Gemeinderat, 55. Sitzung vom 18.06.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 80
genannte Monitoring Mission in Wien statt, bei der die Entwicklungen im Welterbegebiet vor Ort durch Experten untersucht und besprochen wurden. Gleichzeitig steigt der Druck auf Wien in Sachen Welterbe, findet doch bereits im Juli die nächste Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees statt. Ob Wien von der so genannten 'Roten Liste' gestrichen wird, ist fraglich. Zuletzt legten auch Medienberichte nahe, dass drei Varianten des Heumarkt-Projektes formell noch im Spiel sind. Das zentrale Instrument zur Sicherung des Welterbes in Wien ist der Managementplan. Wie viele Maßnahmen des Managementplanes wurden bisher umgesetzt?)
Schönen guten Morgen, Herr Bürgermeister! Ich bitte um Beantwortung.
Bgm Dr. Michael Ludwig: Guten Morgen, Herr Vorsitzender! Hoher Gemeinderat! Sehr geehrte Frau GRin Olischar!
Wir haben uns ja schon öfter auch in diesem Rahmen über das Weltkulturerbe im Historischen Zentrum von Wien unterhalten. Wir wollen uns heute auf die wesentlichen Punkte im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Managementplan beschränken und darauf, in welcher Verbindung er mit vielen zentralen Aktivitäten, die die Stadt Wien bereits gesetzt hat, steht. Von daher sind zentrale Forderungen des Managementplans, nämlich die rechtliche Verankerung des Schutzes des Weltkulturerbes in der Wiener Bauordnung, bereits umgesetzt.
Die konkreten Änderungen im Sinne eines verbesserten Schutzes des Welterbes möchte ich jetzt anhand einiger Punkte nachvollziehen und darstellen, nämlich erstens: Der Schutz des Welterbes wurde als Ziel im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan definiert. Das kann man im § 1 der Bauordnung für Wien nachlesen.
Zweitens: Das Gremium des Fachbeirates wurde um Welterbe-Expertise ergänzt und es ist eine dementsprechende Namensänderung des Gremiums in Fachbeirat für Stadtplanung, Stadtgestaltung und Welterbe erfolgt. Hier finden sich entsprechende Hinweise im § 3 der Bauordnung.
Der dritte Punkt: Das Welterbe wurde als Kriterium für die Ausweisung von Schutzzonen festgelegt. Das ist im § 7 der Bauordnung festgelegt.
Der vierte Punkt wäre eine Überprüfung von Bauvorhaben im Hinblick auf das Welterbe, die durch den genannten Fachbeirat erfolgt. Das ist im § 67 der Bauordnung von Wien festgelegt.
Fünftens: Abweichungen von Vorschriften des Bebauungsplanes dürfen das Welterbe nicht beeinträchtigen. Auch das ist im § 69 der Bauordnung für Wien festgelegt.
Und sechstens: Eine besondere Bedachtnahme auf das Welterbe im Hinblick auf das örtliche Stadtbild wurde normiert. Das ist im § 85 der Bauordnung festgelegt worden.
Neben den zuvor beschriebenen Maßnahmen gibt es eine beachtliche Anzahl an Strategien und Fachkonzepten sowie gesetzlichen Bestimmungen der Stadt Wien und des Bundes, die unmittelbar beziehungsweise mittelbar Relevanz für die Welterbe-Stätte Historisches Zentrum von Wien haben. Auch da möchte ich einige Beispiele anführen:
Festgelegt ist das im Denkmalschutzgesetz. Weiters: Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, in dem das Welterbe explizit als Schutzgut genannt wird, die Einschränkung von Dachgeschoßaufbauten in der Innenstadt, der Schutz vor Gebäudeabbrüchen unter anderem für Gebäude, die vor dem Jahr 1945 errichtet wurden, sowie der derzeit in Entwicklung begriffene Stadtentwicklungsplan 2035, in dem explizit der Schutz der Welterbe-Stätten hervorgehoben werden soll.
Darüber hinaus erfolgt bei der Ausarbeitung der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne im Bereich des Welterbes bereits laufend eine Überprüfung und gegebenenfalls noch weitere Nachschärfung der Bebauungsbestimmungen im Hinblick auf die Zielsetzungen des Welterbes.
Abschließend betone ich, dass der Schutz des Welterbes für die Stadt Wien eine sehr große Bedeutung hat und ihm weiterhin mit Zuversicht entgegenzublicken ist, dass das Projekt vor Ort umzusetzen ist und gemeinsam mit der UNESCO eine gute Lösung im Sinne der strategischen Ausrichtung unserer Stadt gefunden wird.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank. Die 1. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. GRin Dipl.-Ing. Olischar, bitte.
GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Guten Morgen, Herr Bürgermeister! Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Nicht zuletzt haben wir ja auch letzte Woche festgestellt, dass Ihnen das Weltkulturerbe nicht wurscht ist. - Entschuldigung, ich musste den jetzt unterbringen. (Heiterkeit.) Ja, ist ein Sickerwitz, ich weiß.
Jetzt haben Sie verschiedene strategische Papiere aufgelistet. Meine tatsächliche Frage, welche Maßnahmen aus dem Managementplan bis jetzt umgesetzt wurden, haben Sie jetzt noch nicht konkret beantwortet. Der Managementplan wurde ja schon 2021 im Wiener Gemeinderat beschlossen, und erst vor Weihnachten hat es einen Bericht gegeben, in dem die UNESCO den Status oder die Bemühungen der Stadt Wien eher kritisch gesehen hat.
Im März gab es auch eine Advisory Mission, auf deren Bericht wir auch schon sehnlichst warten, hinsichtlich der Frage, wie jetzt die weitere Vorgehensweise ist oder wie auch die Chancen stehen, von der Roten Liste zu kommen.
Jetzt wollte ich Sie fragen: Offensichtlich gibt es da ja doch eher Vorbehalte seitens der UNESCO. Greifen unsere Maßnahmen zu wenig?
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Bürgermeister, bitte.
Bgm Dr. Michael Ludwig: Frau Gemeinderätin, wie Sie richtigerweise angesprochen haben, hat es im März des heurigen Jahres eine UNESCO-Mission gegeben, die Wien besucht hat und die Gespräche nicht nur mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadtregierung und des Gemeinderates geführt hat, sondern auch mit vielen Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, vielen Interessensorganisationen, die pro und kontra zu verschiedenen Projekten eingestellt sind. Es waren sehr interessante, umfassende, tiefgreifende Diskussionen, die ge
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