Gemeinderat, 39. Sitzung vom 20.06.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 110
Tätigkeit der vermeintlichen Transparenz- und Aufdeckerpartei NEOS durch den Stadtrechnungshof aufgekommen: Es wurde ohne Kontrolle ganz einfach blind Geld hinausgeworfen, und das darf nicht sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Ein anderes Beispiel wäre auch heuer der Prüfbericht der Bestandverträge der Stadt Wien und ihrer Unternehmungen. Wir haben heute auch schon in der Fragestunde teilweise darüber diskutiert. Es sind jetzt 98 Lokale beziehungsweise Magazine in Gemeindebauten vermietet, es gibt aber nur für 30 davon Verträge. Auch dieses Faktum ist nur durch diesen Stadtrechnungshofbericht zum Vorschein gekommen. Diesbezüglich traut man sich als Oppositionspartei ja gar nicht nachfragen, weil man denkt: Das kann bei einer ordentlichen Verwaltung gar nicht passieren. Anscheinend ist das aber doch der Fall. Von 247 Schaukästen, die es in Gemeindebauten gibt, sind sage und schreibe 239 von der SPÖ und nahestehenden Organisationen angemietet, hingegen nur 8 von der FPÖ und von der KPÖ. - Auch diesbezüglich wieder ein Bild im Rechnungshofbericht: Das monatliche Entgelt liegt zwischen 0 EUR und 8 EUR. - Mehr haben wir darüber nicht bekommen. Mehr wissen wir nicht. Klar ist: 0 EUR sind definitiv nichts, und das sind auch keine Einnahmen. Man sollte allerdings sehr wohl wissen, welche Mieteinnahmen der Stadt Wien in diesem Zusammenhang entgehen.
In den Stadtrechnungshofberichten wird im Hinblick auf die Umsetzung auch immer wieder aufgezeigt, was bei den internen Abläufen geändert werden kann. Das trifft auch hier zu: Wenn interne Regelungen wie diesfalls bei Wiener Wohnen für die Vergabe dieser Schaukästen vorhanden sind, dann wird auch immer wieder festgestellt, dass diese Vergaberegelungen nicht eingehalten werden. Im Hinblick darauf ist die Stadt Wien natürlich aufgefordert, das zu ändern. Wir haben schon gehört, dass das in Umsetzung ist. Diesfalls ist die Dienstanweisung seit 1997 in Kraft, und seit 1997 ist wirklich schon ein bisschen Zeit vergangen, weshalb ich hoffe, dass sich das bald ändert, meine Damen und Herren!
Konsequenzen der Stadtrechnungshofberichte müssen, wie gesagt, sein, dass Maßnahmen auch umgesetzt werden, denn einerseits müssen die Unabhängigkeit und andererseits auch die Prüfkompetenz des Stadtrechnungshofs gestärkt werden. Es ist von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon angesprochen worden, dass es eine Reform geben soll. Kollegin Emmerling und auch Kollege Ellensohn haben jetzt gemeint, dass sie sich jetzt nicht an der Diskussion hier im Rathaus beteiligen, sondern das wird in der Gruppe, in der Kollege Gorlitzer sitzt, diskutiert. Es hat aber sehr wohl eine Presseaussendung am 11. Mai gegeben, in welcher der Presse- und Informationsdienst klipp und klar das kommende Programm angekündigt hat. Wir haben auch Vorschläge öffentlich eingebracht, und wenn Sie uns als ÖVP jetzt Vorwürfe machen, dann geht das schon nach hinten los, denn der PID hat ja vorher gesagt, was passiert. (Beifall bei der ÖVP. - Zwischenruf von GRin Barbara Novak, MA.) Das war vorher! Das war am 11.5. (Weiterer Zwischenruf von GRin Barbara Novak, MA.) Das ist natürlich wunderbar! Darüber kann man auch weiter diskutieren. Faktum ist - und das haben wir ja auch davor schon gehört -, dass der Stadtrechnungshof aus dem Wiener Magistrat herausgelöst werden soll, um seine Unabhängigkeit zu stärken. Das ist zu begrüßen. Das ist gut so, weil es dadurch hoffentlich nicht nur zu einer finanziellen Mehrausstattung kommt, sondern auch zu noch mehr Unabhängigkeit, denn dann sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig.
Angesprochen worden sind auch schon die Änderung betreffend die zwölfjährige Amtszeit und die größere personelle Ausstattung. Weiters soll bei Großvorhaben im Zusammenhang mit Bauten und Dienstleistungen eine Kostenüberschreitung von 30 Prozent oder mehr dem Stadtrechnungshof gemeldet werden. (Zwischenruf von GR Mag. Dietbert Kowarik.) Genau! Ich komme auch noch dazu, was wir fordern. Du darfst jetzt eh nichts sagen, ich sage es aber trotzdem!
Die Wahlkampfkostenobergrenze soll von 6 auf 5 Millionen EUR gesenkt werden, und es soll Gespräche mit allen Parteien geben, wie wir auch schon gehört haben. Kollege Gorlitzer war dabei, und zumindest gemäß dem, was mir erzählt wurde, sind unsere Vorschläge gleich vom Tisch gewischt worden. Deswegen haben wir eben diese Anträge gestellt, und ich meine, es ist auch Aufgabe der Opposition, hier die Meinung kundzutun, damit es nachher nicht heißt: Ihr hättet ja etwas sagen können! Deswegen tun wir das auch, weil es immer wieder der Fall ist, dass, wenn schon etwas ausgeschickt wurde, das bereits in Stein gemeißelt ist: Und dem kann man nur widersprechen, wenn man das auch schriftlich widerlegt. (Beifall bei der ÖVP.)
Deshalb darf ich auf zwei von den drei Beschlussanträgen, die heute eingebracht werden, eingehen. Gerade bei diesen größeren Bauvorhaben hat sich - wie auch schon angesprochen wurde - in der Vergangenheit gezeigt, dass nicht nur die Kosten überschritten wurden, sondern dass es auch gewaltige zeitliche Überschreitungen gab. Ich nenne Zahlen aus vorigen Rechnungshofberichten: 8.000 Baumängel hat der Rechnungshof beim Krankenhaus Nord geortet, und die Mehrkosten beliefen sich letztlich auf hunderte Millionen.
Es gab eine Kostenexplosion beim Ausbau der U2 und U5. Da gab es in der letzten Zeit auch medial einiges. Ich bin kein Bautechniker, ich sage aber aus meiner Wahrnehmung: Wenn die Entdeckung des alten Gewölbes eines Flusses tatsächlich so hohe Mehrkosten verursacht, dann muss ich mich schon fragen: Wie funktioniert denn das? Wie ist denn da die Kostenkalkulation, wenn immer wieder etwas Neues kommen kann?
Bei der Wien Holding Arena droht eine Verdreifachung der Kosten, wenn sie irgendwann überhaupt gebaut wird. Im Moment lese ich nur: Das kommt irgendwann. Wir haben noch keinen Anbieter. Wir wissen noch nicht, mit wem wir zusammenarbeiten. - Es werden also auch hier wahrscheinlich wieder nicht nur die Kosten, sondern auch die anberaumte Zeit überschritten werden. Deshalb fordern wir bei Großvorhaben mit Kostenüberschreitungen bereits ab 20 Prozent anstatt der vereinbarten30 Prozent eine abschnittsweise Kontrolle, zum Beispiel bei Fertigstellung des Rohbaus.
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