Gemeinderat, 52. Sitzung vom 28.05.2019, Wörtliches Protokoll - Seite 28 von 63
StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM und GR Georg Fürnkranz.) Ja, das hat uns alle gefordert, das ist Demokratie. Da diskutiert man, und am Ende kommt etwas raus, und irgendwann liegt es hier, und dann sagt man Ja oder Nein. (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Demokratisch ist das? Der Bezirksvorsteher ist alles andere, ist nicht demokratisch!) Und zu diesem Punkt, ja, stehe ich. Das ist ein gutes Projekt für den 16. Bezirk hinsichtlich leistbaren Wohnraumes, aber auch ökologischer Entwicklung, wo man vollkommen dahinter stehen kann. Darum bin ich froh, da heute zustimmen zu können. Vielen Dank! (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zu Wort gemeldet ist Herr GR Fürnkranz. Ich erteile ihm das Wort.
GR Georg Fürnkranz (FPÖ): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Geschätzte Bürgerinitiative!
Herr Kollege! Demokratie wäre gewesen, wenn Sie sich an die Dinge gehalten hätten, die von den Bürgern gewünscht worden sind. Dann wären nicht 1.000 m² eine Blumenwiese oder Nicht-Blumenwiese, sondern dann hätten wir dort ein großes Biotop, das tatsächlich den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht. Und das haben Sie nicht gemacht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich habe Ihnen da etwas mitgebracht. (GR Georg Fürnkranz zeigt ein Foto.) So schaut der Akt aus. Er ist leider so groß und so schwer, ich kann das nicht hier hertragen, deswegen nur in Form eines Fotos. Meine Damen und Herren, dieser Akt ist aber nicht deswegen so groß und schwer, weil da so viel Gescheites drinnensteht, sondern er ist deswegen so schwer, weil es so viele Stellungnahmen der Bürger gegeben hat, nämlich ungefähr 1.200 an der Zahl! Deswegen war ich schon mächtig gespannt, wie ich begonnen habe, das zu lesen, weil ich mir gedacht habe, da wird jetzt die MA 21 natürlich entsprechend profunde Antworten drauf geben. Meine Damen und Herren, die Antwort auf 1.200 Eingaben ist dieses dünne Papierl bestehend aus 13 Seiten. (GR Georg Fürnkranz zeigt Unterlagen.) Der Anfang geht ja noch halbwegs, ich zitiere:
„Die Bedenken gehen in die Richtung mangelnde Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung, fehlende Einarbeitung relevanter Gutachten. Die Ausweisung entspräche nicht der Ortsüblichkeit. Es wird weniger, niedriger, lockerer gefordert und auf ein Alternativprojekt verwiesen:“ - Wir wissen, wie das ausschaut. Das ist das, was ich vorhin kurz erwähnt habe. - „Die Verkehrsproblematik: Fehlen eines Verkehrsgutachtens und Konzepts. Die geplante Widmung schließt eine breite öffentliche Nutzung aus. Es fehlt ein Perspektivenkonzept. Die Ausweisungen widersprechen dem Stadtentwicklungsplan 2025. Die geplante Umwidmung sei unter Berücksichtigung der Kanalisation und des Hitzeinseleffekts abzulehnen. Es wäre dem Koppelungsverbot widersprochen.“
Meine Damen und Herren, ja, gute Zusammenfassung, tadellos, MA 21 erste Aufgabe erfüllt.
Zweite Aufgabe (Der Redner zeigt eine Unterlage.), da sind sie alle aufgelistet, die Stellungnahmen. Ich lese mir der Reihe nach die Antworten zu den einzelnen Punkten durch und muss feststellen, die Antwort lautet jedes Mal: „Eine Änderung wird nicht vorgeschlagen.“ Ich greife heraus, willkürlich, das Verkehrsproblem. Ja tatsächlich, die Straßen sind nicht entsprechend dimensioniert, dass das dort klaglos funktionieren kann. Aber das ist eigentlich wurscht, weil wir ja sowieso in der ganzen Stadt die Autos vertreiben wollen, und deswegen fangen wir dort gleich einmal mit dem Stauproduzieren an. Ist zugegebenermaßen nicht die Wortwahl der MA 21, sondern meine, aber ich glaube, eine sehr treffende Zusammenfassung. Sie planen hier ein Verkehrschaos sehenden Auges, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Und auch ansonsten spricht ja das Ergebnis dieses ganzen Prozesses Bände, denn im Grunde genommen ist das Projekt von der Einreichung bis zum Ende immer das gleiche geblieben. Es gibt keine Änderungen daran in der Flächenwidmung. Der ganze Formalakt der Stellungnahmen ist sozusagen für nichts und wieder nichts, und das Projekt ist genauso bürgerfeindlich, wie es am Anfang war, meine Damen und Herren! Die Antwort der MA 21 beziehungsweise der zuständigen Stadträtin an die Bürger lautet: „Schmeck‘s“, auf gut Wienerisch. (Beifall bei der FPÖ.)
Bürgerbeteiligung: Ansonsten, abgesehen von diesen umfangreichen Stellungnahmen und von dem, was mich eigentlich fasziniert hat, ich habe mich schon mit vielen Projekten beschäftigt, wo es Bürgerverfahren oder Bürgerinitiativen gegeben hat. Aber hier ist der einzigartige Fall, dass sich die Bürger auch die Mühe gemacht haben, ein Alternativprojekt zu konstruieren. Sowas habe ich ansonsten eigentlich noch nirgends gesehen. Trotzdem: „Schmeck‘s“. Aber dann heißt es, wenn wir uns darüber aufregen: Ja, es hat ja ohnehin irgendwann einmal eine Anhörung im Jahr 2016 im Bockkeller gegeben. 100 Teilnehmer angeblich, heißt es. Und 4.000 haben die Bürgerinitiative unterschrieben, 1.200 Stellungnahmen - finden Sie das eine angemessene Form der Beteiligung dieser besorgten Bürger? Nein, meine Damen und Herren!
Die Kollegin Olischar hat schon darauf hingewiesen auf den Umgang des Bezirksvorstehers mit dem Verlangen auf Bürgerversammlung. Das war das, was wir als Opposition, als Freiheitliche versucht haben durchzusetzen. Steht uns laut der Stadtverfassung zu. Und zwar lautet der § 104c der Wiener Stadtverfassung: „Zur Information und Diskussion über Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse eines Bezirks gelegen sind, können Bürgerversammlungen abgehalten werden.“ Antwort des Bezirksvorstehers: In einem dieser berüchtigten MD-Gutachten steht angeblich drinnen, dass es nicht zulässig wäre, etwas, was nicht ausschließlich in der Kompetenz des Bezirks liegt, zum Gegenstand einer Bürgerversammlung zu machen. Meine Damen und Herren, was ist wichtiger? Das Gutachten der Magistratsdirektion oder die Stadtverfassung selber? Da steht ausdrücklich: „Im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse eines Bezirks.“ „Ausschließlich oder überwiegend“ schließt hier ausdrücklich mehr ein als nur
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