«  1  »

 

Gemeinderat, 47. Sitzung vom 24.01.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 74

 

dern. Das bedeutet, dass im Regelfall dem Eigentümer die Kosten mittels Bescheid von der MA 48 vorgeschrieben werden. Nach der erfolgreichen Zustellung des Bescheides - das ist natürlich die Grundvoraussetzung - und Übernahme durch den Adressaten beginnt eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. Nach diesen zwei Wochen, also nach Ablauf der Einspruchsfrist, erwächst dieser Bescheid in Rechtskraft, außer es gibt einen Widerspruch, und dann obliegt es der MA 6, die offenen Forderungen bis hin zu einem gerichtlichen Exekutionstitel durchzuführen. Können die Kosten auch durch den Exekutionstitel nicht eingehoben werden, wird von der MA 6 die Uneinbringlichkeit festgestellt und die Forderung dann wieder entsprechend ausgebucht.

 

Im konkreten Fall, im Sinne auch Ihrer Anfrage, erscheint die Einbringlichkeit der Forderungen aus heutiger Sicht jedenfalls sehr, sehr ungewiss. Die OFO AUT GmbH ist zahlungsunfähig, und laut Handelsgericht Wien wurde ein Insolvenzverfahren mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Dazu gibt es ein Edikt, eine Ediktsdatei, Beschluss des Gerichtes vom 29. November 2018. Ich sage es also noch einmal, die Firma ist zahlungsunfähig, und mangels Kostendeckung wurde ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Gegenüber der oBike GmbH wurde nach heutigem Wissensstand noch kein Konkursverfahren eröffnet, daher können die Kostenersatzbescheide jedenfalls zugestellt werden, die Forderungen sind also evident gemacht worden.

 

Zusammenfassend ist also aus heutiger Sicht unklar, inwieweit die Kostenersatzbescheide durchgesetzt werden können. Wenn man eine Lehre daraus ziehen will, dann stellt sich schon die Frage, ob wir nicht darüber nachdenken müssen, bei derartigen Firmen, die in Wien ihr Geschäft machen wollen, in Zukunft bei den Zulassungen über Kautionssysteme nachzudenken, damit wir dann nicht wieder vor einer solchen Problematik stehen, 1.000 Fahrräder aus dem öffentlichen Raum entfernen zu müssen. - Danke schön.

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Auf die 1. Zusatzfrage wurde verzichtet. Die 2. Zusatzfrage stellt Herr GR Mag. Juraczka. Bitte schön.

 

9.08.47

GR Mag. Manfred Juraczka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Vielen herzlichen Dank, dass Sie uns so ausführlich zu diesem Thema in Kenntnis gesetzt haben. Angesichts der Tatsache, dass zwischen E-Scootern und der medizinischen Betreuung in dieser Stadt hoffentlich so selten wie möglich ein direkter Zusammenhang besteht, möchte auch ich von meiner Zusatzfrage Abstand nehmen. - Danke.

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Die 3. Zusatzfrage wird gestellt von Herrn GR Mahdalik. Bitte schön.

 

9.09.14

GR Anton Mahdalik (FPÖ): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Sie kommen ja zur Beantwortung dieser Frage wie die Jungfrau zum Kind, aber da Sie kein Kind von Traurigkeit sind, werden Sie das schon aushalten. Das Ganze war ja ein Bauchfleck mit Anlauf, und das Projekt, wo die Stadt nicht scheitert, ist ja offenbar noch nicht erfunden. Nicht nur wir haben von Anfang an vor diesem System gewarnt, denn so viele Räder, noch dazu so Billigsdorferradeln aus China, braucht keiner. Wir haben auch darauf hingewiesen, wir sind nicht gegen Leihfahrradsysteme, das gut funktionierende Citybike-System soll aus unserer Sicht auch ausgebaut werden. Aber Ähnliches bahnt sich jetzt auch bei den Rollern an, auch hier haben wir von Anfang an gewarnt. Da möchte ich Ihnen als Gesundheitsstadtrat auch ans Herz legen, vielleicht wäre es gut, denn die Kinder, die Jugendlichen und auch die Erwachsenen bewegen sich zu wenig, und wenn sie jetzt die letzten 400, 500 m zur Schule, zur Arbeit oder zum Wirten auch noch mit dem elektrischen Roller zurücklegen, tut das der Gesundheit nicht gut.

 

Aber zurück zu den Leihfahrrädern: Jetzt ist dem Steuerzahler ein massiver Schaden erwachsen, bis heute rund 750.000 EUR. Ich bin der Meinung, um diese 750.000 EUR hätten wir weit sinnvollere Sachen durchführen können, wie zum Beispiel 2.500 bedürftigen Wienern den ersatzlos gestrichenen Heizkostenzuschuss zu überweisen. Sind Sie auch der Meinung, dass diese Maßnahme sinnvoller gewesen wäre?

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Ich habe jetzt gerade verzweifelt in meiner Unterlage gesucht, aber keinen Hinweis darauf gefunden, dass diese Firma oBike AUT GmbH in irgendeiner Form im Besitz der Stadt Wien ist. Daher tue ich mir jetzt schwer, diesem Gedankensprung irgendwie nachzufolgen, warum die Stadt Wien in irgendeiner Form eine direkte Verantwortung für den Konkurs eines Unternehmens hat, das in freier Wildbahn da draußen versucht hat, auf öffentlichem Grund Geld zu verdienen. Den Gedankensprung habe ich nicht verstanden, sage ich ganz offen und ehrlich, aber es liegt wahrscheinlich daran, dass ich mich in der Materie Fahrradentfernung auf öffentlichem Grund nicht so gut auskenne. Das gestehe ich durchaus zu.

 

Ich denke, ehrlich gesagt, dass bei der Problematik Fahrräder in dieser Frage auch im Sinne Ihrer Frage mit Vergleich zu den E-Scootern natürlich schon ein entscheidender Unterschied besteht, die E-Scooter brauchen nämlich Strom und deswegen sind die Verleihsysteme so aufgebaut, dass die Firma automatisch weiß, wo ihre Geräte sind. Bis jetzt gibt es bei der Frage des Zurückholens auch keine erwähnenswerten große Probleme, abgesehen jetzt von andern Fragen wie: Dürfen die dort abgestellt werden, wo sie stehen? Gibt es Belästigung dadurch, Geschwindigkeitsproblem, et cetera, und, und, und? Da möchte ich mich jetzt nicht ausführlich damit beschäftigen, aber Sie wissen, was ich meine. Der Unterschied ist schon eklatant, weil die Firma ein grundlegendes Interesse hat, immer zu wissen, wo ihre Geräte sind. Ich denke, das ist der große Unterschied zwischen diesen beiden Dingen.

 

Ansonsten bin ich der Meinung, dass man mit mir immer über die Frage diskutieren kann, wie sinnvoll ist es, dass die frei gewordene Wirtschaft, die von Ihnen ja unterstützt wird, Gewinne macht und dann, wenn sie Verluste macht, diese Verluste sozialisiert sind. Da bin

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular