Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 138
GRin Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Danke, Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Stadtregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte zunächst einmal die Gelegenheit nutzen, um mich im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bei Ihnen, Frau Präsidentin, und auch bei Ihren engagierten und kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die äußerst guten und detailreichen Berichte bedanken. (Beifall bei den NEOS.)
Ich möchte an der Stelle sagen, dass zu etwas, was wir meiner Meinung nach in keiner sehr wertschätzenden Art und Weise das letzte Mal diskutiert haben, ich persönlich die durchaus auch sehr politischen Schlüsse, die aus Rechnungshofberichten des Bundesrechnungshofes gelesen werden können, durchaus begrüße, weil ich es schätze, nicht nur zwischen den Zeilen zu lesen, sondern auch wirklich politische Schlüsse daraus ziehen zu können. Ich möchte an der Stelle erinnern, dass es hier genau dazu schon beim letzten Mal Diskussionen gegeben hat und würde mir halt auch für die laufende Debatte heute wünschen, dass das jetzt nicht in dieser Art und Weise, in dem Stil passiert.
Ich halte den Rechnungshof für ein wirklich unschätzbar wertvolles Instrument gerade natürlich auch der Oppositionspolitik in der Funktion der Kontrollarbeit, weil er natürlich aufzeigt, wo Missstände im Vollzug, in der Verwaltung herrschen und wo es sich auch, und das sage ich an der Stelle ganz deutlich, um einen möglicherweise wesentlich besseren, effizienteren, zweckmäßigeren Umgang mit Steuergeld handelt. Das ist ja nicht ganz unwesentlich in einem Hochsteuerland wie Österreich! Sie sind hier natürlich oft, genauso wie auch der Stadtrechnungshof, durchaus, sage ich jetzt einmal, Verbündete in einigen Punkten der Kritik, die wir immer wieder äußern und insofern nutzen wir auch gerne die Berichte, um immer wieder und wiederholt Themen aufzuzeigen, wo unserer Meinung nach Reformen ganz dringend gemacht werden sollten. (Beifall bei den NEOS.)
Ich möchte ganz kurz auch auf ein Thema zu sprechen kommen, das uns gestern im Stadtrechnungshofausschuss beschäftigt hat, weil das etwas ist, wo wir hier in Wien bei der Prüfkompetenz des Stadtrechnungshofes ein Stück weitergekommen sind. Da war ja die Frage, ob der Stadtrechnungshof Wien Minderheitsbeteiligungen der Stadt prüfen kann. Da gab es ja dann entsprechende Änderungen auch in der Stadtverfassung, wonach tatsächlich darauf abzustellen ist, ob es eine tatsächlich beherrschende Stellung von Seiten der öffentlichen Hand bei diesen Minderheitsbeteiligungen gibt. 2016 hat der Wiener Stadtrechnungshof alle Minderheitsbeteiligungen im Wiener Stadtwerkekonzern geprüft und im Prüfurteil wurde festgehalten, dass zwölf Minderheitsbeteiligungen der Prüfungsbefugnis des Stadtrechnungshofes Wien unterlagen. Gestern haben wir eine Maßnahmenbekanntgabe zu dieser Prüfung von Minderheitsbeteiligungen hinsichtlich des Vorliegens der tatsächlichen Beherrschung im Stadtrechnungshofausschuss diskutiert, und das hat gezeigt, dass die Sicherstellung der Prüfbefugnis des Stadtrechnungshofes Wien mittels Ergänzung der Gesellschaftsverträge und diesbezüglicher Gesellschafterbeschlüsse im Nachhinein nicht beziehungsweise nur sehr schwer umsetzbar ist. Es hat sich dahin gehend eine durchaus sehr lebendige Diskussion entsponnen, auch mit der StRin Sima, die gestern anwesend war.
Warum ich das ausführe, ist, weil ich davon überzeugt bin, dass es wichtig ist, dass wir Sorge dafür tragen, dass dann, wenn eine Prüfkompetenz des Wiener Stadtrechnungshofes bei einer beherrschenden Stellung bei einer Minderheitsbeteiligung gegeben ist, dass diese auch fester verankert ist. Jetzt schaue ich den Herrn Direktor an. Das ist ja auch in Ihrem Interesse. Ich weiß schon, dass das auch politischer Wille ist, das zukünftig zu tun. Nur zur Sicherheit möchte ich heute einmal einen Antrag einbringen, der das noch einmal deutlich festschreibt, nämlich dass wir die Wiener Stadtregierung auffordern sicherzustellen, dass die Prüfungsbefugnis des Stadtrechnungshofes Wien bei Minderheitsbeteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmungen in den Gründungsverträgen festgeschrieben wird, falls die Gemeinde die wirtschaftlichen Unternehmungen alleine oder gemeinsam mit anderen, der Zuständigkeit des Stadtrechnungshofes unterliegenden Rechtsträger, durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht. Diesen Antrag möchte ich einmal einbringen (Beifall bei den NEOS.) und dann eben auch eine Bitte an den Bundesrechnungshof anschließen, weil es gibt Minderheitsbeteiligungen, wo die anderen Partner, die anderen Gesellschafter eigentlich ebenfalls im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, die in diesem Fall geprüft wurden, wo es aus meiner Sicht keine befriedigende Antwort seitens der Partner gegeben hat. In dem Fall ging es vor allem um Energieunternehmen, beispielsweise war da EVN das Thema, wo ich einfach die Bitte anschließe, dass hier auch der Bundesrechnungshof unterstützt. Ich meine, ich verstehe schon, dass es schwierig ist, ein privates Unternehmen, einen echten privaten Partner dazu zu bringen, in die Gesellschafterverträge das hineinzuschreiben, insbesondere nachträglich. Aber ich habe, ehrlich gesagt, kein Verständnis, wenn das Unternehmungen der öffentlichen Hand sind, dass die sich dagegen wehren, dass der Wiener Stadtrechnungshof prüfen kann. Also ich würde darum bitten, dass hier der Bundesrechnungshof auch entsprechend unterstützt. (Beifall bei den NEOS.)
Ich möchte einen Rechnungshofbericht herausgreifen, den wir besonders genau studiert haben und wo wir ja als Fraktion durchaus auch Maßnahmen angeschlossen haben, ein Bericht, der meiner Meinung nach eine bisher einmalige Reaktion des geprüften Ressorts ausgelöst hat. Da geht es um den Prüfbericht der MA 69 zu den Liegenschaftsverkäufen und Baurechtsvergaben der Stadt Wien. Wie der Rechnungshof festgestellt hat, schöpfte die Stadt Wien beim Verkauf von Liegenschaften und bei der Einräumung von Baurechten ihr Einnahmenpotenzial bei Weitem nicht aus. Was aber wirklich schlimm war, und das sage ich sowohl als Vertreterin
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