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Gemeinderat, 60. Sitzung vom 20.11.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 100

 

pro Quadratmeter aufgebracht. Der tauwirksame Teil davon beträgt aber nur 4 g/m². Die verbleibenden 16 g/m² sind Wasser. 4 g/m² Salz - ich habe mir das heute in der Früh noch einmal angeschaut: Das ist weniger als ein gestrichener Teelöffel. Da sieht man also schon, was mit der Technologie in den letzten 10 Jahren erreicht werden konnte und wie sehr auch die MA 48 daran interessiert ist, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Namentlich ist das immerhin eine Einsparung von 60 Prozent gegenüber der Trockensalzstreuung.

 

Ich darf zusammenfassen, der Versuch, jede Art von Streumittel zu testen, zeigt eines: Jede Art von Streumittel hat negative Umweltauswirkungen. Auch ist die Nullstreuung in Österreich aus rechtlichen Gründen einfach unmöglich und nicht denkbar. Das Ziel muss dabei sein, so wenig wie möglich aufzubringen. Das schafft die 48er durch mechanische Schneeräumung mit neuesten Technologien, Stichwort: Doppelklinge, und allem, was technisch so möglich ist, um damit das Streumittel so gering wie möglich zu halten, eben mit Solestreuern und auch einer intensiven Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Es ist also ein sehr, sehr guter Kompromiss zwischen Umweltschutz und Verkehrssicherheit. Weil das jetzt möglicherweise einer der letzten Tage ist, bevor es in Österreich so richtig kalt wird, möchte ich das jetzt auch zum Anlass nehmen, um besonders den Mitarbeitern der 48er, aber beispielsweise auch den Mitarbeitern der 42er, den Mitarbeitern bei Wiener Wohnen und allen, die dann in der Stadt damit befasst sind, die Nächte durchzuarbeiten und die Straßen sicherzuhalten, ein großes Danke sagen. (Beifall bei der SPÖ und von GR Peter L. Eppinger.)

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Die 1. Zusatzfrage wird von Frau GRin Dipl.-Ing. Otero Garcia gestellt. Bitte, Frau Gemeinderätin.

 

9.28.18

GRin Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Vielen Dank für die Beantwortung der Frage und auch auf die Verweise auf internationale Beispiele und höchstgerichtliche Entscheide.

 

Sie haben es angesprochen: Es gibt einerseits die privaten Liegenschaftseigentümer und auch der Magistrat, also beispielsweise Wiener Wohnen oder MA 48 und MA 42. Es sind also nicht nur Gehsteige und Radwege, sondern auch Märkte oder Parkanlagen, wo gestreut wird. Die rechtliche Basis in Wien ist ja die Winterdienstverordnung.

 

Sie wissen, es gibt jährlich zahlreiche Anzeigen, wenn sich Menschen bei der MA 42 melden, weil private Liegenschaftseigentümer sich nicht an die Winterdienstverordnung halten. Meine Frage lautet: Können Sie garantieren, dass auf den Flächen, die sich im Verantwortungsbereich des Magistrates befinden, die Winterdienstverordnung eingehalten wird?

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Erstens verwehre ich mich dagegen, dass sich irgendjemand in seiner Aufgabe als Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Stadt nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält. In diesem Zusammenhang kann ich auch diese Frage beantworten.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Ich glaube, da war ein ...

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Ich habe es so verstanden und so beantwortet. (GRin Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia nickt.)

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Gut. Die 2. Zusatzfrage wird von Frau GRin Dipl.-Ing. Olischar gestellt. Bitte, Frau Gemeinderätin.

 

9.30.00

GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Danke für die bisherigen Beantwortungen.

 

Meine Frage richtet sich konkret in die Richtung: Wie gehen wir mit Schäden an Bäumen um? Wir haben ja Anfang des Jahres ein neues Baumschutzgesetz novelliert. Weil es jetzt im Zuge dieser Novellierung möglich ist, als Privater in den öffentlichen Grund auszuweichen, sollten Ersatzpflanzungen auf privatem Grund nicht möglich sein - ich verkürze das jetzt -, hat man dann als Privater die Pflicht, zehn Jahre dafür zu sorgen, dass dieser Baum besteht oder gepflegt wird. Diese Pflegemaßnahme wird ja dann auch seitens der Stadt Wien übernommen.

 

Jetzt stellt sich für uns die Frage, wie es bezüglich Haftungen aussieht, sollte es beim Einsatz von verschiedenen Mitteln - Sie haben es detailliert ausgeführt -, durch die Vertrocknung von Jungbäumen oder eben durch Kfz, wenn jemand anfährt, zu Schäden kommen. Wie wird das geregelt? Gibt es da schon jetzt in diesem ersten Jahr Erfahrungen, beziehungsweise wie geht man damit um, wenn diese Pflegemaßnahmen auf Grund eines Fremdverschuldens oder vielleicht auch verschuldet durch die Stadt Wien nicht aufrechterhalten werden können?

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky: Zum einen bemühen wir uns als Stadt namentlich durch die Winterdienstverordnung, die die Frau Kollegin schon vorhin angesprochen hat, grundsätzlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die Schäden an Bäumen hintanhalten. Die Winterdienstverordnung sieht ja vor, dass in einem Abstand von 10 m zu unversiegelten Bodenflächen keine Auftaumittel verwendet werden, es sei denn, es sind bauliche Maßnahmen gesetzt, die sicherstellen, dass diese nicht versickern und dadurch die Bäume schädigen oder dass es durch Aufwirbelungen einen Eintrag gibt. Da ist es sehr wichtig - auch das ist vorhin schon gesagt worden -, dass wir als Stadt Anzeigen beziehungsweise auch Meldungen aus der Bevölkerung sehr, sehr genau anschauen und auch unterstützen. Da stellen die Wiener Stadtgärten Pflanzenschutzexperten zur Verfügung. Dort können auch entsprechende Meldungen abgegeben werden. Bei Verstößen wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. - Das war jetzt aber nicht die eigentliche Frage. Ich habe das schon verstanden. Ich wollte das nur in diesem Zusammenhang noch dazusagen.

 

Was die Novelle des Baumschutzgesetzes ermöglicht, ist, wie du richtig gesagt hast, wenn man so will, das aus der Hand Geben der Verpflichtung einer Ersatzpflanzung. Auf der einen Seite gibt es also die Verpflichtung einer Ersatzpflanzung und die Verantwortung für den jeweiligen als Ersatz gepflanzten Baum für eine lange Dauer. Diese

 

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