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Gemeinderat, 48. Sitzung vom 27.02.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 100

 

im Konkreten anschauen - denn das ist auch abhängig von der unterschiedlichen Größe der Bezirke und der unterschiedlichen Anzahl der Schulen, et cetera -, anstatt da nur drüberzurechnen mit drei Mal pro Bezirk und dann im Antrag zu sagen, 3 mal 23 ist 69, und dann wird aufgerundet und im Antrag geschrieben, 70 Maßnahmen seien hier einmal zu treffen.

 

Ich denke, in Zusammenarbeit mit den Bezirken ist in der Vergangenheit schon vieles geschehen. Es wird nie genug sein. Wir müssen da laufend Verbesserungen durchführen und umsetzen. Aber nur mit diesem 08/15-mathematischen Antrag werden wir, glaube ich, das Ziel, die Schulwege sicherer zu machen, nicht erreichen.

 

Über den Rechtsabbiegeassistenten ist heute im Zusammenhang mit der Schulwegsicherheit schon sehr viel gesagt worden. Er ist sicherlich auch ein Mittel für die Zukunft, aber nur eines von vielen. Ich denke, man muss da auch bei der Verkehrserziehung in den Schulen anfangen, diese vielleicht weiter ausbauen, verstärken, und auch die Schulwegpläne, die es ja bereits seit 2004 gibt, wurden schon angesprochen. Vielleicht kann man bei den Schulwegplänen noch intensiver ansetzen und mehr Mittel zur Verfügung stellen, damit wirklich gute Schulwegpläne vorliegen und damit wir, wenn Stellen herausgefiltert werden, die dringend verbesserungswürdig sind, dann auch gemeinsam mit dem Bezirk die entsprechenden Verbesserungen vornehmen. Ich denke, da wird es auch ohne Sonderbudget kein Problem geben, die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um diese Maßnahmen umzusetzen.

 

Bei den Schulwegplänen ist auch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt immer ein wesentlicher Partner gewesen. Wenn auch diese einsparen muss, ist das natürlich auch nicht hilfreich und kein Vorteil für dieses Projekt. Aber unterm Strich gesagt: Wir werden sicherlich in Wien nicht bei unseren Kindern sparen, und ich hoffe, dass das der Bund genauso sieht. - Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Die Aktuelle Stunde ist beendet.

 

11.19.00Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass von Gemeinderatsmitgliedern des Klubs der Wiener Freiheitlichen 6, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 26 und des NEOS-Rathausklubs ebenfalls 26 schriftliche Anfragen eingelangt sind.

 

Von den Gemeinderätinnen Schwarz und Mag. Hungerländer wurde eine Anfrage an den Herrn Bürgermeister betreffend „zunehmende islamistische Tendenzen in Wien“ gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieser Anfrage wurde von der notwendigen Anzahl von Gemeinderatsmitgliedern unterzeichnet.

 

Gemäß § 36 Abs. 5 der Geschäftsordnung wird die Beantwortung der Dringlichen Anfrage vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Gemeinderatssitzung zur tagesordnungsmäßigen Behandlung der Dringlichen Anfrage unterbrochen.

 

Vor Sitzungsbeginn ist von Gemeinderatsmitgliedern des NEOS-Rathausklubs ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurde der Antrag schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisung erfolgt wie beantragt.

 

GR Mahdalik hat ein Verlangen gemäß § 73a der Wiener Stadtverfassung auf Durchführung besonderer Akte der Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof hinsichtlich „das Versagen der zuständigen MA 50 als Hüterin des sozialen beziehungsweise gemeinnützigen Wohnbaus einer Prüfung zu unterziehen“ eingebracht. Das von der notwendigen Anzahl von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten unterzeichnete Prüfansuchen wurde an die Präsidentin des Rechnungshofes weitergeleitet.

 

11.20.01Frau Sandra Frauenberger hat mit Ablauf des 26. Februar 2019 auf die Ausübung ihres Mandates im Gemeinderat verzichtet. Der Herr Bürgermeister hat gemäß § 92 der Wiener Gemeindewahlordnung auf das dadurch frei werdende Mandat das in Betracht kommende Ersatzmitglied im Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates, Herrn Mag. Stephan Auer-Stüger, in den Gemeinderat berufen.

 

Gemäß § 19 der Wiener Stadtverfassung wird die Angelobung auf Grund einer Erkrankung in der nächstfolgenden Sitzung erfolgen.

 

11.21.00Ich darf jetzt Frau Amtsf. StRin außer Dienst Sandra Frauenberger auf der Galerie des Gemeinderatssaals recht herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

 

Liebe Sandra! Fast 18 Jahre warst du in diesem Haus in unterschiedlichen Funktionen als Gemeinderätin und Stadträtin tätig, zehn Jahre als amtsführende Stadträtin für Integration, Frauen, Personal und KonsumentInnenschutz, und ein Jahr war die Bildung auch noch dabei. Vielfalt, Haltung und Zusammenleben standen immer im Vordergrund bei deiner Integrationspolitik, und wichtige Eckpunkte auf diesem Weg waren: die Wiener Charta, der größte Diskussionsprozess zum guten Miteinander in dieser Stadt, der Wiener Integrationsmonitor, das Wiener Integrationsprogramm mit Integration ab dem ersten Tag, und ein ganz wichtiger Meilenstein wurde von dir durch die Errichtung des Menschenrechtsbüros und das Bekenntnis der Stadt Wien zur Menschenrechtsstadt gesetzt.

 

Dein Herzensanliegen ist und war aber immer die Frauenpolitik und deren Umsetzung als tatsächliche Querschnittmaterie. Der Gleichstellungsmonitor und eine Gleichbehandlungsbeauftragte wurden von dir eingesetzt. Die Beratung für Frauen wurde ausgebaut. Es wurden mehr Plätze im Gewaltschutzbereich geschaffen. Integrationsprojekte für Frauen wurden erstellt, und die gendergerechte Planung von Stadtteilen von Frauen erfolgte. Und die Stadt Wien hat sich freiwillig der Gehaltstransparenz verpflichtet.

 

In deiner Zeit wurde Wien auch zur Regenbogenhauptstadt Österreichs. Mit dem Wiener Verpartnerungspaket wurden Ungleichheiten beseitigt. Ein Regenbogenschutzzentrum wurde geschaffen. Und die einzige in Österreich ist eine öffentliche Einrichtung, die sich um Gleichbehandlung von Lesben, Schwulen, Inter- und Transpersonen kümmert.

 

Ebenfalls Meilensteine, die von dir in dieser Zeit gesetzt wurden: die Märkteoffensive, Aufbau von Open

 

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