Gemeinderat, 38. Sitzung vom 24.05.2023, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 146
ausgesucht. Frau StRin Pühringer war heute sehr differenziert. Insofern lasse ich das jetzt weg. Bei der OTS habe ich mir auch gedacht: Okay, das ist ein bisschen sehr ein Hinhauen auf Wien und sozusagen ein Augenverschließen davor, was tatsächlich passiert. Heute bin ich sehr dankbar für diese differenzierte Betrachtung.
Ich will mich daher auf StR Mahrer konzentrieren, der gesagt hat - ich zitiere: „Die Volkspartei und die Bundesregierung zeigen vor, wie Unterstützung für Familien funktioniert.“ Und weiter: „Die Stadt Wien schaut der Teuerung weiterhin nur tatenlos zu.“ Das ist irrwitzig. Das entspricht einfach nicht der Wahrheit. Das wissen Sie auch ganz genau.
Der ÖVP traue ich das zu, bei der FPÖ, glaube ich, wissen sie es nicht, denn über den Antrag der FPÖ haben wir schon gesprochen. Wenn wir die Bemessungsgrundlage - wie Sie fordern - nicht anheben, dann würde das - vielleicht zuhören, Herr Kollege Berger, da könnten Sie noch etwas lernen - ganz konkret bedeuten, dass all jene, die zwischen 1.300 und 1.900 EUR verdienen, hinkünftig 80 EUR mehr pro Monat zahlen müssten. - Das ist, was Sie in Ihrem Antrag fordern. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Also, entweder Sie wollen den Menschen Geld aus der Tasche ziehen, oder Sie haben einfach nicht verstanden, worüber wir da überhaupt reden. (GRin Mag. Dolores Bakos, BA: Wahrscheinlich!) Das ist ein bissel - na ja, sagen wir einmal - peinlich.
Aber zurück: Wir heben also die Grenze für die Essensbeitragsbefreiungen in Kindergärten, Schulen und Horten deutlich an. Wir erhöhen aber auch die Ermäßigungen bei den Betreuungsbeiträgen für Horte. Davon profitieren sehr wohl auch Familien, die über der Grenze liegen. Das, Frau Kollegin Pühringer, gilt auch für Ihre alleinerziehende Mutter.
Ich kann das jetzt hier im Detail nicht nachrechnen, dafür müssten wir uns nachher noch einmal zusammensetzen, aber selbstverständlich profitieren auch jene, die leicht oder auch deutlich über der Grenze liegen, von der veränderten Ermäßigungsstruktur bei den Betreuungsbeiträgen in den Horten. (GR Felix Stadler, BSc, MA: Essen!) - Nein, das Beispiel war nicht zum Essen. Ich habe schon zugehört. Das war für beides. (GR Felix Stadler, BSc, MA: Für beides!) Ja, eh, natürlich, aber durch die gestiegene Ermäßigung für den Hortbesuch profitiert die von Ihnen angesprochene alleinerziehende Mutter deutlich mehr, als sie eine Gebührenerhöhung kostet. Wir können uns das dann gerne im Detail anschauen, überhaupt kein Problem.
Ich habe Ihnen aber drei andere Beispiele mitgebracht, um das ein bisschen konkreter zu machen. Warum drei Beispiele? - Weil wir uns um drei verschiedene Themenkomplexe drehen. Deswegen vielleicht vorher noch gesagt: Es war ehrlich gesagt auch gar nicht so einfach, das umzusetzen. Ja, wir haben im November darüber gesprochen. Die GRÜNEN haben sich sehr dafür eingesetzt, das ist richtig. Es war aber nicht das erste Mal, dass wir darüber geredet haben. Das ist uns schon auch seit vielen Jahren ein Anliegen.
Wir haben das auch schon im Vorfeld mit der Koalitionspartnerin sehr ausführlich diskutiert, deswegen gab es auch eine Arbeitsgruppe, die sich diesem Thema sehr intensiv gewidmet hat. Denn es gab drei verschiedene Systeme mit hochkomplexen Berechnungen, nämlich zwischen der MA 10, der MA 11 und der MA 56. Das einerseits anzugleichen und dann aber auch zu schauen, dass man das eben endlich erhöht - in dem Fall nämlich die Essensbeitragsbefreiungen -, war kein ganz einfaches Unterfangen und hat seine Zeit gedauert. Umso mehr freut es mich, dass wir das jetzt auch beschließen können.
Ich fange mit einem konkreten Beispiel aus dem Kindergartenbereich an. Stellen wir uns auch da eine alleinerziehende Mutter vor. Sie geht in Teilzeit arbeiten und bekommt einen Aufstocker auf die Mindestsicherung. Ihr Kind besucht einen Kindergarten. Das heißt, sie bekommt insgesamt 1.338 EUR im Monat, aktuell zahlt sie davon 72 EUR an Essensbeitrag. Ab September zahlt sie nicht mehr als jetzt, wie das zum Teil insinuiert wird, sondern ganz im Gegenteil: Sie zahlt überhaupt nichts mehr fürs Essen. Das ist für diese Mama eine Ersparnis von bis zu 864 EUR im Jahr.
Zweites Beispiel aus dem Bereich Hort - das ist vielleicht das, worüber wir dann noch im Detail reden werden, Frau Kollegin Pühringer -: Eine Familie mit einem Einkommen von 3.150 EUR im Monat bekommt aktuell vor unserem Beschluss vor September im neuen Schuljahr überhaupt keine Ermäßigung für den Hortplatz ihres Kindes. Ab dem neuen Schuljahr wird das eine Ermäßigung von 51,77 EUR pro Monat sein. Das ist für diese Familie eine Ersparnis von 620 EUR. Das zeigt, dass das sehr wohl auch in die Mittelschicht hineinragt, Herr Kollege Zierfuß. (Zwischenruf von GR Harald Zierfuß.) - Angekommen? Sonst erzähle ich es dir nachher noch einmal.
Schulbereich: Eine Familie mit zwei Kindern, eines ist in der Offenen Volksschule - darüber haben wir heute auch schon viel diskutiert -, eines ist in der Mittelschule. Sie sind Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher. Sie haben eine jährliche Ersparnis von 1.425 EUR, die ab September wirksam wird. Das ist nicht nichts. Das ist eine wirklich große Erleichterung für jene Menschen, die unsere Unterstützung am dringlichsten brauchen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Menschen mit einem Einkommen im Bereich der Mindestsicherung zahlen künftig gar nichts mehr. Auch im Bereich der Horte werden durch die Ermäßigungen bei den Betreuungsbeiträgen Familien stärker belastet, als das jede Gebührenerhöhung aktuell konterkarieren könnte. Das ist sozial treffsicher.
Was mir zu sagen auch noch wichtig ist: Es ist nicht nur befristet wie das Paket, das uns die Bundesregierung vorgestellt hat - zum Teil bis 2023, zum Teil 2024 -, sondern das ist unbefristet und natürlich auch inklusive einer Valorisierung. Zusammengefasst gehen wir hier also nachhaltig vor, weil es eben nicht befristet und mit Valorisierung ist.
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