Gemeinderat, 38. Sitzung vom 25.06.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 142 von 149
Personal um mindestens 2 Prozent, kann man sich ausrechnen, wie üppig diese Organisationen da bestallt sind. So, das war jetzt einmal ganz allgemein.
Die Probleme der Behinderten in dieser Stadt und natürlich auch in anderen Städten sind mannigfaltig und sehr oft auch durch Gedankenlosigkeit gegeben. Ich möchte heute drei Anträge zu drei verschiedenen Themen einbringen. Ich skizziere es ganz kurz.
Wie sie wissen, gibt es in Wien sehr viele Behindertenwerkstätten. Das ist auch gut so, sie funktionieren auch gut, muss man sagen, allerdings bekommen die dort Werktätigen lediglich ein Taschengeld, obwohl viele eigentlich dieselbe Arbeit verrichten wie Nichtbehinderte und viele produzieren natürlich auch etwas, was dann sogar an Dritte verkauft wird, seien es Süßigkeiten, sonstige Speisen, Kunstgegenstände, die in eigenen Geschäften verkauft werden. Die bekommen dann zum Beispiel 50 EUR im Monat als Taschengeld, wenn sie dann aber in der Werkstätte selbst zu Mittag drinnen bleiben, um dort das Essen zu bekommen, dann müssen sie pro Werktag ohne Getränk 3,80 EUR bezahlen. Das heißt, die 50 EUR Taschengeld decken also nicht einmal das Notwendigste zu der Verköstigung ab. Der Behindertenanwalt und auch die Behindertenorganisationen fordern daher, dass man die Taschengeldbezieher in sozialversicherungsrechtliche Arbeitsverhältnisse überleitet, was nur zu begrüßen ist. Ich bin aber Realist genug, um zu wissen, dass das keine Geschichte ist, die mit einem Fingerschnippen erledigt ist, aber es sollte möglich sein, dass, bis es einmal soweit ist, wann immer das sein mag, zumindest das Taschengeld so weit erhöht wird, dass die Verköstigung der behinderten Werktätigen abgedeckt ist. Das ist der erste Antrag. (Beifall bei der FPÖ.)
Behindert sein, ist ja etwas sehr Mannigfaltiges, wenn man sich die Gesamtheit des Bereiches anschaut. Der zweite Antrag ist etwas ganz anderes. Heuer am 2. April ist es zehn Jahre her, dass es den Weltautismustag gibt. Da hat es sich jetzt international und auch national in Österreich so eingebürgert, dass Städte ein prominentes öffentliches Gebäude blau anstrahlen, um ein Zeichen zu setzen und um auf das Thema aufmerksam zu machen. In den USA ist am 2. April in der Nacht sogar das Weiße Haus blau angestrahlt. Das geht bis hinein nach Österreich, wo zum Beispiel in Salzburg zumindest das Mozartdenkmal angestrahlt ist. Ich werde daher heute den Antrag stellen, dass wir das ab nächstem Jahr auch in Wien machen. Irgendein prominentes Gebäude - vielleicht das Rathaus, manchmal wird es ja auch blau angestrahlt. Zur Festwocheneröffnung hat man es zum Beispiel schon gesehen. Es wird ja in Wien auch an jedem St. Patrick‘s Day das Burgtheater grün angestrahlt. Warum soll das nicht ein paar Tage später auch in Blau möglich sein? Das ist also der zweite Antrag. (Beifall bei der FPÖ.)
Der dritte Antrag mag sehr banal klingen, die sogenannte Spiegelwatsche. Die Sehenden wissen meistens nicht, was damit gemeint ist, jeder Blinde in Wien weiß es. Sie wissen, dass, wenn taktile Leitlinien angelegt werden, das sehr vielen Normen und Richtlinien unterliegt, die aber leider sehr oft missachtet werden, wenn es dann soweit ist. Im Bereich von Autobushaltestellen sind diese dann sehr oft zu nahe am Gehsteigrand, was dann dazu führt, dass, wenn der Blinde groß genug ist und der Bus gerade einfahrt, er mit dem Rückspiegel des Busses eine sogenannte Spiegelwatsche bekommt. Jeder Blinde hat so ein Erlebnis schon einmal irgendwo gehabt. Daher, meine ich, wäre es angebracht, dass man im Bereich der Wiener Linien einmal alle diese Bushaltestellen überprüft und falls da so ein Verfehlen vorliegt, das korrigiert. Das ist der dritte Antrag. Bei allen drei Anträgen wird übrigens in formeller Hinsicht die Zuweisung gefordert. - Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Florianschütz. Selbstgewählte Redezeit 10 Minuten.
GR Peter Florianschütz (SPÖ): Guten Morgen, Herr Vorsitzender! Guten Morgen, Herr Stadtrat! Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die Sonne geht zwar noch nicht auf, aber bald. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Ihr Augenmerk auf zwei erfreuliche Zahlen richten. Der Rechnungsabschluss der gesamten Geschäftsgruppe sagt aus, dass wir von 4,147 Milliarden EUR im Jahr 2016 zum Abschluss bei den Ausgaben auf 4,4241 Milliarden EUR gekommen sind. Das ist eine Steigerung von 1,6 Prozent. Warum sage ich das? - 1,6 Prozent Steigerung bei den Ausgaben ist eine Tatsache, die uns darauf hinweist, dass die Eindämpfung des Kostenpfades, also die Einhaltung des Kostenpfades, gelungen ist. Das heißt, wir haben die Ausgabenentwicklung im Sozialbudget gut im Griff. Das ist ein gutes Zeichen, und dafür möchte ich mich bei den zuständigen Verantwortlichen bedanken, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei der politischen Leitung. Es deutet darauf hin, dass wir insgesamt einen guten Weg beschreiten.
Das zeigt sich auch an einer anderen Zahl, dass nämlich zwischen Mai 2018 und Mai 2017 10 Prozent weniger Menschen in der Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind. Das ist der Konjunktur geschuldet, aber das ist auch einer aktiven Arbeitsmarktpolitik in Wien geschuldet. Auch das ist für unser Sozialsystem ein gutes Zeichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz eine Feststellung treffen, weil das heute noch nicht so gesagt worden ist. Was ist das Wesen der Fürsorge? Was ist das Wesen des Armenwesens? - Das hat viel mit Heimat zu tun, denn ursprünglich ist das Konzept der Armutsbekämpfung, dass man in der Geburtsgemeinde, in der man geboren ist, sozial versorgt wird. Sie werden aus der Literatur das sogenannte Armenhaus kennen. Das heißt, man ist damals, wenn man arm geworden ist oder sich nicht mehr selber versorgen konnte, in seine Heimatgemeinde gegangen und wurde dort versorgt. Das ist auch der Grund, warum im tiefen Bewusstsein die Heimatgemeinde einen hohen Stellenwert hat, weil es die Sicherung ist, mehr oder minder der sichere Hafen. Das wurde dann auf die Wohngemeinde, in der man heimisch geworden ist, übertragen. Das ist dann der Ort, an dem man versorgt wird, in der alten
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