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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 28.06.2022, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 106

 

Wir haben drei Bundesländer, die so etwas gemacht haben - wobei: Sie reden immer von einer Leerstandsabgabe, vielleicht sollte man dazu genauer sagen, dass es sich immer um eine Zweitwohnsitz- oder um eine Wohnungsleerstandsabgabe, bei der es aber immer um den Zweitwohnsitz oder um den Freizeitwohnsitz geht, handelt -, und ich denke mir, das ist möglicherweise beim Zweitwohnsitz gelungen, aber nicht, was die Leerstandsabgabe betrifft. Es sind drei Bundesländer und es sind mehr oder weniger drei verschiedene Möglichkeiten, damit umzugehen. Ich finde, das alleine ist schon ein Hinweis darauf, dass es sinnvoller wäre, das bundesweit zu regeln und nicht, dass jedes Bundesland für sich da irgendetwas aus dem Boden stampft.

 

Es gibt dazu auch in allen drei Bundesländern medial von allen möglichen Seiten - Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer - reichlich Kritik, damit wird nicht gespart, und so möchte ich vielleicht beginnen zu zitieren. In der „Tiroler Wirtschaft“ sagt Wirtschaftskammer-Präsident Walser: „Die Leerstandsabgabe bringt nicht die erwünschten Lenkungseffekte. Die geplante Abgabe ist ein untaugliches Mittel, um Immobilien für den Wohnungsmarkt zu mobilisieren - die eigentliche Ursache des Problems, nämlich das Mietrecht, bleibt davon unberührt. Jemand, der Immobilien aus Vorsorge- oder auch aus Spekulationsgründen leerstehen lässt, wird sich durch diese Abgabe kaum motivieren lassen, Wohnungen dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Um tatsächlich deutliche Lenkungseffekte auszulösen, müsste die Abgabenhöhe je Nutzfläche deutlich höher bemessen werden. Das ist allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen gar nicht möglich.“ - Das heißt: Eine Aufgabe, die der Bundesregierung zufällt.

 

Die Arbeiterkammer Tirol hat geschrieben, eine landesweit einheitliche Regelung sollte es sein, wonach die Leerstandsabgabe verpflichtend von allen Gemeinden einzuheben sei. Denn in Tirol ist es so geregelt, dass es den Gemeinden überlassen bleibt. Einige werden es machen, andere werden es nicht machen. Das heißt, das ist ja auch recht schwierig für den einfachen Menschen, der eine Wohnung hat. Ebenso steht drinnen - die ideale Möglichkeit zur Umgehung -: die Ausnahme für die Verwendung zu gewerblichen und beruflichen Zwecken, worunter auch die ausdrücklich erwähnte Privatzimmervermietung fällt. Das heißt, es würde ausreichen, die leerstehende Wohnung hin und wieder auf Buchungsplattformen wie booking.com oder Airbnb anzupreisen. - Also ich weiß nicht: Ist es das, was Sie wollen? - Besser wäre es, eine gänzliche Streichung dieser Ausnahmemöglichkeit zu erreichen. Scheitern einer Vermietung zum ortsüblichen Mietzins trotz geeigneter Bemühungen erscheint uns als ein relativ einfach zu wählender Ausweg aus der Abgabenpflicht und gehört gestrichen. Der zeitnahe Eigenbedarf sollte, wenn, dezidiert drinnenstehen, denn in allen drei Regelungen der Bundesländer gibt es dazu einen anderen Passus. Und wenn man davon spricht, dass es eine Vorsorgewohnung für die Kinder ist, steht in zwei Bundesländern: Maximal eine pro Kind, im dritten Bundesland steht gar nichts dabei. Außerdem gehe ich, wenn ich das lese, davon aus: Aha, das ist mein Kind, das ist 17, 18, fängt an zu studieren und braucht eine Wohnung, tatsächlich geht es aber um Kinder bis zum 40. Lebensjahr. Also ich finde, auch das ist keine wirklich treffende Möglichkeit, um einen Leerstand hintanzuhalten. (GR Georg Prack, BA: Sie müssen es ja nicht so umsetzen!)

 

In Salzburg: „Leerstand: Kritik an Gesetzesentwurf: Im Begutachtungsverfahren hat es zum geplanten Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben-Gesetz Kritik gehagelt. Geht es nach den Kritikern, bringt es großen Verwaltungsaufwand und Rechtsunsicherheit. Das Gesetz werde den eigenen Ansprüchen nicht gerecht, heißt es sinngemäß in den Stellungnahmen von Gemeindeverband, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Ziviltechnikerkammer.“ (GR Georg Prack, BA: Die Wirtschaftskammer wird natürlich … Überraschung!) „Damit verbunden ist allerdings ein erheblicher Verwaltungsaufwand für die Gemeinden und auch eine große Rechtsunsicherheit. Kritisch gesehen werden die zahlreichen Ausnahmen von der Abgabe etwa für vererbte und geschenkte Wohnungen oder Wohnungen, die aus baulichen Gründen nicht mehr bewohnbar sind“, und, und, und.

 

Ich kann Ihnen hier unglaublich viel Papier zeigen, Chaos um die steirische Leerstandsabgabe.

 

Herr Prack, wir haben kein Interesse, der Steiermark, Salzburg oder Tirol bei einem Gesetz nachzustolpern, das völlig unausgegoren ist. (GR Georg Prack, BA: Sie können es ja besser machen! - GRin Ing. Astrid Rompolt, MA: Werden wir auch!) Ich würde Sie ersuchen, nehmen Sie Ihr Herzblut und Ihre Energie, mit der Sie sich hier hergestellt und gesagt haben, Wien ist dazu nicht in der Lage. Nein, Wien will das nicht! Das will Wien ganz sicher nicht. Nehmen Sie Ihr Herzblut, nehmen Sie Ihre Kraft und Ihre Energie und gehen Sie zu Ihren Brüdern und Schwestern der grünen Abgeordneten im Bund und setzen Sie um, dass es zu einer bundesweiten Regelung kommt. (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Das ist ja keine ...) Dann können wir auch in Wien über eine Abgabe sprechen. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

 

Vorsitzende GRin Dr. Jennifer Kickert: Frau Kollegin, darf ich Sie ersuchen, noch kurz zu desinfizieren? (GR Maximilian Krauss, MA: Wenn man mit Maske redet, braucht man nicht desinfizieren!) Entschuldigen Sie, das habe ich jetzt übersehen. Vielen Dank. (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Da hat Kollege Krauss recht!) Sehr geehrte Frau Stadträtin und Vizebürgermeisterin, Sie sind am Wort.

 

14.01.13

VBgm.in Kathrin Gaál|: Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Selten zuvor waren die Herausforderungen für die Bevölkerung und damit auch für die Politik so groß, wie zuletzt. Die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg und die Teuerung verlangen von uns allen rasche und vor allem vernünftige Lösungen. Dazu kommt auch noch der Klimaschutz, den wir auch nur gemeinsam mit einer Herkulesleistung bewältigen können.

 

Gerade in Zeiten mit solch großen Problemstellungen bewährt sich der soziale Wohnbau mit seinen leistbaren, mit seinen unbefristeten Mieten ganz besonders. Und

 

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