Gemeinderat, 57. Sitzung vom 25.10.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 80
Nordbahnhof Nord. Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Wir können gleich zur Abstimmung kommen. Wer diesem Poststück seine Zustimmung gibt, den darf ich um ein Zeichen mit der Hand ersuchen. - Wird unterstützt von NEOS, FPÖ, SPÖ und GRÜNE gegen die ÖVP und ist somit mehrstimmig angenommen.
Wir kommen nun zu dem von den Gemeinderäten Mahdalik, Dr. Aigner, Amhof, Baron, Berger, Blind, Damnjanovic, Mag. Ebinger, Eischer, Frühmesser, Fürnkranz, Ing. Guggenbichler, Handler, Haslinger, Mag. Hobek, Hofbauer, Irschik, Mag. Kasal, Dr. Koderhold, Kohlbauer, Kops, Mag. Kowarik, Matiasek, Niegl - darf ich um ein bisschen Aufmerksamkeit ersuchen -, Mag. Pawkowicz, Roman Schmid, Elisabeth Schmidt, Schuster, Schütz, Seidl, Stark, Stumpf, Unger, Mag. Dr. Wansch eingebrachten Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission betreffend Missstand bei der Gewährung und Überprüfung der widmungsgemäßen Nutzung von Fördergeldern durch die Gemeinde Wien.
Gemäß § 39a der Geschäftsordnung ist die Gesamtredezeit bei der folgenden Debatte mit 3 Stunden und die Redezeit für jeden Redner mit 15 Minuten begrenzt. Ich erteile nun dem Erstredner, Herrn GR Mag. Kowarik, das Wort. - Bitte, Herr Gemeinderat.
GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Mitglieder der Stadtregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir diskutieren heute also die Einsetzung einer neuen Untersuchungskommission zur Überprüfung der Verwaltungsführung von Organen, die einer politischen Verantwortung unterliegen. Dazu wurde am 14. Oktober der Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission betreffend - wir haben es schon gehört - „Missstand bei der Gewährung und Überprüfung der widmungsgemäßen Nutzung von Fördergeldern durch die Gemeinde Wien“ überreicht.
Möglich wurde das mit der Unterfertigung des Antrages durch die freiheitlichen Mitglieder des Gemeinderates. Unsere Wiener Stadtverfassung sieht in § 59a vor, dass von mindestens 30 Mitgliedern des Gemeinderates eine Untersuchungskommission eingesetzt werden kann. Es war also diesbezüglich keine Abstimmung notwendig und ist eine solche auch nicht vorgesehen, sondern die Stärke des freiheitlichen Rathausklubs alleine hat ausgereicht.
Die Wiener Stadtverfassung normiert sohin ein Minderheitenrecht für die Initiierung einer Untersuchungskommission. Das nur zur Klarstellung, da in den Medien im Vorfeld oft missverständlich diesbezüglich berichtet wurde. Wir werden noch sehen, dass die Stadtverfassung bei der Ausgestaltung der Minderheitenrechte leider nicht konsequent ist - anders übrigens als zum Beispiel die Regeln im Nationalrat, die wesentlich minderheitenfreundlicher sind.
Diese Untersuchungskommission reiht sich ein als die nunmehr fünfte Untersuchungskommission des Gemeinderates und als die nunmehr zweite in der laufenden Periode. Es soll mit dieser Untersuchungskommission der Missstand in der Verwaltungsführung, bei der Vorbereitung, Vorprüfung, Abwicklung und Abrechnung von Förderungen der Stadt Wien untersucht werden. Meine Damen und Herren, der in der Begründung des Antrages auf zwölf Seiten dargestellte Missstand ist gerade in unserer Stadt, wo jährlich hunderte Millionen Euro Subventionsgelder ausgezahlt werden und das Verschwimmen von Magistrat, geförderten Rechtsträgern und politischen Parteien offen zur Schau tritt, von besonderer Bedeutung. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir wollen also - beginnend von der Entscheidung der verantwortlichen Stadträte, welche Angelegenheiten überhaupt ausgegliedert und mit Förderungen abgewickelt werden sollen - über die Definition von Leitlinien zur Beantragung von Förderungen, über interne Vorgaben zur Bearbeitung eingelangter Förderanträge, über die Gründe des Vorabausscheidens einzelner Anträge durch die Verwaltung, weiters über die Vorprüfung der Anträge auf Förderwürdigkeit und Stichhaltigkeit, insbesondere auch über die Entscheidung, welche Aktenteile dem zuständigen Organ zur Genehmigung vorgelegt werden, bis zur Vornahme einer ordentlichen und genauen Kontrolle der Verwendung der Förderungen und zur Vornahme allenfalls notwendiger Schritte bei Nichterreichen von Förderzielen nähere Aufklärung über die Arbeit des Magistrates und der Verantwortung der amtsführende Stadträte und in weiterer Folge des Bürgermeisters haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Dass es in diesem Zusammenhang immer wieder grobe Mängel und schwer hinterfragenswerte Zustände gibt, weiß jeder, der Berichte des Stadtrechnungshofes und des Bundesrechnungshofes liest. Konkrete Beispiele dafür sind mit Verweis auf die jeweiligen Stellen in den Prüfberichten auf den Seiten 5, 6 und 7 unseres Antrages ausgeführt.
Auszugsweise seien zum Beispiel nur ganz kurz genannt: Der Magistrat legte keine nachvollziehbare Dokumentation über Antragsprüfungen vor. Unvollständige und uneinheitliche Darstellung geförderter Einzelprojekte und Förderansuchen. Kein erkennbarer Förderzweck im öffentlichen Interesse. Befürwortung weiterer Förderansuchen, ohne die widmungsgemäße Verwendung von Mitteln der Vorjahre geprüft zu haben. Keine Durchführung von Qualitätsgesprächen mit Subventionsnehmern. Der Magistrat widmete Fördermittel ohne notwendige Genehmigung der zuständigen Gremien auf das Folgejahr um. Überhaupt keine Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Mittel. Fehlende Belegprüfung durch den Magistrat. - Und so weiter, und so fort.
Ich möchte in meiner Begründung auch kurz auf zwei spezielle Förderwerber eingehen, wo diese Probleme besonders sichtbar werden und wo offensichtlich die parteipolitischen Verstrickungen der Funktionäre die Arbeit des Magistrat beeinflusst haben. Zuerst wenig überraschend der Verein s2arch, der auch im Zusammenhang mit Widmungsverfahren und der politischen Position des langjährigen Obmanns und grünen Urgesteins Christoph Chorherr in den medialen und politischen Fokus gerückt ist und wo schon seit 2017 die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes der Bestechung, des Amtsmissbrauchs und der Bestechlichkeit
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