Gemeinderat, 67. Sitzung vom 29.04.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 53
engagiert für die Wienerinnen und Wiener machen. Mein Dank gilt hier ganz besonders allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt in den Abteilungen, den StadträtInnen von Rot-Grün, unserem Bürgermeister, allen, die so engagiert daran arbeiten, um den Menschen in Wien, die Hilfe brauchen, sie ihnen rasch und unbürokratisch zur Seite zu stellen.
Wir sind heute natürlich auch zusammengekommen, um viele weitere wichtige Maßnahmen in Gang zu setzen, die ein gutes Weiterkommen in den unterschiedlichsten Bereichen der Stadt ermöglichen sollen. Ich denke, ich muss mich bei diesem Poststück nicht rhetorisch verbreitern, denn es ist ja etwas Gutes, das hier bei diesem Poststück zur Abstimmung vorliegt. Der Finanzausschuss hat am 20. April die neu im Auftrag von unserem Finanzstadtrat Peter Hanke ausgearbeitete Förderrichtlinie MA 5 behandelt und beschlossen und nun liegt sie heute zur Beschlussfassung im Gemeinderat vor. Es geht hier im Detail um den Weg eines Förderantrages, gültig für Förderansuchen ab dem 1. Mai 2020 im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung im Wirkungsbereich der Stadt Wien Finanzwesen MA 5. Und ja, es ist dies eine erste Richtlinie, die MA 5, ja, aber die volle Transparenz für die FörderwerberInnen, die volle Transparenz für die Steuerzahler herstellt. Das stellt eine klare Normierung und einen strikten Weg für Subventionen der Stadt dar und ist, Kollege Kowarik, natürlich auch eine Antwort auf die Untersuchungskommission, denn Wien verschließt sich hier sicherlich keinen Verbesserungen.
Ich möchte näher zu Ihren Ausführungen und zu Ihrem Abänderungsantrag kommen, Kollege Kowarik. Sie haben die Grundlage dieser Förderrichtlinie mit dem Transparenzdatenbankgesetz des Bundes erwähnt. Ja, das ist auch die Grundlage. Die Kundmachung war aber erst am 23. Juli 2019, das heißt, man muss auch einmal bedenken, dass das weitere Arbeiten hier in der Stadt erst ab diesem Zeitpunkt wieder sehr intensiv in Angriff genommen werden konnte und nun durch Covid-19 natürlich auch andere Prioritäten für die Menschen in dieser Stadt gesetzt werden mussten. Aber ich kann Ihnen versichern: Haben Sie keine Angst, es wird in dieser Frage nichts einschlafen.
Zu Ihren Punkten. Ich möchte zu Punkt 1 in Ihrem Abänderungsantrag kommen. Ja, wie gesagt, die Grundlage für diese Förderrichtlinie ist das Transparenzdatenbankgesetz des Bundes. All diesen Rechtsvorschriften ist es gleich, dass lebende Subventionen und Sachleistungen, also Realförderungen, vom Förderbegriff nicht erfasst sind und somit keine Förderungen im Sinne der genannten Rechtsvorschriften sind.
Wenn ich mir noch den Punkt 3 hernehme, so wird der gesamte Förderbetrag im Förderjahr ohnehin seitens der zuständigen Gremien beschlossen und es werden keine darüber hinausgehenden Mittel in das Folgejahr übertragen, sondern nur diejenigen, die im Ausnahmefall nicht zur Gänze verbraucht wurden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich erstens um eine Gesamtförderung handelt und zweitens eine schriftliche Vereinbarung mit der Fördergeberin besteht.
Wenn ich noch zum Punkt 4 kommen darf. Es hat hier auch die Erfahrung gezeigt, dass bei sogenannten Kleinbetragsförderungen für Einzelförderungen ein Projektbericht wenig zweckmäßig ist. Im Falle von Unklarheiten können wir ja jederzeit auch weitere Unterlagen, et cetera, anfordern. Es handelt sich hier also auch um eine Erleichterung für Fördernehmerinnen und Fördernehmer.
Ja, wie gesagt, diese Förderrichtlinie der MA 5 bringt sich auch gemeinsam mit dem jährlichen Subventionsbericht ein. Es ist einfach auch ein weiterer Beweis, dass Wien und seine Finanzen transparent und nachvollziehbar sind. Das ist unser oberstes Gebot in Wien, das ist der Wiener Weg. Und deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zur Förderrichtlinie der MA 5.
Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.
Postnummer 11 wird lediglich abgestimmt, ebenso Postnummer 13.
Somit kommen wir zur Postnummer 14 der Tagesordnung. Sie betrifft das Förderangebot an den Verein Männerberatung. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Novak, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin GRin Barbara Novak, BA: Ich bitte um Zustimmung.
Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Zu Wort gemeldet ist Herr GR Niegl (Zwischenruf). Was heißt, kommt gleich?
GR Michael Niegl (FPÖ): Werte Kollegen und Kolleginnen!
Ja, bei diesem vorliegenden Akt geht es um einen Männerverein. Wie in der Präsidiale vereinbart, bringe ich dazu einen Antrag ein, der daran angehängt wird, aber nichtsdestotrotz sehr aktuell ist, insbesondere zum heutigen Thema. Es geht um einen Beschlussantrag zur Festsetzung eines Alkoholverbotes am Franz-Jonas-Platz und insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Covid-19-Maßnahmen.
Wie wir alle wissen, sind natürlich sehr stark alkoholisierte Personen nicht unbedingt dafür bekannt, dass sie rationale Maßnahmen setzen und dass sie unter Umständen die Disziplin mitbringen, damit die vorgeschriebenen Maßnahmen wie Abstand, et cetera und die Dinge einhalten werden. Daher wäre es ein Gebot der Stunde, wenn Sie sich ernst nehmen, dieses Alkoholverbot am Franz-Jonas-Platz nun endlich umzusetzen. Ich darf gleich diesen Antrag einbringen: Der Herr Bgm Dr. Michael Ludwig möge gemäß § 76, § 108 der Wiener Stadtverfassung durch den Magistrat eine Verordnung für ein Verbot von Alkoholkonsum am Franz-Jonas-Platz veranlassen. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrages beantragt.
Mein direkter Appell an Sie, meine Damen und Herren der Regierung: Nehmen Sie das Problem ernst, setzen Sie das um! Die Bürger brauchen hier einen Schutz. Die Bürger, die jeden Tag diesen wichtigen öffentlichen Verkehrsknoten überqueren müssen, brauchen den Schutz vor den durchaus öfters und immer
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