Gemeinderat, 55. Sitzung vom 18.06.2024, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 80
gen seit Jahren leer, der Großteil davon sogar seit Jahrzehnten. Das Stiftungshaus steht im Eigentum der Dr. Eduard Kaufmann'schen Armenstiftung, einer Stiftung aus dem Wiener Stiftungs- und Fondsregister. Welche Pläne hat die MA 40 als Verwalterin der Dr. Eduard Kaufmann'schen Armenstiftung mit der Immobilie in der Harmoniegasse 10?) Ich habe in der Präsidiale bekannt gegeben, dass Herr Amtsf. StR Hacker für heute entschuldigt ist. Die Anfrage wurde nichtsdestotrotz aufgerufen, was natürlich vollkommen in Ordnung ist und was ich damit auch nicht kritisieren möchte. In seiner - nämlich StR Hacker‘s - Vertretung wird nun Herr Amtsf. StR KommR Peter Hanke die Anfrage beantworten. Schönen guten Morgen, Herr Stadtrat! Bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich darf Ihnen in Abstimmung mit meinem Kollegen Peter Hacker wie folgt eine Ausführung zu diesem Punkt geben: Wie auch bereits öffentlich kommuniziert wurde, ist die Verwertung des Stiftungshauses in der Harmoniegasse 10 im Rahmen der Vergabe eines Baurechts in Vorbereitung. Die Unterlagen sind aktuell in finaler Abstimmung zwischen der Stiftungsverwaltung und der Abteilung für Immobilienmanagement, unserer Magistratsabteilung 69. Sobald die Unterlagen finalisiert wurden, erfolgt die entsprechend öffentliche Bekanntmachung.
Zur Stiftung selbst darf nochmals in Erinnerung gerufen werden, dass die Stiftungssatzung wie folgt sehr klar regelt: Die Eduard Kaufmann'sche Armenstiftung hat ein Stammvermögen, welches hauptsächlich aus der Liegenschaft sowie geringen Einlagen besteht. Das Stammvermögen ist mündelsicher zu veranlagen, und dessen Erträgnisse sind dem Stiftungszweck entsprechend zu verwenden. - Das ist vom Stifter unmissverständlich festgelegt, und die Stiftungsverwaltung hat auch kein Recht, in solchen Fragen irgendetwas umzuinterpretieren.
Der gemeinnützige Zweck der Stiftung soll mittels Finanzierung von Projekten aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, daher aus der Vermietung des Objekts sowie der Veranlagung der Erträge, erreicht werden. Durch die Vergabe eines Baurechts soll sichergestellt werden, dass aus den laufenden Erträgen Leistungen wie zum Beispiel Übernahme von Mietzins oder Benützungsentgelten oder Beratungs- und Betreuungsangebote für obdach- oder wohnungslose Menschen finanziert werden können.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN. GR Prack, bitte.
GR Georg Prack, BA (GRÜNE): Danke, Herr Stadtrat, für die Beantwortung.
Ich stelle eine Nachfrage - wenn Sie sie nicht beantworten können, vielleicht kann man mir die Information dann über das Büro des Stadtrats noch zukommen lassen: Es ist ja so, dass die Einnahmen dieser Stiftung unter anderem deshalb so niedrig waren, weil nicht vermietet wurde - das muss man, finde ich, schon noch dazusagen. Was mich interessieren würde, ist: Gibt es irgendwelche Rahmenbedingungen für die Vergabe dieses Baurechts? Ist es einfach völlig offen, an wen vergeben wird, oder wird vielleicht an einen gemeinnützigen Bauträger gedacht? Also: Haben wir es dann am Ende möglicherweise mit Wohnungen zu tun, die sich keiner leisten kann, die zwar dem Stiftungszweck Geld zuführen, aber unserem gemeinsamen Ziel, leistbares Wohnen in Wien zu schaffen, nicht genügen, oder gibt es da zusätzliche Rahmenbedingungen?
Also - nochmals die konkrete Frage -: Was sind die Rahmenbedingungen des Baurechts?
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Sehr geehrter Herr Kollege, ich möchte hier nicht dilettieren und meinem Kollegen irgendetwas ausrichten oder Ihnen jetzt hier eine unsaubere Antwort geben. Ich ersuche um Verständnis, dass wir das natürlich schriftlich nachreichen werden, aber ich gehe einmal davon aus, dass all das, was hier mit diesem Baurecht gemacht wird, auch im Sinne der Obdachlosen und Wohnungslosen ist. Davon dürfen wir einmal ausgehen.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 2. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. Frau GRin Dr. Greco, bitte.
GRin Dr. Katarzyna Greco, MIEM (ÖVP): Einen wunderschönen guten Morgen, Herr Stadtrat! Ich bedanke mich auch für die bisherigen Ausführungen und darf auch eine Frage stellen, mit der Bitte um Beantwortung, und zwar:
Es liegt ja der Verdacht nahe, wenn man den Medienberichten folgt, dass das Haus nicht nur in einem desaströsen Zustand ist, sondern dass man fast schon beabsichtigt hat, es so weit verfallen zu lassen, um eben hier neu bauen zu können. War das die einzige Möglichkeit? Oder warum hat die Stadt Wien hier nicht mehr darauf schauen können, dass es gar nicht erst zu diesem Verfall kommt?
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf. StR KommR Peter Hanke: Liebe Kollegin, auch in diesem Fall darf ich mich einer direkten Beantwortung ein Stück weit entziehen, denn - so wie ich es dem Kollegen ausgeführt habe -, ich glaube, dass das Projekt bei meinem Kollegen und bei den zuständigen Magistratsabteilungen in guten Händen ist, und deshalb erlauben Sie mir bitte, in dieser Form auf die MA 40 und auf meinen Kollegen zu verweisen.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 3. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. GR Seidl, bitte.
GR Wolfgang Seidl (FPÖ): Guten Morgen, Herr Stadtrat! Dann machen wir es kurz, dann verzichte ich gleich auf meine Zusatzfrage und werde diese schriftlich an den Kollegen stellen. - Danke.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke schön. Herr Stadtrat, willst du noch etwas sagen? (Amtsf. StR KommR Peter Hanke verneint.) - Vielen Dank. Damit ist die 1. Anfrage beantwortet.
Die 2. Anfrage (FSP-826703-2024-KVP/GM) wurde von Frau GRin Dipl.-Ing. Olischar gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. In dieser Anfrage geht es um den Managementplan zur Sicherung des Welterbes in Wien. (Im März dieses Jahres fand die angekündigte so
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