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Gemeinderat, 13. Sitzung vom 22.09.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 118

 

modernen Wohnraumstandards, wie sie bei Neuprojekten üblich sind.

 

Von daher hat sich Wiener Wohnen vorgenommen, die Siedlung Am Wienerfeld West sanft und behutsam Wohnblock für Wohnblock einer Neugestaltung zuzuführen. Dabei wird die bestehende Siedlungsstruktur einzelner Wohnblöcke mit großzügigen Grünräumen erhalten. Die Anzahl und die Lage der Wohngebäude bleiben gleich, die Gebäudehöhen sind mit maximal zwei Obergeschoßen begrenzt, sodass die erneuerten Objekte gleich hoch sind wie die jetzt bestehenden. Zudem werden die neuen Gebäude ökologisch, energetisch und sicherheitstechnisch den aktuellen Standards entsprechen sowie den unterschiedlichen Anforderungen modernen Wohnbaus gerecht werden. So werden die neuen Wohnungen großzügig geschnitten sein, durchgehend mit Freiraum, das heißt, entweder mit Balkon, einem Garten oder einer Terrasse ausgestattet sein. Weiters erhalten die Mieterinnen und Mieter stufenlose Zugänge und rollstuhlgerechte Aufzüge, eine zeitgemäße Wärmedämmung und einen guten Schallschutz, der ebenfalls derzeit nicht gewährleistet ist. Was uns außerdem wichtig ist bei vielen Projekten, die wir neu realisieren, ist auch ein außenliegender Beschattungsvorgang, der insbesondere in den heißen Sommermonaten die Mieterinnen und Mieter zusätzlich schützen soll.

 

Für die Bewohnerinnen und Bewohner steigt somit die Wohnqualität, nicht aber der Mietzins pro Quadratmeter Wohnfläche. So können die bisherigen Konditionen in die neuen Gemeindewohnungen mitgenommen werden, und außerdem können die Mieterinnen und Mieter auch wieder an diesen Standort zurückkehren. Das Problem bei der Realisierung eines Sanierungsprozesses der Siedlung ist vor allem, dass die Mittelmauer in den einzelnen Objekten verstärkt werden muss, da diese im Brandfall beziehungsweise bei einer etwaigen Gasexplosion einstürzen würde. Daraus folgt, dass bei einer Sanierung die Mieter ihre Wohnung zwingend auf jeden Fall für die Sanierung der Mittelmauer verlassen müssen. Insofern wäre ein zweimaliges Übersiedeln notwendig gewesen, also hin und wieder zurück zu siedeln. Beim Modell eines Neubaus hingegen müssen die meisten Mieterinnen und Mieter nur ein Mal übersiedeln, da wir Wohnblock um Wohnblock neu realisieren.

 

Eine Sanierung der Mittelmauer im Sinne einer Verbreiterung von 12 cm auf zumindest 17 cm würde aber die ohnehin schon schmalen Gänge noch weiter verschmälern. Das ist aber unzulässig, weil nach § 115 Abs. 4 der Bauordnung der Zustand eines Bauwerkes hinsichtlich seiner barrierefreien Gestaltung jedenfalls nicht verschlechtert werden darf, und das ist eine Problemlage, die bei der Sanierung nicht gelöst werden könnte. Abgesehen von der bautechnischen Thematik ist ein Neubau auch aus ökonomischen Gründen für die Betroffenen günstiger, da eine Sanierung jedenfalls mit der Erhöhung des Mietzinses, verbunden mit dem § 18 des Mietrechtsgesetzes, zu erfolgen hätte. Letztlich ist mit Oktober 2018 die ÖNORM B 4008 mit dem Titel „Bewertung der Tragfähigkeit bestehender Tragwerke Teil 1 Hochbau“ erschienen, die eine völlig neue Situation mit sich gebracht hat, nämlich dass diese Normregel die möglichst wirklichkeitsnahe Bewertung der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit bestehender Bauwerke mit einschließt. Eine Tragwerksbeurteilung ist im vorliegenden Fall auf Grund folgender Gegebenheiten notwendig: Die geplante Nutzungsdauer mit 50 Jahren zu überschreiten, Schäden in Form von Rissen am tragenden Mauerwerk, Konstruktion entspricht nicht den normativen Vorgaben zum Zeitpunkt der Errichtung, massive Abweichung der heute gültigen Konstruktionsregeln, Sollwanddickeunterschreitung um 30 Prozent, was in diesem konkreten Fall so sein würde. Der Vertrauensgrundsatz 4.4.3 der ÖNORM B 2008 kann auf Grund der Schäden und der nicht normkonformen Errichtung nicht angewendet werden. Eine Ertüchtigung der betroffenen Wandscheiben ist jedenfalls nur mit extrem hohem Aufwand und mit Einschränkungen im Bauablauf möglich. Weiters sind die Maßnahmen auch mit einem großen Baurisiko verbunden. Wenn man jetzt alle Vor- und Nachteile, vor allem für die Mieterinnen und Mieter, gegenüberstellt, dann ist klar, dass die Neuerstellung der Baublöcke mit der Erschließung entsprechenden Grünraums das Beste ist und auch, was die Sicherheit und die ökologischen Überlegungen betrifft, ein Projekt mit sich bringt, das auch zukunftsorientiert ist und sicherstellt, dass die Siedlung auch für die Zukunft abgesichert werden kann.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank. Die 1. Zusatzfrage kommt von der FPÖ, Herr GR Berger, bitte.

 

10.22.42

GR Stefan Berger (FPÖ): Herr Bürgermeister, danke für Ihre Ausführungen. Ich darf aber schon darauf hinweisen, dass sehr viele Punkte, die Sie hier angeführt haben, ja nicht erst seit Kurzem bekannt sind, sondern schon seit Längerem und insbesondere auch in jener Zeit, als Sie als Wohnbaustadtrat in dieser Stadt agiert haben. Insofern kann ich das sozusagen auch im Sinne der Mieterinnen und Mieter in dieser Siedlung hier nicht so gelten lassen. Sie haben kurz vor der Wahl im Jahr 2015 eine relativ umfangreiche Presseaussendung getätigt, die leider den Zwei-Minuten-Rahmen hier sprengen würde. Deshalb möchte ich nur die wichtigsten Punkte hier herausnehmen. Sie haben den Mieterinnen und Mietern versprochen, dass Sie hier ein Sanierungskonzept auf die Beine stellen, das für die Bewohner auch entsprechend leistbar ist. Und Sie haben auch entgegnet, allen Gerüchten möchten Sie den Nährboden entziehen, die einen Abriss dieser Siedlung zum Inhalt haben. Jetzt ist es so. Das haben Sie im Jahr 2015 versprochen. Auch im Jahr 2020 ist von Seiten unterschiedlichster SPÖ-Funktionäre noch einmal versichert worden: Selbstverständlich wird saniert und es wird nicht abgerissen. Jetzt ist es allerdings so, dass die Befürchtungen tatsächlich wahr werden und viele Mieter, insbesondere auch betagte, hier aus ihren Wohnungen tatsächlich geworfen werden. Jetzt ist meine Frage, das ist eine Baustelle sozusagen. Eine andere ist, dass Sie insbesondere auch im Jahr 2015 als Wohnbaustadtrat tausende neue Gemeindewohnungen in den nächsten fünf Jahren versprochen haben. In den nächsten 5 Jahren

 

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