Gemeinderat, 26. Sitzung vom 21.09.2022, Wörtliches Protokoll - Seite 22 von 133
Es ist ja so, dass im Energiehandel an der Warenbörse als Sicherheiten für abgeschlossene Handelsgeschäfte Margin-Zahlungen fällig sind, und diese sind extrem kurzfristig, nämlich auf Tagesbasis, zu hinterlegen. Das heißt, es war also geboten, eine Entscheidung über die Kreditgewährung in der kürzest möglichen Zeit herbeizuführen. (GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Nein, nein! Ihre Geschichte stimmt doch nicht!) Das ist die Wahrheit, das ist evident und das widerlegt alle Ihre falschen Behauptungen. (Ruf bei der FPÖ: Stürzenbecher sagt uns die Wahrheit!)
Und zwar hat der Bürgermeister das gemäß § 92 Wiener Stadtverfassung gemacht. Jetzt ist auch in der Öffentlichkeit diskutiert worden, warum nicht der Stadtsenat. Da muss man sich auch anschauen: Nach § 98 Abs. 1 gibt es die Möglichkeit, da müsste er für eine Vorberatung im Ausschuss sein. (Nein-Rufe von StR Dominik Nepp, MA sowie von GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM und GR Maximilian Krauss, MA. - GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Das ist falsch!)
Nach Abs. 1! - Nach Abs. 2 geht es auch ohne Vorberatung im Ausschuss. Herr Wölbitsch, Sie kennen sich nicht aus, Sie kennen sich da einfach nicht aus. (Zwischenruf von GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM.) - Und schreien Sie nicht dazwischen! (Beifall bei der SPÖ. - Rufe und Gegenrufe bei ÖVP, FPÖ, GRÜNEN und SPÖ.)
Wenn es nicht im Ausschuss ist, wie es in Abs. 2 auch eine Möglichkeit ist - nach § 98 Abs. 2 geht es auch ohne Ausschuss -, dann darf es aber nicht in einem Umlaufbeschluss sein (Zwischenrufe bei der ÖVP.) - das geht eindeutig hervor -, sondern es erfordert die physische Anwesenheit der Stadtsenatsmitglieder und wenn die … (Zwischenruf von GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM. - Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Schau, mit Schreien wollen Sie die Wahrheit vernichten. Das ist Ihre Methode, Herr Wölbitsch. Damit werden Sie da nicht durchkommen, damit werden Sie generell nicht durchkommen. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn die Angelegenheit so dringlich ist, dass die erforderliche Zeit für eine Einbindung und Abhaltung der Stadtsenatssitzung nicht abgewartet werden kann, ergibt sich zwingend die Zuständigkeit des Bürgermeisters für eine Verfügung gemäß § 92 Stadtverfassung.
Sondergemeinderat wäre nicht möglich, da gibt es keine Geschäftsstücke. Also der Bürgermeister hätte das nicht gleich dem Gemeinderat zuleiten können, sondern, wie es ja dann auch geschehen ist, dem Finanzausschuss, dann dem Stadtsenat, dann dem Gemeinderat. Sie sagen, die Gutachten sind alle nicht öffentlich. Dankenswerterweise hat es Herr SR Pauer in der „Presse“ geschrieben, aber auch Prof. Funk, ein hochrenommierter Verfassungsexperte und - das steht jetzt heute in der „Presse“ - Kenner der Wiener Stadtverfassung.
Er betont, „dem Gemeinderat unverzüglich zur Genehmigung vorzulegen“ bedeutet, dass es keine Verzögerung geben dürfe und der nächste Termin ohne Verzögerung sei die Gemeinderatssitzung am 21. September. Damit hat der Bürgermeister seine Verpflichtung erfüllt, sagt Univ.-Prof. Funk. Der Gemeinderat müsse die Gelegenheit haben, die Sache zu beschließen, so Funk, wenn der Bürgermeister bis dahin dem Gemeinderat das mitgeteilt hat, ist dem Erfordernis „unverzüglich“ Genüge getan. Denn „unverzüglich“ sei hier juristisch - Klammer, Anmerkung der „Presse“ - zu interpretieren.
Das sind einfach die Tatsachen, die ich dann auch in meiner Wortmeldung bei dem Punkt selbst ausführen werde, in den fünf Minuten ist es jetzt nicht möglich. Jedenfalls das Wichtigste überhaupt ist, dass der Bürgermeister nach bestem Wissen und Gewissen bemüht war, die Versorgungssicherheit für zwei Millionen Wienerinnen und Wiener herzustellen. Das war so richtig und das sollte auch für die Öffentlichkeit und für uns alle im Vordergrund stehen. Selbstverständlich war es juristisch richtig, wie ich dargelegt habe und später in einer anderen Wortmeldung auf Grund mehr Zeit noch genauer darlegen kann. Jedenfalls war die Vorgangsweise richtig und korrekt, im Interesse der Wienerinnen und Wiener. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS. - StR Dominik Nepp, MA: Im Interesse der SPÖ!)
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Maximilian Krauss, und ich erteile es ihm.
GR Maximilian Krauss, MA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Kollege Stürzenbecher, was Sie jetzt gesagt haben, war juristisch sehr interessant, nämlich dass die Notkompetenz des Stadtsenates nur greifen kann, wenn eine Sitzung in physischer Anwesenheit des Stadtsenates stattfindet. (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Das habe ich nicht gesagt!) Genau das haben Sie gerade gesagt. (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Nein, das habe ich nicht gesagt!)
Kollege Stürzenbecher, was war dann am 19. Jänner 2021, als Millionen für Massentestungen ohne jede physische Anwesenheit des Stadtsenates in Notkompetenz des Stadtsenates vergeben wurden. (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Sie unterstellen etwas, was ich ausdrücklich nicht gesagt habe!) Wenn das stimmt, was Sie gerade gesagt haben - man weiß es ja bei Ihnen nicht, was stimmt und was nicht stimmt, aber wenn das stimmt -, dann haben Sie am 19. Jänner 2021 Amtsmissbrauch begangen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Das werden wir ja später auch noch detaillierter diskutieren, aber jetzt doch vorweg ein paar Worte zu den NEOS, die, hat man den Eindruck, sich ja selbst ein bisschen schämen (StR Karl Mahrer: Das ist verständlich!) für das, was da in den letzten Wochen passiert ist und für das, was sie hier selbst abgeben, und für dieses traurige Schauspiel, für das sie sich ja selbst hergeben, denn es ist da ja einiges passiert.
Am 30.8. ist zum Beispiel ein Artikel in der „Kleinen Zeitung“ erschienen, wo der NEOS-Klub Wien bekannt gegeben hat: „Wir hatten keinerlei Informationen über diese Notkompetenz, wir wussten gar nichts.“ Jetzt hat es eine Sitzung des Stadtsenates gegeben, dort hat der Herr Bürgermeister gesagt, er hat den Herrn Vizebürgermeister sehr wohl informiert.
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