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Gemeinderat, 43. Sitzung vom 24.10.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 23 von 48

 

lung verlangt. Ich erkläre daher gemäß § 26 der Wiener Stadtverfassung diese als angenommen und stelle fest, dass die im Sinne des § 25 der Wiener Stadtverfassung erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist.

 

11.08.15In der Präsidialkonferenz wurden nach entsprechender Beratung die Postnummern 26, 29 und 30 zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt und gleichzeitig folgende Umreihung der Tagesordnung vorgeschlagen: Postnummern 26, 29, 30, 38, 33, 34, 35, 36, 37, 21, 22, 23, 6, 7, 8, 10, 2, 4. Die Postnummern werden daher in dieser Reihenfolge zur Verhandlung gelangen.

 

11.09.40Meine Damen und Herren, ich schlage vor, die Berichterstattung und die Verhandlung für die Geschäftsstücke 26, 29 und 30 der Tagesordnung, sie betreffen einen Investitionskostenzuschuss für die GMW Großmarkt Wien Betrieb GmbH sowie den Marktgebührentarif 2018 zusammenzuziehen, die Abstimmung jedoch getrennt durchzuführen. Wir dagegen Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Das heißt, wir können so vorgehen.

 

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Mag. Abrahamczik, die Verhandlungen einzuleiten.

 

11.09.47

Berichterstatterin GRin Mag. Nina Abrahamczik: Ich bitte um Zustimmung.

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Ich eröffne die Debatte. Zum Wort gemeldet ist Herr GR Ornig. Ich erteile ihm das Wort. Es ist Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand, Sie haben als Erstredner Ihrer Partei 40 Minuten.

 

11.10.01

GR Markus Ornig, MBA (NEOS)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

 

Ich freue mich sehr, dass wir uns heute, so wie es aussieht, tatsächlich in einer sehr vielschichtigen Diskussion dem Thema der Wiener Märkte widmen können. Wie Sie alle wissen, ist das für uns NEOS ja schon seit geraumer Zeit ein großes Anliegen. Um heute hier auch die richtige Entscheidung zu treffen, ob man dieser neuen Gebührenregelung zustimmen kann oder nicht, finde ich, ist es sehr wichtig, auch ein bisschen in die Vergangenheit zu schauen, auch ein bisschen darauf zu schauen, wie eigentlich diese neue Wiener Marktordnung zustande gekommen ist und wo hier definitiv Fehler passiert sind. Ich denke, dass hier sehr, sehr viele Fehler passiert sind, auch wenn ich der Regierung nicht absprechen will, dass es hier durchaus ein Bemühen gab, den Wiener Märkten in irgendeiner Art und Weise auf die Sprünge zu helfen.

 

Es ist so, dass wir vor zirka eineinhalb Jahren am Wiener Volkertmarkt mit der Thematik konfrontiert wurden, dass hier ein neuer Besen kehrt, ein neuer Beauftragter von Seiten des Marktamtes da ist, der kontrolliert, und da wurden Gentlemen´s Agreements von über 13 Jahren, wo einzelnen Markstandlern wesentlich größere Nebenrechten zugesprochen wurden, von einem Tag auf den anderen in die richtigen rechtlichen Bahnen gelegt, was ich an sich sehr gut finde. Was dabei allerdings passiert ist, ist, dass sich diese Unternehmer 13 Jahre lang auf eine Zusage verlassen haben, die sie Jahr für Jahr von ihrem Marktbetreuer bekommen haben, und dann wurde das sehr hart exekutiert, und sie mussten zusperren.

 

Was dann passiert ist: Offensichtlich war Frau StRin Sima einmal am Kutschkermarkt oder auf einem anderen sehr beliebten Markt, wo Gastronomie eine große Rolle spielt und hat plötzlich gesagt: Um Gottes Willen, die Wiener Märkte verkommen zu Fressmeilen! Herr Valentin hat dann auch mehrere OTS rausgeschickt, die Wiener Märkte dürfen keine Fressmeilen sein. Ich stimme dem zu, dass hier sehr schnell der Eindruck entstanden ist, dass vor allem in der nicht genauen Exekution dieser Nebenrechte das bis aufs Letzte ausgereizt wurde. Was aber jetzt schon lustig ist, wenn man sich anschaut, was jetzt eineinhalb Jahre lang passiert ist, ist, dass in Wirklichkeit die gastronomischen Nebenrechte erweitert wurden. Früher einmal waren es nur 30 Prozent auf den Märkten, jetzt haben wir als Maximum 40 für Gastronomie und auch 40 für Lebensmittelhandel mit Nebenrechten. Ob das tatsächlich Fressmeilen auf Märkten verhindert, finde ich extrem spannend. (Beifall bei den NEOS.)

 

Was noch spannender ist, es gab dann ja eine Marktaussendung oder - Verordnung darf man es, glaube ich, nicht nennen - ein Amtsblatt, wo das zuständige Marktamt ausgesendet hat, dass in Zukunft eine Notbremse gezogen werden muss, um die Märkte zu schützen, und es dürfen keine Nebenrechte mehr ausgegeben werden. Dann gab es massiven Protest sehr, sehr vieler Marktstandler, der wurde schlicht und ergreifend ignoriert. Wir sind dann hergegangen und haben einen Verfassungsrechtler damit beauftragt, das genau zu prüfen, und der hat uns ganz klar gesagt: Dieses Amtsblatt oder diese Verordnung oder diese Untersagung ist ganz klar rechtswidrig.

 

So, lustigerweise eine Woche später gibt es plötzlich den ersten Entwurf zur neuen Marktordnung, wo steht: Die Nebenrechte sind natürlich ein Recht, das darf nicht unterbunden werden. Dann sagen Herr Valentin und Herr Strobl in einer Aussendung: Ja natürlich, also das Nebenrecht hat ja überhaupt nichts mit der Marktordnung zu tun, das ist ein Teil der Gewerbeordnung, und es hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Ich frage mich, wie Sie das dann aber untersagen konnten. Das war also ganz klar rechtswidrig, und das ist vom Prozess her wieder einmal ein typisches Beispiel dafür, wie Sie mit Rechten für Unternehmer und Unternehmerinnen umgehen. (Beifall bei den NEOS.)

 

So, jetzt bin ich aber sehr froh, dass diese Nebenrechte jetzt in der Marktordnung festgeschrieben sind, dass es da kein Wenn und Aber gibt, dass die gesetzliche Grundlage wieder da ist, wie sie früher war. Aber was machen Sie jetzt? Sie geben eigentlich jetzt neue Gebühren heraus und bestrafen quasi die Unternehmer, die ihre gesetzlich vorgesehenen gastronomischen Nebenrechte nutzen, die sie dürfen - das haben Sie ja ganz klar gesagt: Nebenrechte sind Gewerbeordnung, darf jeder machen -, die zahlen jetzt plötzlich mehr für ihre Marktstände. Das geht mir beim besten Willen nicht in den Kopf. Wenn ich hier eine gesetzliche Grundlage habe, die jeder Unternehmer in Österreich hat, nur weil

 

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