Gemeinderat, 49. Sitzung vom 24.01.2024, Sitzungsbericht - Seite 4 von 11
(1491841-2023-GKU; MA 7, P 43) Die Förderung an den Verein Choreographic Platform Austria für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 50 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.
(1514750-2023-GKU; MA 7, P 45) Die Förderung an EXIL - Verein zur Förderung ganzheitlicher Weiterbildung für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 70 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.
(1514776-2023-GKU; MA 7, P 46) Die Förderung an den Verein schule für dichtung in wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 120 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.
(1517249-2023-GKU; MA 7, P 47) Die Förderung an die kidlit medien GmbH für das Kinderliteraturfestival Wien in der Höhe von 200 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf Haushaltsstelle 1/3300/755 gegeben. (Befangenheitserklärung gemäß § 22a der Geschäftsordnung des Gemeinderates von GRin Barbara Novak, MA)
(1517379-2023-GKU; MA 7, P 48) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Literaturförderung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von 700 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 70 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf den Haushaltsstellen 1/3300/755, 757 und 768 gegeben.
(1513841-2023-GKU; MA 7, P 52) Die Förderung an VIENNA DESIGN OFFICE - Verein Neigungsgruppe Design für die VIENNA DESIGN WEEK in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf den Haushaltsstellen 1/3813/757 und 1/3819/757 gegeben.
(1513931-2023-GKU; MA 7, P 53) Die Förderung an die Stadtkino Filmverleih und Kinobetriebsgesellschaft m.b.H. für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 890 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 445 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 445 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3710/755 bedeckt.
(1514060-2023-GKU; MA 7, P 54) Die Förderung an den Verein Filmarchiv Austria für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 500 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 250 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 250 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3710/757 bedeckt.
(1514352-2023-GKU; MA 7, P 55) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Kinoförderung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von 480 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 70 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf den Haushaltsstellen 1/3710/755, 757 und 768 gegeben.
(1514522-2023-GKU; MA 7, P 56) Die Förderung an AUSTRIAN FASHION ASSOCIATION - Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 620 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 310 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 310 000 EUR sind auf den Haushaltsstellen 1/3813/757 und 768 sowie 1/3819/757 bedeckt.
(1514587-2023-GKU; MA 7, P 57) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Rahmenbetrag Filmförderung gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von 1 200 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 70 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens je 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf den Haushaltsstellen 1/3710/755, 757 und 768 gegeben.
(1514799-2023-GKU; MA 7, P 59) Die Förderung an die Vienna Film Commission GmbH für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 600 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 300 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 300 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/3710/781 bedeckt.
(1509396-2023-GKU; MA 7, P 60) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, das Förderprogramm Bau- und Investitionskostenzuschüsse an verschiedene Vereinigungen gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur mit einem Rahmenbetrag von 2 000 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 200 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2024 auf den Haushaltsstellen 1/3813/775, 777 und 786 sowie 1/3819/775, 777 und 786 gegeben.
(1517499-2023-GKU; MA 7, P 61) Die Förderung an den Verein "Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) Forschung - Dokumentation - Vermittlung" für die Mehrjahrestätigkeit in der Höhe von 1 260 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien der Stadt Wien - Kultur genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2024 entfallende Betrag in der Höhe von 630 000 EUR sowie der auf das Finanzjahr 2025 entfallende Betrag in der Höhe von 630 000 EUR sind auf Haushaltsstelle 1/2891/757 bedeckt.
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