtig, hier Klarheit zu schaffen.
Das Projekt „Heumarkt Neu 2023“ mit einer Höhe von 49,95 beziehungsweise 47,85 m, das Sie gerade erwähnt haben, ist das - ich nenne es jetzt einmal - aktuellste Projekt, das nicht zuletzt auf Grund dieses UVP-Bescheids und der Entscheidung dazu gerade auch diskutiert und verfolgt wird.
Meine konkrete Frage: Können Sie garantieren, dass dieses Projekt in seiner jetzigen Form mit 49,95 beziehungsweise 47,85 m ein Projekt ist, das Wien von der Roten Liste bringt?
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Bitte, Herr Bürgermeister.
Bgm Dr. Michael Ludwig: Das kann ich natürlich gar nicht garantieren. Das ist eine Entscheidung der verschiedenen Kommissionen, die in der UNESCO angesiedelt sind. Das wird sich wahrscheinlich bei der nächsten Weltkonferenz entscheiden - ich hoffe, zu unseren Gunsten. Ich kann da aber gar nichts garantieren.
Wie ich versucht habe, auszuführen, ist das eine Variante, die derzeit im Behördenverfahren läuft. Es laufen aber auch die anderen Verfahren weiter, weil sie gesondert behandelt werden. Das ist also zum einen eine Frage der Verfahren, die bei uns laufen. Die Entscheidung in den Gremien der UNESCO kann ich in keiner Weise beeinflussen.
Ich danke noch einmal allen ganz herzlich, die daran beteiligt sind, hier sehr intensiv und auch in zahlreichen
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