Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 138
Evaluierungsprozess zu unterziehen und gegebenenfalls auch anzupassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch auf den bereits erwähnten Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes betreffend die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien eingehen, der den Zeitraum 2011 bis 2015 umfasst hat, wo im Wesentlichen darauf hingewiesen wurde, dass die beiden Ziele der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, nämlich die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausschließung sowie die dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, weder definiert waren noch hier messbare Zielindikatoren festgelegt und qualifiziert waren.
Ich bedanke mich hier auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sehr detailliert in den Prüfungen auch zahlreiche Empfehlungen des Rechnungshofes abgegeben wurden, insgesamt 65 an der Zahl. Sie werden von Seiten der Stadt in einem eigenen Projekt, in der Taskforce bearbeitet. Ein Teil ist bereits umgesetzt, aber der weitaus größere Teil ist hier auch bereits in Umsetzung begriffen.
Ich möchte aber schon auch darauf hinweisen, dass im Bericht die Schätzungen des Rechnungshofes betreffend die Ausgaben der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für die Jahre 2021 und 2022 mit sehr starken Prognoseunsicherheiten behaftet waren, insbesondere, was den Asylbereich und Arbeitsmarkt betroffen hat, und daher insbesondere aus heutiger Sicht auch auf Grund der rückläufigen Flüchtlingszahlen diese Schätzungen eigentlich zurückgenommen werden sollten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wiener Stadtregierung hat diesen Bericht sehr ernst genommen und hat hier zahlreiche Maßnahmen gesetzt - die Kollegin Hebein ist ja ausführlich darauf eingegangen -, sodass ich dem hier nichts mehr hinzuzufügen habe. Im November wurde, wie Sie wissen, vom Wiener Landtag ja die neue Regelung der Mindestsicherung beschlossen, die am 1. Februar 2018 in Kraft treten wird.
In diesem Sinne bedanke ich mich nochmals für die Berichte und bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Als Nächste zum Wort gemeldet ist Frau GRin Mag. Emmerling.
GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte mich einmal ausdrücklich bedanken für die Berichte, die uns hier heute vorliegen und die wir diskutieren, die in allen ihren unterschiedlichen Facetten hier diskutiert wurden.
Ein Bereich, der noch nicht angesprochen wurde und auf den ich jetzt eingehen möchte, sind die Prüfberichte mit Verkehrsbezug. Parkraumbewirtschaftung hatten wir zwar schon, aber da geht es um den Verkehrsverbund Ost-Region, um die Verkehrsdiensteverträge - Schiene und auch um den U-Bahn-Ausbau, also die Ausbaupakete. Wenn man sich das so anschaut, dann gibt es eine Querschnittsaussage, die man allen Berichten entnehmen kann: Es wird eigentlich viel Geld liegen gelassen, weil die Gebietskörperschaft und ihre Unternehmen nicht vernünftig zusammenarbeiten.
Das ist ohnehin nichts Neues, das haben wir hier oft schon behandelt. Aber es fehlen eindeutige Vereinbarungen. Das ist, weil strategische und rechtliche Grundlagen unzureichend sind und Synergien einfach nicht genutzt werden.
Beim VOR-Bericht zum Beispiel sagt der Rechnungshof: Es ist eigentlich befremdlich, dass der VOR und die einzelnen Verkehrsverbünde im Wesentlichen jahrelang komplett voneinander getrennt aufgetreten sind und jetzt noch immer teilweise unterschiedliche Tarifsysteme haben, obwohl sie seit 2002 vereint sind und seit 2008 auch beauftragt wurden, gemeinsame Tarife anzubieten.
Bei den Verkehrsdiensteverträgen wird auch darauf hingewiesen, dass es eigentlich für die Vergabe und für die Abwicklung eines Gesamtangebotes natürlich vorzuziehen wäre, eine gemeinsame Abwicklungsstelle zu beauftragen, um Synergieeffekte zu nutzen - da bleibt einfach viel liegen -, und auch Bestellungen natürlich in einem einheitlichen Verkehrsdienstevertrag oder zumindest in möglichst wenigen zu bündeln. Aber das passiert leider bis jetzt nicht.
U-Bahn-Ausbau: Auch eine Sache, da gibt es seit 1979 diesen Vertrag zwischen Bund und Land Wien, dass die Kosten 50 zu 50 aufgeteilt werden. Seit dem Jahr 1980 fehlt diese bundesgesetzliche Grundlage, die Praxis wird aber weitergeführt. Also hier die regelmäßigen Finanzzuweisungen ohne gesetzliche Regelungen vorzunehmen, das stellt eigentlich eine Umgehung der Finanzverfassung dar. Da hoffe ich schon, dass wir in Zukunft darauf schauen werden und die Regelung mit dieser 50-50-Vereinbarung hinterfragen.
Die Berichte machen eines offensichtlich, und zwar, dass der Föderalismus in Österreich gerade in Sachen Mobilität, aber auch bei der Raumplanung an die Grenzen der Sinnhaftigkeit stößt. Ich finde, die Steuergeldverschwendung in diesem Bereich ist mehr als unverantwortlich. Hier müssen wir endlich enger kooperieren und einen effizienten Umgang mit Steuergeld erwirken.
Dabei wäre eigentlich die Stärkung des Schienenverkehrs immens wichtig, um unsere Ziele im Bereich Lebensqualität, Mobilität und Umweltschutz zu erreichen. Es sind schon einige Verbesserungen spürbar, da ist viel passiert im Sinne von Taktverdichtungen, keine Frage. Aber wirklich neue, innovative Erschließungsprojekte fehlen noch völlig.
Deswegen komme ich zu einem ganz konkreten Thema, das ich heute hier auch einbringen möchte. Die Stadt Wien hat ja letztes Jahr mit der ÖBB ein Übereinkommen geschlossen, dass die Verbindungsbahn zwischen Hütteldorf und Meidling ausgebaut wird. Da werden auch die Brücken über das Wiental komplett neu errichtet. Was aber vergessen wurde - und da sind wir wieder bei Synergieeffekten, bei Effizienz in Planung und natürlich in Ausführung -, ist, dass man die Vorortelinie zweigleisig ausbauen könnte und mit einer Verknüpfungsstation mit der Verbindungsbahn verbinden könnte.
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