Gemeinderat, 47. Sitzung vom 19.12.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 95
Neuordnung der Schulbehörden in den Ländern ein zentrales Anliegen des Bildungsreformgesetzes 2017.
Vor allem ging es auch um den Ausbau der Schulautonomie und um die Ermöglichung der Einrichtung von Schulclustern. Das alles sind Ziele, die für das Gelingen von Schule natürlich wesentlich sind. Die Frage ist aber, ob uns Reformen im Schulwesen wirklich gut gelingen. Sind die Bildungsdirektionen tatsächlich die zentrale Anlaufstelle in allen Schulfragen geworden? Das sind die Fragen, mit denen wir uns auseinandergesetzt haben.
Die Bildungsdirektionen sollen eine effiziente Verwaltung sämtlicher Angelegenheiten des Schul- und Erziehungswesens im jeweiligen Bundesland sicherstellen. Das Grundproblem ist natürlich - das wissen Sie alle - die Kompetenzzersplitterung im Schulwesen. Die wurde mit dieser Behörde, die eben sozusagen zusammengeführt wurde, in der aber Bundes- und Landesrecht in einer Behörde vollzogen werden, noch nicht beseitigt. Damit besteht dieses Kernproblem im Schulbereich weiterhin. Wenn man sich vorstellen würde, wie man in Österreich auf ganztägige Schulen umsteigen wollte, dann müsste man sehr viele Gebietskörperschaften dazu fragen und damit befassen, damit etwas gelingt.
Bedingt durch die verschiedenen Ausgangssituationen der Vorgängerbehörden, der Landesschulräte und des Stadtschulrates in Wien, erfolgte die Einrichtung der Bildungsdirektionen in den Ländern mit unterschiedlichen Herangehensweisen und Geschwindigkeiten. Auch in Wien war die volle Einsatzfähigkeit der Bildungsdirektionen am 1. Jänner 2019 noch nicht erreicht, weil die legistische Umsetzung hier zu spät erfolgte. Sie wurde in Wien mit 1. September 2019 eingerichtet. Wir haben das kritisch beurteilt.
Wir empfehlen natürlich, Reformen dann auch innerhalb eines Landes und einer Stadt zeitgerecht umzusetzen, damit das eben auch zeitgerecht eingeführt werden kann.
Dann wurden mit der Bildungsdirektion auch Bildungsregionen eingeführt. In Abhängigkeit von der Anzahl der SchülerInnen und der Schularten sah die Rahmenrichtlinie zwei bis sieben Regionen vor. Auffällig war, dass es in Wien die Einteilung in zwei Bildungsregionen gibt. Das führt zu den bundesweit größten Regionen mit einer hohen Anzahl an Schulen und SchülerInnen. Das hat nach Auffassung der Internen Revision des Bildungsministeriums dazu geführt, dass der Umbau der bestehenden Schulaufsichtsstrukturen erschwert wurde.
Ich möchte noch auf einen Bericht eingehen, den wir auch vorgelegt haben, und zwar auch der Stadt Wien, wenngleich die Stadt Wien nicht zentral zuständig ist. Der betraf die Lebensmittelversorgungssicherheit. Dabei haben wir eigentlich das Landwirtschaftsministerium geprüft. Das ist jenes Ministerium, das für die Krisensicherheit zu sorgen hat. Wir haben aber auch die Agrarmarkt Austria sowie zwei Länder geprüft, nämlich Tirol und Wien. Wir sind natürlich ein Land mit hoher Versorgungssicherheit und hoher Ernährungssicherheit. Es gibt aber Einflussfaktoren von Boden und Wasser, die auch die Länder betreffen, so eben auch Tirol und Wien. Es geht um die Flächeninanspruchnahme, die Bodenversiegelung und das Herunterbrechen auf regionale Werte.
In Wien gab oder gibt es den Agrarstrukturellen Entwicklungsplan. Da gibt es landwirtschaftliche Vorranggebiete, und unter anderem gibt es Vorrangflächen der Kategorie 2. Das sind jene Flächen, bei denen es noch keine endgültige Abwägung der zukünftigen Nutzung gibt. Die sind nur sehr schwach für die landwirtschaftliche Produktion abgesichert. Da empfehlen wir, dass das auch entsprechend analysiert werden sollte.
Was die Lebensmittelversorgungssicherheit betrifft, so geht es uns nur darum, sozusagen eine gute Vorbereitung auf den Ernstfall zu haben und keinesfalls irgendwie überschießend zu agieren. Auf der anderen Seite geht es aber darum, nachhaltige Maßnahmen zu setzen, um allfällige Ausfälle kompensieren zu können und damit auch den Spielraum für Stimmungsmache einzuschränken.
Sehr geehrte Damen und Herren, damit bin ich bei einem Thema, das hier schon sehr eingehend diskutiert wurde. Raumordnung, Flächenwidmung, Stadtentwicklung und damit einhergehend auch Klimaschutz sind Zukunftsaufgaben für Politik und Verwaltung. Auch da geht es auf der einen Seite um die Nachhaltigkeit und auf der anderen Seite um Compliance Management. Das ist sehr, sehr wichtig.
Es sind immer öffentliche Interessen im Spiel. Mit diesen öffentlichen Interessen muss man sehr sorgsam umgehen. Die müssen von Ihnen als Gemeinderat sehr sorgsam abgewogen werden, wenn Sie die entsprechenden Entscheidungen treffen. Ich freue mich, dass Sie hier den Bericht aufgenommen haben und darüber diskutieren, was die richtige Maßnahme ist.
Wir haben nicht immer und nicht in allen Fällen auch eine Empfehlung dazu gemacht, denn es ist die Frage: Wer ist die Instanz? Es geht aber natürlich darum, dass man hier sehr sorgsam beurteilt. Wie ist der Ablauf der Verfahren? Wie sind die Plandokumente? Wie erfolgt die Dokumentation? Wie erfolgt die Abstimmung mit Grundstückseigentümern und Projektentwicklern? Wie erfolgt dieses Instrumentarium des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans als hoheitliches Raumplanungsinstrument? Es ist uns sehr wichtig, dass man da unabhängig und objektiv vorgeht und die öffentlichen Interessen natürlich sehr stark wahrt.
Vorsitzende GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (unterbrechend): Darf ich Sie ganz kurz unterbrechen, Frau Präsidentin? Der Geräuschpegel im Saal ist schon sehr anstrengend. Ich bitte, die Gespräche entsprechend einzustellen. - Bitte, Frau Doktor.
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker (fortsetzend): Danke schön. Was wichtig ist: Flächenwidmungs- und Bebauungspläne haben natürlich einen Wert und einen maßgeblichen wesentlichen Einfluss auf den Wert von Liegenschaften. Wir haben das anhand von Liegenschaftsveräußerungen auch skizziert. Es freut mich, wenn im Fall einer Wertsteigerung, wenn in der Folge Umwidmungen erfolgen, das Thema der Nachzahlungsverpflichtung dann umgesetzt wird. Da muss man eben sehr achtsam sein.
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