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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 24.01.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 74

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich darf die Sitzung des Gemeinderates eröffnen und darf folgende Entschuldigungen mitteilen:

 

09.01.34Frau Amtsf. StRin Sima ist krank, GR Florianschütz ist dienstlich verhindert, GR Ing. Meidlinger auf Urlaub, Frau GRin Dipl.-Ing. Olischar auf Grund von privaten Gründen entschuldigt. Außerdem liegen diverse zeitweise Verhinderungen vor. Sie liegen hier auf, wen es interessiert, möge es anschauen, ich verlese sie nicht alle.

 

09.02.00Meine Damen und Herren, wir kommen zur Fragestunde.

 

9.02.15†Amtsf. StR Peter Hacker - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP-1064212-2018-KFP/GM) von Herrn GR Mahdalik wurde an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Umwelt und Wiener Stadtwerke gerichtet. [Das Unternehmen oBike wollte weltweit mit Leihfahrrädern das große Geld machen, aber das hochmoderne Sharing-Economy-Leihfahrrad-Konzept hält bei weitem nicht das, was es verspricht. Auf Grund miserablen Bremsverhaltens sei es sogar lebensgefährlich, diese im Straßenverkehr einzusetzen. Das Unternehmen steckt mittlerweile in ernsten finanziellen Turbulenzen und wird von einem Masseverwalter geführt. Wie die MA 48 bekannt gab, sind derzeit cirka 1.000 oBikes und bis zu 150/200 Stück Ofos eingesammelt worden. Täglich „tröpfeln“ weitere Räder herein, die in Bächen, in Kellern oder sonst wo „aufgefunden“ wurden. Für jedes gefundene Rad gilt eine zweimonatige Frist, innerhalb welcher der Anbieter seine Ansprüche bei der MA 48 geltend machen kann - freilich gegen Erstattung der Unkosten. Diese Zeit ist in unzähligen Fällen verstrichen, die Unkosten nicht beglichen. Die Gefährte gingen großteils bereits in das Eigentum der Stadt Wien über. Die Kosten pro Rad für die Abschleppung (Bergekosten noch nicht drin) 65 EUR, Verwahrung pro Stück und Tag 7 EUR mal zwei Monate bei 1.000 Stück beträgt 420.000 EUR (alleine für die oBikes). Der Betrag übersteigt den reellen „Wert“ der Räder bereits um ein Vielfaches. Was werden Sie in dieser Angelegenheit unternehmen, um das Problem mit enorm steigenden Kosten zu lösen?]

 

In ihrer Vertretung wird Herr Amtsf. StR Hacker die Anfrage beantworten. Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich glaube, die Anfrage selbst brauche ich nicht noch einmal vorlesen, die ist uns bewusst. Es geht um die Frage der zusätzlichen Kosten, die bei der MA 48 durch die Leihfahrräder der Firma oBike entstehen.

 

Grundsätzlich ist zu sagen, dass sich die Zuständigkeit der Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke zur Thematik Leihfahrräder insgesamt in Grenzen hält, weil ja die MA 48, die auch angesprochen ist, lediglich für die Entfernung von verkehrsbehindernden beziehungsweise herrenlosen Fahrrädern gemäß Geschäftseinteilung der Stadt Wien zuständig ist. Die hauptsächliche Zuständigkeit zum Thema an sich, zum Thema Leihfahrräder an sich, ergibt sich bei den Magistratsabteilungen 46, zuständig für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten, der MA 28 und der MA 65, die bekannterweise der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung zugehören.

 

Zusätzlich haben derartige Betreiber eine gewerberechtliche Bewilligung bei den Magistratischen Bezirksämtern zu erwirken. Es sei nur vorangestellt, dass die Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke, die ich hier vertreten darf, keine grundsätzliche Kompetenz in Sachen Leihfahrrädern hat, das heißt, wir können auch die Zulassung von Leihfahrradbetreibern nicht beeinflussen.

 

Zur Entfernung von Leihfahrrädern und somit direkt zu Ihrer Frage und zur Zuständigkeit der MA 48 ist grundsätzlich festzuhalten, dass zwischen stationsgebundenen und stationslosen Leihfahrradsystemen unterschieden wird. Die ersteren, nämlich die stationsgebundenen, funktionieren seit vielen Jahren unserer Wahrnehmung nach beschwerdefrei. Bei den stationslosen Leihfahrrädern mussten auf Grund von vielen Missständen bisher insgesamt 1.109 Räder durch die MA 48 aus den öffentlichen Verkehrsflächen entfernt werden, dies nach den Bestimmungen des § 89a Straßenverkehrsordnung und nach der ortspolizeilichen Verordnung der MA 65 zu stationslosen Mietfahrrädern. Diese Verordnung ist am 1. August 2018 in Kraft getreten.

 

Zur Zeit werden nur noch sehr vereinzelt stationslose Leihfahrräder in meist desolatem Zustand aufgefunden. In den letzten drei Monaten, um es exemplarisch auch zu quantifizieren, wurden lediglich fünf Leihfahrräder von der MA 48 entfernt. Der Großteil dieser vorgefundenen Leihfahrräder wird im Rahmen der ganz normalen regulären Straßenreinigung entfernt, und somit sind keine zusätzlichen Personalkosten direkt damit im Zusammenhang angefallen.

 

Von den betroffenen Leihfahrradanbietern wurden bisher von den 1.109 Fahrrädern 41 Mietfahrräder wieder abgeholt. Grundsätzlich kostet die Entfernung eines Fahrrades 65 EUR und zusätzlich 7 EUR Aufbewahrungsgebühr pro Tag. Diese Kosten sind in der Tarifübersicht der MA 48 transparent und nachvollziehbar geregelt und sind natürlich vom Eigentümer des jeweiligen Fahrrades zu tragen. Wird ein Fahrrad vom Eigentümer nicht abgeholt, erfolgt nach acht Wochen der Eigentumsübergang des Fahrrades auf die Stadt Wien, und nachdem diese Fahrräder nunmehr im Eigentum der Stadt Wien stehen, wurde geprüft, in welchem Zustand sie sich befinden. Da muss man natürlich feststellen, dass viele dieser Fahrräder sich in keinem sehr guten, sondern in einem extrem schlechten Zustand befinden. Die Hälfte dieser Räder ist nicht einmal reparierbar und wird direkt der Verschrottung und Verwertung zugeführt. Auch im Sinne der Abfallvermeidung wird natürlich angestrebt, diese Verwertung sehr sinnvoll zu machen und nach unterschiedlichen Materialien zu trennen.

 

Hinsichtlich der entstandenen Kosten für die Entfernung sowie für die Verwahrung der Fahrräder wird natürlich von der MA 48 unter Ausschöpfung aller angemessenen rechtlichen Möglichkeiten versucht, diese von den Verleihfirmen, den Eigentümern der Räder zurückzufor

 

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