Gemeinderat, 57. Sitzung vom 25.10.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 80
gut ist. Das heißt, wir haben ganz wenige Fehlwürfe, teilweise nur im einprozentigen Bereich, und das heißt, man kann von den Dingen, die wir sammeln, einen ganz großen Teil auch verwerten. Das ist der Unterschied. Deswegen plädiere ich seit Langem dafür, dass man nicht nur einfach eine quantitative Erfassung macht, wer wie viel sammelt, da das überhaupt nichts darüber aussagt, wie viel dann tatsächlich verwertet wird, sondern auch eine qualitative Erfassung dazuschaltet. Wir wären dann auf jeden Fall weiter vorne, weil wir es in Wien durch die vielen Verbesserungen, die wir gemacht haben, schon geschafft haben, eine höhere Qualität zu erreichen. Nichtsdestotrotz ist es aber mein Bestreben, und auch das Bestreben der ARA, unseres Auftraggebers, auch die Quantität noch weiter zu heben, aber ohne Verlust der guten Qualität. Das ist ein weiterer Versuch, den wir in Kooperation beziehungsweise im Auftrag der ARA abwickeln.
Nachdem es in unserem Pilotprojekt im 15. Bezirk - das wir, wie ich vorhin erläutert habe, immer vorschalten - zu einer Erhöhung der Sammelquote um 15 Prozent gekommen ist, da sind die Fehlwürfe schon ausgeschlossen, es wurde die echte Sammelqualität um 15 Prozent gehoben, bin ich sehr zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, uns da weiter zu verbessern. Wir arbeiten daran.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Vielen Dank. Damit ist die 3. Anfrage beantwortet.
Die 4. Anfrage (FSP-929429-2019-KNE/GM) wurde von Herrn GR Ornig gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. In dieser Frage geht es um den Umgang mit dem allgemeinen Rauchverbot in der Gastronomie. (Mit Inkrafttreten des allgemeinen Rauchverbotes in der Gastronomie ab November wird die Stadt Wien mit einem großen Problem konfrontiert werden - erhöhte Lärmentwicklung durch vor Gastgewerbebetrieben stehende Besucherinnen und Besucher. Verschärfte Auflagen und behördliche Lokalschließungen könnten viele Betriebe in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Vom Wirtschaftszweig Gastronomie sind in Wien 42.000 unselbständig Beschäftigte und rund 5.000 Unternehmer direkt abhängig. Ein funktionierendes Gastgewerbe ist auch für den Tourismus essenziell. Ein beschleunigtes Wirtesterben könnte für den Standort Wien also katastrophale Auswirkungen haben. Welche Maßnahmen setzt die Stadt Wien in ihrem Wirkungsbereich, um ein mögliches Wirtesterben durch vor Gastgewerbebetrieben stehende Besucherinnen und Besucher und damit den drohenden Verlust von Arbeitsplätzen zu vermeiden?)
Bitte schön, Herr Bürgermeister! Guten Morgen!
Bgm Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hoher Gemeinderat! Hochgeschätzter Herr GR Ornig!
Ich danke für Ihre Anfrage zur gegenständlichen Thematik, die sich ja mit unterschiedlichen Facetten präsentiert. Ich möchte nur mit großer Vehemenz darauf hinweisen, dass uns, neben vielen anderen Detailfragen, natürlich die Gesundheit der Menschen besonders wichtig ist. Wir alle wissen, dass in Österreich jedes Jahr tausende Menschen an den Folgen des Rauchens sterben und dass insbesondere die Frage des Passivrauchens am Arbeitsplatz ein wichtiges und nicht zu unterschätzendes Thema ist.
Durch das am 1. November 2019 in Kraft tretende Rauchverbot in der Gastronomie gibt es natürlich Auswirkungen in den verschiedensten Bereichen. Zum einen gehen wir davon aus, dass die Raucherquote deutlich sinken wird und damit verbunden auch die Spitalsaufenthalte reduziert werden können. Das ist zum einen wichtig, weil wir menschliches Leid verhindern oder reduzieren können, auf der anderen Seite aber natürlich auch volkswirtschaftliche Effekte erzielen können. Das Institut für höhere Studien hat einen volkswirtschaftlichen Schaden durch das Rauchen von rund 2,4 Milliarden EUR pro Jahr errechnet. Selbst wenn man die Tabaksteuer gegenrechnet, bleibt beim allgemeinen Rauchverbot noch ein beträchtliches jährliches Ersparnis.
Ein zentrales Anliegen in diesem Zusammenhang bildet der Kinder- und Jugendschutz, weil natürlich die rauchfreie Gastronomie ein wichtiger Hebel ist, auch Jugendliche vom Rauchen abzuhalten und zu verhindern, dass rauchende Jugendliche zu rauchenden Erwachsenen werden. Es gibt Studien, die auch zeigen, dass Kinder in Raucherinnen- und Raucherhaushalten eine verbesserte Situation zu Hause vorfinden, wenn es allgemeingesellschaftlich eine Situation gibt, in der Rauchen nicht gefördert wird. Auch erwähnt werden sollte, dass acht von zehn Österreicherinnen und Österreichern die rauchfreie Gastronomie befürworten. Rund zwei Drittel der Raucherinnen und Raucher sind ebenfalls für eine rauchfreie Gastronomie, und nicht zu vergessen: Über 900.000 Menschen haben das „Don‘t smoke“-Volksbegehren unterschrieben. Das heißt, die Gesundheit der Menschen in unserem Land steht da ganz besonders im Vordergrund.
Ich möchte mich jetzt auf den wichtigen Punkt konzentrieren, den Sie in Ihrer Anfrage bezüglich eines möglichen Wirtesterbens, das Ihrer Einschätzung nach mit dem Rauchverbot in der Gastronomie einhergehen könnte, angesprochen haben. Auch da gibt es entsprechendes wissenschaftliches Studienmaterial, das Institut für höhere Studien hat letztes Jahr 200 Studien aus 16 verschiedenen Ländern gesichtet, insbesondere betreffend die Thematik, ob ein Rauchverbot in der Gastronomie Auswirkungen auf Umsatz und Besucherzahlen gehabt hat. Es hat sich gezeigt, dass das nicht zu verzeichnen war, manche Studien haben sogar einen Anstieg in den Umsätzen gezeigt.
Laut Bayerischem Landesamt für Statistik stieg auch der Umsatz der bayrischen Gastronomie nach dem Rauchverbot um rund 5 Prozent, und auch die Anzahl der Beschäftigten in Restaurants und Bars blieb im Wesentlichen unverändert. Das heißt, auch Arbeitsplatzverluste konnten nach der Einführung von Gastronomierauchverboten nicht verzeichnet werden. Nachdem das Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten in Bayern nicht gravierend anders sein wird als bei uns in Österreich, kann man davon ausgehen, dass es auch bei uns nicht gravierend andere Auswirkungen geben wird.
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