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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 19.12.2023, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 95

 

Gaudenzdorfer Gürtel 41, welches dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegt, müssen seit etwa einem Jahr ohne Strom und Heizung auskommen, obwohl sie ihre Miete bezahlen. Gleichzeitig wird von Schäden an der Substanz des Gebäudes, zum Beispiel in Form von nicht sanierten Wasserschäden, berichtet. Die Situation an dieser Adresse ist beispielhaft für zahlreiche andere Objekte in Wien, für die MieterInnen unerträglich und bedarf eines entschlossenen Eingreifens durch die Stadt Wien. Hat die Stadt Wien im Fall des Gaudenzdorfer Gürtels von ihrem Recht nach § 6 Abs. 1 Z 1 MRG Gebrauch gemacht und selbst einen Antrag auf Durchführung von dringend notwendigen Erhaltungsarbeiten gestellt?)

 

Guten Morgen, Frau Stadträtin. Ich bitte um Beantwortung.

 

VBgm.in Kathrin Gaál: Einen schönen guten Morgen, Herr Vorsitzender! Einen schönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Abgeordneter Prack!

 

Vorab möchte ich festhalten - ich glaube, ich kann da auch für uns alle sprechen -, dass es zutiefst verwerflich, wirklich zutiefst verwerflich ist, Menschen, die in prekären Situationen sind, auch noch mit solchen unethischen Mitteln auszunutzen, sie zu schikanieren und das einzig und allein nur mit der Hoffnung, um rasch etwas Geld zu machen.

 

Auch unsere stadtseitigen Bemühungen gehen ja immer in die Richtung, Spekulation zu verhindern, die Menschen zu unterstützen. Nicht zuletzt haben wir auch da einen großen, großen Beitrag bei der Wiener Bauordnungsnovelle, die wir erst vor Kurzem hier gemeinsam diskutiert und zum Teil auch gemeinsam beschlossen haben, geleistet, um das zu unterbinden. Außerdem unterstützen wir natürlich Betroffene mit unserer Mieterhilfe. Sie wissen, die ist kostenlos und hochprofessionell. So war das auch in diesem Fall in dem Haus am Gaudenzdorfer Gürtel Nr. 41, mit der Konsequenz, dass die Mieterinnen und Mieter zur Zeit dort keine Miete bezahlen, also eine 100-prozentige Mietreduktion. Auch noch auf Ihre Anfrage Bezug nehmend, warum § 6 Abs. 1 Z 1 MRG vielleicht nicht so zur Anwendung kommt, sage ich: Nein, er kommt wirklich nicht zur Anwendung. Das hat den Grund, es konnte keine Wiederherstellung der Stromversorgung errichtet werden. Darum geht es in dem gegenständlichen Fall, denn mit diesem Paragraphen lassen sich zwar technische Erhaltungsarbeiten an der Bausubstanz oder andere bauliche Maßnahmen erwirken, aber nicht, dass ein Eigentümer oder eine Hausverwaltung Lieferverträge anmelden oder Zahlungsverpflichtungen einhalten. Deshalb kam dieser Paragraph hier nicht zur Anwendung. Danke schön.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Zusatzfrage kommt von den GRÜNEN. GR Prack, bitte.

 

9.15.49

GR Georg Prack, BA (GRÜNE): Guten Morgen, Frau Vizebürgermeisterin! Danke für die Beantwortung.

 

Wir sind uns ganz offensichtlich grundsätzlich einig, dass diese Form der Spekulation zu Lasten von MieterInnen verwerflich ist. Meine Frage bezieht sich jetzt grundsätzlich auf dieses Instrument des Mietrechtsgesetzes, das bis hin zur Zwangsverwaltung von Immobilien geht, wo es - Sie haben das richtig angesprochen - um Erhaltungspflichten geht, denen die EigentümerInnen nicht nachkommen. Wir haben in diesem Fall auch Berichte von Wasserschäden, die so etwas durchaus möglich machen würden.

 

Meine grundsätzlichere Frage ist: Warum kommen diese Maßnahmen bis hin zur Zwangsverwaltung in Wien so selten zur Anwendung? Wenn ich es noch kurz erklären kann, der Hintergrund der Frage ist: Es würde natürlich ein sehr deutliches Signal an Spekulantinnen und Spekulanten senden, wenn die Stadt diese sehr drastischen Mittel, die das Mietrechtsgesetz zur Verfügung stellt, zur Anwendung bringt.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Was war jetzt die Frage?

 

9.17.00

GR Georg Prack, BA (GRÜNE): Warum dieses Mittel der Zwangsverwaltung nicht häufiger zur Anwendung gebracht wird?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Okay. Frau Stadträtin, bitte.

 

VBgm.in Kathrin Gaál: Wie bereits eingangs gesagt: Dass uns die Erhaltung dieser alten Häuser ganz wichtig ist, glaube ich, haben wir jetzt in der Bauordnungsnovelle bewiesen. Da sind wir wirklich wesentliche Schritte nach vorne gegangen, um diese Häuser zu erhalten. Die Mieterhilfe leistet wirklich hervorragende Arbeit, wenn konkret Betroffene ihre Unterstützung suchen. Das geht auch so weit, dass man mitunter Gerichtskosten übernimmt, weil ja auch diese Gerichtsprozesse gegen die Vermieterinnen und Vermieter oder gegen diese Spekulanten sehr langwierig, sehr mühsam, aber auch vor allem sehr teuer sind. Auch dabei gibt es also Unterstützung.

 

Ich komme nur noch einmal zurück: In § 6 MRG geht es wirklich um Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, wo es eine erhebliche Gesundheitsgefährdung gibt. Ich habe jetzt ehrlicherweise keine Zahlen im Kopf, wie oft das Thema Zwangsverwaltung - das ist ja schon der letzte Schritt in diesem stufenweisen § 6 - in Angriff genommen wird oder gesetzt wird, aber Fakt ist, dass es uns in diesem Fall auch nicht helfen würde, weil es hier keine technischen Erhaltungsmaßnahmen gibt, die gesetzt werden müssen.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 2. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. Herr GR Dr. Sittler, bitte.

 

9.18.16

GR Dr. Peter Sittler (ÖVP): Guten Morgen, Frau Vizebürgermeisterin!

 

Es geht natürlich auch um den Eigentümer Stadt Wien, die natürlich bei den Gemeindebauten Eigentümer oder Eigentümerin ist. Wir haben in der Gemeinderatssitzung vom 28.11. einen Beschlussantrag zum Favoritner Gemeindebau in der Otto-Probst-Straße eingebracht. Dort wurde für mehrere Personen - es geht um 30 bis 50 Mieterinnen und Mieter - die Vorschreibung zu hoch angesetzt, die Umsatzsteuer auf Grund eines schlampig formulierten Mietvertrags nicht ausbezahlt. Da gibt es auch Urteile dazu. Meine Frage - Sie haben zuvor von unethischen Mitteln und von Mieterhilfe gesprochen -: Werden dort an die MieterInnen die zu viel bezahlte Umsatzsteuer und Miete zurückbezahlt?

 

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