Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 50 von 138
zessmanagements gesetzt wurden, war noch keine eindeutig verantwortliche Stelle in der Generaldirektion eingesetzt worden, und es war beispielsweise nicht klar, wer im KAV für die Projektorganisation für große Bauprojekte zuständig war.
Wir sind auf das Beschaffungsvolumen eingegangen, das bei rund 1 Milliarde EUR pro Jahr liegt und damit natürlich äußerst relevant ist. Auch in diesem Bereich ist eine zentrale Steuerung und Übersicht notwendig.
Wir haben daher Empfehlungen ausgesprochen, und es gibt einen Plan betreffend die zur Umsetzung unserer Empfehlungen geplanten Maßnahmen. Wir haben vernommen, dass die Überführung in eine Anstalt öffentlichen Rechts mit Aufsichtsrat und Vorstand geplant ist. Wir sehen dem mit Interesse entgegen und sind gespannt auf das Nachfrageverfahren.
Eine Follow-up-Überprüfung haben wir auch in der Reihe unserer Berichte, und zwar betreffend die technische Betriebsführung und bauliche Erhaltungsmaßnahmen des AKH. Follow-up-Überprüfungen sind ein Instrument des Wirkungscontrollings, und wir haben schon über die Umsetzungsquote gesprochen. Bei dieser Prüfung konnten wir feststellen, dass 78 Prozent der Empfehlungen umgesetzt wurden, 4 der insgesamt 18 überprüften Empfehlungen waren offen.
Der Rechnungshof wurde im Zuge der Debatte wegen der ausgesprochenen Empfehlung hinsichtlich der Aufsichtsratsfunktion kritisiert. Worum geht es? - Es geht uns einfach darum, dass es eine Trennung zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmersphäre und um die Vermeidung von Interessenkollisionen geben soll.
Der nächste Punkt betrifft die Berichte zum öffentlichen Verkehr. Ich denke, Mobilität ist für die Stadt Wien ein ganz besonders wichtiges Thema. Wir befinden uns im urbanen Raum in einer globalen Region, in der der Anteil des öffentlichen Verkehrs hoch ist.
Bei der Prüfung des Verkehrsverbundes Ost-Region sind wir wieder an Ländergrenzen gestoßen: Die Landesverkehrskonzepte der Länder Burgenland, Niederösterreich und Wien haben keine gemeinsam quantifizierten Verlagerungsziele in Bezug auf Pendlerinnen und Pendler von und nach Wien. Es gab keine Analysen, wie die Auswirkungen durch die Preissenkung der Jahreskarte in der Kernzone 100 auf die Nachfrage für den öffentlichen Verkehr in Wien waren und was tatsächlich bewirkt wurde. Die VOR-GmbH erhielt von der Stadt Wien keine entsprechenden Informationen. - Da muss der Informationsfluss einfach besser funktionieren!
Das Thema der Verlagerungswirkungen unter Berücksichtigung von Effekten, also Planung, war auch ein Thema im Prüfbericht zur Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung.
Was den Wiener U-Bahn-Ausbau betrifft, so glauben wir, dass die Regelungen zwischen Bund und Land nicht präzise genug sind. Es gibt keine genauen Definitionen hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Investitionen im Bereich Neubau und Investitionen in Bezug auf Instandhaltung und Sanierung. Deshalb wurden beispielsweise Arbeiten der baulichen Erhaltung auf der U6-Strecke aus dem Neubaubudget bezahlt.
Wir treten für klare Regelungen und für entsprechende Kostentragungsschlüssel ein, um dem Prinzip der unterschiedlichen Finanzierungstöpfe zu entsprechen, und es hat auch eine Zusage gegeben, dass man im Lenkungsgremium darauf achten wird.
Was die Liegenschaftsverkäufe der Stadt Wien durch die MA 69 betrifft, so haben wir die Angemessenheit der Verkaufspreise, das Liegenschaftsmanagement und die Immobilienstrategie der Stadt Wien beurteilt: Die Immobilienstrategie gibt es seit 2014, es änderte sich einiges zum Positiven, die Umsetzung verläuft zu langsam. Außerdem haben wir natürlich einige Verkäufe aus den Jahren 2005 bis 2014 in dem Bericht überprüft und mussten feststellen, dass das Einnahmenpotenzial nicht ausgeschöpft wurde. Vorzugsweise müssen natürlich die Grundsätze des öffentlichen Bieterverfahrens zur Anwendung kommen.
Ich möchte betonen: Wir verstehen das Spannungsverhältnis zwischen Ertragserzielung und Förderung des sozialen Wohnbaus. Für den Rechnungshof ist es aber wichtig, dass, wenn es Förderungen gibt, diese dann transparent gemacht werden, nämlich dass Mindererlöse, die aus einer Veräußerung zum Zwecke des geförderten Wohnbaus im Sinne des Gesetzes resultieren, im Antrag an den Gemeinderat - also an Sie - ausgewiesen und nachvollziehbar dargestellt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich konnte nicht auf alle Berichte eingehen, aber ich möchte festhalten: Zu vorzeitig veröffentlichten Prüfungsergebnissen nimmt der Rechnungshof nicht Stellung. Das gilt auch für den Bericht über das Krankenhaus Nord.
Ich kann allerdings ankündigen: Wir machen einen Leitfaden zum Projektmanagement Bau, um zukünftig auch die öffentliche Hand bei der Abwicklung von Großbauvorhaben zu unterstützen. Wir haben nämlich schon sehr viele Prüfungen im Baubereich durchgeführt, und daher wird der Rechnungshof an einem solchen Leitfaden arbeiten, um diesen allen Gebietskörperschaften zur Verfügung zu stellen.
Ich komme zum Schluss und bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit, für die Geduld mit dem Rechnungshof und wünsche mir eine hohe Umsetzungsquote im Jahr 2018 und weiterhin eine gute Zusammenarbeit. Schöne Weihnachten! - Danke. (Allgemeiner Beifall)
Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung, die wir getrennt durchführen.
Wir kommen zur Abstimmung zur Postnummer 134, und ich bitte jene Damen und Herren, die der Postnummer 134 ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig.
Es liegt ein Beschlussantrag zur Postnummer 34 von den NEOS betreffend Sicherstellung der Prüfbefugnis des Stadtrechnungshofes Wien bei Minderheitsbeteiligungen vor. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wer diesem Beschlussantrag die Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Zeichen
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