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Gemeinderat, 58. Sitzung vom 25.09.2024, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 135

 

mit keine näheren Angaben enthält, welches Verwaltungshandeln beziehungsweise welcher Verwaltungsbereich gemeint ist, ist eine konkrete Beantwortung nicht möglich. Ich darf Sie diesbezüglich jedoch darüber in Kenntnis setzen, dass zur Abwehr örtlicher Missstände bereits in der Vergangenheit zahlreiche ortspolizeiliche Verordnungen erlassen wurden. Diese betreffen etwa die Bekämpfung von Schädlingen, den Schutz von Gewässern und Natur oder das Hausieren.

 

Zur Frage 9: Es ist für die Stadt Wien selbstverständlich, sich dem Phänomen der gewaltbereiten Kinder und Jugendlichen in intensiver Weise zu widmen, und zwar in enger Zusammenarbeit mit der Wiener Polizei und der Justiz. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe bietet umfangreiche spezifische Angebote für unmündige Minderjährige mit Gewaltproblematik an. In diesem Sinne gibt es beispielsweise ein Spezialkrisenzentrum für unter-14-jährige Kinder mit hohem sozialtherapeutischem Bedarf sowie aktuell 54 sozialtherapeutische und 6 sozialpsychiatrische Wohngemeinschaften für Kinder- und Jugendliche mit einer komplexen Betreuungsproblematik.

 

Darüber hinaus gibt es seitens der Wiener Kinder- und Jugendhilfe zur gegenständlichen Thematik etwa folgende Angebote, ich liste einige auf: Antigewalttrainings mit Gruppen- und Einzel-Settings sowie erlebnispädagogischen Settings plus allfälliger Nachbetreuung, „Gewaltig Anders“ der Männerberatung Wien, da wird für Burschen im Alter von 13 bis 16 Jahren, die durch ihr Verhalten bereits deliktisch auffällig geworden sind, psychotherapeutisches Gruppentraining angeboten. Für unter-14-jährige Täter von schweren sexuellen Grenzüberschreitungen arbeitet die Wiener Kinder- und Jugendhilfe auch mit der spezialisierten Einrichtung LIMES sowie mit forensis, dem therapeutischen Kompetenzzentrum, zusammen. Es gibt erlebnispädagogische Angebote, es werden im Einzelfall maßgeschneiderte, individuelle Auszeitprojekte im ländlichen Raum entwickelt.

 

Es gibt Schulkooperationsteams zur Bearbeitung von Gewaltthematiken gemeinsam mit den Schulen, psychotherapeutische Angebote, ein Pilotprojekt für unmündige Intensivtäter, in dessen Rahmen ein Team aus der Wiener Kinder- und Jugendhilfe sowie der Polizei unmündige Straffällige und deren Familien betreut und weiterführende Betreuungsangebote kreiert. Weiters nimmt die Wiener Kinder- und Jugendhilfe an der multiinstitutionellen Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendkriminalität teil, welche von der Wiener Polizei koordiniert wird. In dieser sind alle einschlägig relevanten Stellen in Wien wie der Psychosoziale Dienst, die MA 13, die Staatsanwaltschaft, die Richterschaft und andere Experten einbezogen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zu stärken, alternative Betreuungszugänge zu analysieren, zu entwickeln und auch umzusetzen. Die Errichtung spezialisierter Erziehungseinrichtungen für schwer erziehbare und gewaltbereite Jugendliche kann dabei unter gewissen Voraussetzungen eine sinnvolle Maßnahme sein, um diesen Jugendlichen eine gezielte Unterstützung und Betreuung zukommen zu lassen. Solche Einrichtungen sollten jedoch nicht primär als Strafe, sondern vielmehr als Chance betrachtet werden, um verhaltensauffällige Jugendliche wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Da ist es wichtig, auf individuell abgestimmte, pädagogische und therapeutische Konzepte zu setzen, die auch die sozialen und emotionalen Fähigkeiten der Jugendlichen fördern. Der Erfolg solcher Einrichtungen hängt entscheidend von der Qualität der Betreuung, der Ausbildung der Fachkräfte sowie der Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen und sozialen Diensten ab. Prävention und Reintegration sollten hierbei stets oberste Priorität haben.

 

Ich mache in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass für verpflichtende Angebote für noch nicht strafmündige Jugendliche eine entsprechende Gesetzesgrundlage auf Bundesebene geschaffen werden müsste. Ein solches Vorgehen wäre im Sinn einer Rehabilitation und einer Unterstützung der Erziehung jedenfalls einem in der politischen Debatte teilweise auch geforderten Herabsenken der Strafmündigkeit vorzuziehen.

 

Zur Frage 10: In Wien stehen präventive Programme zur Förderung von sozialem Verhalten und Konfliktlösungskompetenzen der Schüler im Vordergrund. Sicherheitspersonal in Schulen ist den hiesigen Experten zufolge kein Thema, solange die Polizei im Ernstfall innerhalb kürzester Zeit vor Ort für einen sicheren Schulbetrieb sorgen kann. Zudem besteht schon jetzt die Möglichkeit, die Schulgebäude zu verschließen und mittels Gegensprechanlage den Zutritt nur jenen zu ermöglichen, die ein berechtigtes Interesse haben. Dadurch kann die Sicherheit der Schüler sowie aller sonstigen in den öffentlichen Wiener Pflichtschulen tätigen Personen gewährleistet werden. Das Heranziehen von Sicherheitspersonal in öffentlichen Pflichtschulen wird von der Stadt Wien als Schulerhalterin daher nicht in Erwägung gezogen. Aus Sicht der Experten wäre zudem unklar, welche rechtliche Handhabe externes Security-Personal an öffentlichen Schulen haben sollte. Es muss größtmögliche Sicherheit für ganz Wien gewährleistet werden. Zum wiederholten Male halte ich dazu fest, dass die Aufgabe in kompetenzrechtlicher Sicht durch den Bund zu erfüllen ist.

 

Zur Frage 11: Zunächst ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Entscheidung über das Sicherheitspersonal bei den Wiener Linien natürlich Sache der Wiener Linien ist. Die Wiener Linien sind bekanntlich eine eigenständige juristische Person, deren privatrechtliche Tätigkeit nicht der Gemeindeverwaltung zuzurechnen ist. Unabhängig davon ist es den Wiener Linien wichtig, zu betonen, dass die Sicherheit der Fahrgäste oberste Priorität hat. Die Leitstelle sowie die Sicherheits- und Servicedienstmitarbeiter der Wiener Linien sind dabei von höchster Bedeutung. Die Leitstelle der Wiener Linien ist rund um die Uhr besetzt, reagiert sofort auf Notrufe und steht im ständigen Austausch mit der Exekutive und den Rettungseinsatzkräften. Die rund 300 Sicherheits- und Servicedienstmitarbeiter der Wiener Linien sind für ihre Aufgaben speziell ausgebildet und haben entsprechende Schulungen absolviert.

 

Auch das Thema Sicherheit für Frauen und die richtige Reaktion auf Vorfälle sind fixer Bestandteil der Ausbildung des Sicherheitsdienstes. Diese Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützen bei Sicherheitsvorfällen, insbesondere an stark frequentierten Stationen und in

 

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