Gemeinderat, 34. Sitzung vom 22.03.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 77 von 97
Bauträgern aufoktroyiert, um diesen Flächenwidmungsplan doch noch zu genehmigen, der sich im Übrigen nicht gegenüber dem geändert hat, was in der öffentlichen Auflage war. In den letzten zwei Jahren wäre also jederzeit die Beschlussfassung möglich gewesen, alleine, für mich zumindest offensichtlich, scheint irgendeine Gegenleistung nicht rechtzeitig erfolgt zu sein. Man weiß es ja nicht.
Wir werden uns hinterher noch anschauen, ob da ganz zufällig auch im Zusammenhang mit diesen vier Bauträgern, um die es da jetzt geht, plötzlich Bedürfnisse nach Sozialförderungen, ich sage jetzt, Schulen in Südafrika, oder was es da sonst noch für Ideen gibt, ausgebrochen sind. - Keine Ahnung. Man wird sehen, was dabei herauskommt, es deutet jedenfalls alles darauf hin. Ich sage, so offensichtlich wie hier war es jedenfalls noch nie, weil dieses Plandokument tatsächlich liegen geblieben ist, obwohl alles fix und fertig war, außer irgendwelche Leistungen, die seitens der Bauträger offensichtlich in Richtung der Stadt oder in Richtung sonstiger Entscheidungsträger, wie man teilweise in den Medien mutmaßt, noch nicht rechtzeitig erfolgt sind. Man wird sehen.
Ich nehme das jedenfalls zum Anlass und bringe in diesem Zusammenhang insgesamt drei Beschlussanträge ein, jeweils mit dem Verlangen nach sofortiger Abstimmung.
Zunächst einmal sind wir der Meinung, dass in Zukunft die Bauordnung hier, ich sage jetzt einmal, freiwillig eingehalten werden soll, in einem Punkt, der derzeit nicht geregelt ist. Ich habe es vorher schon gesagt: Der Fall, dass ein oberstes Organ schlichtweg nicht handelt, ist nicht vorgesehen, aber gemeint ist ganz offensichtlich, wenn die sechs Monate nach der öffentlichen Auflage um sind, dann soll der Gemeinderat so etwas abstimmen. Nichts anderes wollen wir hier, indem wir die Amtsführende Stadträtin auffordern, dafür Sorge zu tragen, dass Entwürfe von Flächenwidmungsplänen zukünftig nicht später als sechs Monate nach Ablauf der Bausperre zur Abstimmung vorgelegt werden. Ich glaube, das ist nicht zu viel verlangt und auch ein wesentlicher Beitrag im Sinne der Transparenz und der Rechtssicherheit. (Beifall bei der FPÖ.) - Verhaltener Applaus, aber es ist eine trockene Materie. Der Berichterstatter hinter mir sagt, dass es außerdem schon ein bisschen spät ist. - Stimmt.
Der zweite Beschlussantrag geht in eine ähnliche Richtung und einen Schritt weiter: Was ist dann, wenn so ein Aktenstück nicht rechtzeitig vorgelegt wird? Da wollen wir, dass in Zukunft im Sinne der Rechtssicherheit und der betroffenen Anrainer dafür Sorge zu tragen ist, dass Entwürfe von Flächenwidmungsplänen, die mehr als sechs Monate nach Ablauf der Bausperre nicht dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt wurden, so wie hier, vor einer Beschlussfassung neuerlich zur öffentlichen Auflage gelangen. Vielleicht noch ein Wort dazu, warum: Von der öffentlichen Auflage wird jeder Bürger informiert. Das heißt, bei diesem Grundstück sind ja nicht nur die 4 Bauträger involviert, von denen wir jetzt reden, sondern das Plandokument umfasst in Summe ungefähr 500 Häuselbauer, die dort wohnen. Diese 500 Anrainer, die dort wohnen, haben vor zweieinhalb Jahren erfahren, dass es da eine Umwidmung geben wird. Okay, die haben sich drauf eingestellt. In der Zwischenzeit wird es dort auch mutmaßlich zu entsprechenden Liegenschaftsverkäufen gekommen sein, nur ist leider die Bausperre abgelaufen. Wenn also innerhalb der letzten zwei Jahre jetzt irgendjemand dort ein Grundstück im guten Glauben auf die Flächenwidmung gekauft hat, dann passiert, würden wir dieser Flächenwidmung jetzt zustimmen, dort Folgendes: Von heute auf morgen sieht der auf einmal, dass die Widmung womöglich anders ist, völlig ohne Vorwarnung, es gibt nämlich keinen Hinweis darauf.
Dieser Fall ist einfach in der Bauordnung nicht vorgesehen. Vor zwei Jahren wurden die Leute informiert, dass hier eine Widmungsänderung kommt. Der Zeitrahmen ist normalerweise sechs Monate, die Frau Stadträtin lässt das einfach liegen. Sämtliche Warnungen an die Bürger sind damit hinfällig, die Bausperre ist hinfällig. Es gilt wieder die alte Widmung, und jetzt nach der Beschlussfassung, in dem Moment, wo das kundgemacht wird, erfahren die Menschen, die dort wohnen von heute auf morgen: Hoppla, es gilt eine neue Widmung. Viel Spaß mit all denen, die in den letzten zwei Jahren redlich erworben haben, denn die werden, ohne dass sie irgendeine Möglichkeit der Überprüfung haben, jetzt plötzlich vor vollendete Tatsachen gestellt. Plötzlich ist die Widmung eine andere. Da können die Notare nichts dafür, denn das ist nicht zu erkennen, das ist nicht zu sehen. Da können die Verkäufer nichts dafür, denn die haben redlich verkauft, weil sie annehmen mussten, dass ohnehin keine Widmung kommt. Diese massive Rechtsunsicherheit, verursacht durch mutmaßliche politische Willkür seitens der Planungsstadträtin, gehört abgestellt, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Der letzte Beschlussantrag ist nur eine Wiederholung dessen, was ich auch schon vor zwei Jahren einmal offensichtlich erfolglos verlangt habe. Vor zwei Jahren haben wir gesagt, dass diese ganzen Bausperren generell für Willkür sorgen. Wir haben Ihnen damals per Antrag die Möglichkeit gegeben, wenigstens innerhalb von fünf Jahren diese Bausperren zu widmen, abzustellen, damit die Rechtssicherheit eintritt. Damals haben Sie es abgelehnt und gesagt, na ja, das wird jetzt ohnehin sukzessive erfolgen. Es sind zwei Jahre vergangen, die Gebiete mit Bausperre sind seither mehr geworden und nicht weniger. Das ist eine weitere Verfehlung im Planungsressort, und deswegen verlangen wir nunmehr, dass die zuständige Stadträtin aufgefordert wird, jene Gebiete, die mit Bausperre nach § 8 Abs. 1 belegt sind, zumindest im 22. Bezirk innerhalb der nächsten drei Jahre einer entsprechenden Widmung zuzuführen. Ich denke, wenn wir diesen Anträgen zustimmen, dann ist ein wesentlicher Meilenstein in Richtung mehr Rechtssicherheit und Transparenz in dieser Stadt getan. Vor allem geht es auch darum, endlich einmal diese Willkürakte aus dem Planungsressort abzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)
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