Gemeinderat, 27. Sitzung vom 28.09.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 48 von 102
bei Erreichen des unteren Mengenschwellenwertes und ein Abstand von mindestens 300 m, wenn der obere Mengenschwellenwert überschritten wird. Das ist relativ einfach.
Kommen wir jetzt zu den entsprechenden Produkten, die wir hier vorfinden und warum wir meinen oder erkennen, dass die Mengenschwellen nicht eingehalten werden. Das findet sich ebenfalls in diesem Arbeitsbericht. Wir sprechen diesfalls von Flüssiggas und Erdgas. Die Bezeichnung des Gefahrenwertes ist übrigens H220, es handelt sich um höchstentzündliche Gase mit höchster Gefahrenstufe. Die untere Mengenschwelle sind 50 t, und die obere Mengenschwelle sind 200 t. Merken wir uns das einmal! Für Erdölerzeugnisse gelten 2.500 t als untere Mengenschwelle und 25.000 t als obere Mengenschwelle.
So. Wenn wir jetzt die Mindestsicherheitsabstände, die auf Grund des Arbeitskreises festgelegt wurden, auf die Flächenwidmung übertragen, kommen wir auf relativ abenteuerliche Nichteinhaltungen der dementsprechenden Sicherheitsabstände. Ich habe mir erlaubt, hier eine kleine Skizze zur Veranschaulichung bereitzulegen, damit alle meinem Vortrag entsprechend folgen können.
Wir sehen hier das Spitzenkraftwerk Leopoldau mit einem Heizöltank von 8.600 t. Die untere Mengenschwelle beträgt, wie wir uns erinnern, 2.500 t, und somit sind zumindest 150 m Sicherheitsabstand einzuhalten. - Meine Zeichnung ist maßstabsgetreu, der Maßstab ist 1 : 2.000, das heißt, 1 cm ergibt 20 m in der realen Welt. - Wir haben hier also bereits den Abstand von 150 m, und damit sind wir mitten im Wohngebiet. (Zwischenruf von GR Gerhard Kubik.) Ja! Da ist so, auch wenn man lacht!
Beim Erdgasröhrenspeicher Leopoldau haben wir ein geometrisches Speichervolumen von 15.000 m³. Dadurch, dass das Ganze mit 45 Bar betrieben wird, haben wir ein Speichervolumen von 675.000 m³, was - das kann man gerne nachrechnen - 650 t Erdgas mit der entsprechenden spezifischen Dichte ergibt. Somit wird die obere Mengenschwelle von 200 t überschritten - darüber sind wir uns ja einig - und sind zumindest 300 m Sicherheitsabstand einzuhalten. Auch in diesem Fall sehen wir eindeutig, wie tief wir im bebauten Gebiet sind!
Diese Sicherheitsabstände ignorieren Sie geflissentlich! Das kann zu Verlusten von Menschenleben führen, aber das ist Ihnen offensichtlich egal. (GR Gerhard Kubik: Das, was Sie ausführen, ist falsch!) Kollege, ich weiß ja, dass Ihnen das wurscht ist! Das ist Ihnen vollkommen egal, weil Sie, ideologisch geprägt, ein Wohnbauprojekt vorantreiben wollen, bei dem die Gelder bereits geflossen sind, alles schon verkauft ist, man mit partizipiert und die Netzwerkbetriebe natürlich bedient werden. Das verstehen wir ja, aber hier geht es um Menschenleben. Kollege! Es geht um Menschenleben, nicht um Ideologie! (Beifall bei der FPÖ.)
Ferner gibt es dort, wie gesagt, noch die Busgarage mit einem Flüssiggastank von 100 t. Es wird zwar behauptet, dass dieser nur mit 48 t befüllt wird, nichtsdestotrotz hat er ein Fassungsvermögen von 100 t, und die Möglichkeit der Befüllung allein sieht bereits vor, dass wir ebenfalls den Sicherheitsabstand von 150 m einhalten, weil nämlich die untere Mengenschwelle erreicht ist. - Das ist die Verfehlung, die Sie hier setzen.
So. Auf Grund dieser wirklich eklatanten und jetzt auch für Sie vielleicht als Laien erkennbaren Missachtung der Sicherheitsabstände bringe ich einen Antrag ein. Wir bringen einen Antrag auf Abänderung der Flächenwidmung ein, damit den Richtlinien der Europäischen Union als auch des Seveso-Arbeitskreises Rechnung getragen wird und die Bevölkerung nicht weiter gefährdet wird. Der Beschlussantrag lautet:
„Die Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Klimaschutz, Energie, Stadtentwicklung, Verkehr und BürgerInnenbeteiligung Mag. Maria Vassilakou möge sich für die teilweise Abänderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes des Plandokuments 8117 einsetzen, um die gemäß der Seveso-Richtlinie 2012/18/EU durch den Bundesländerarbeitskreis festgelegten Minderheitsabstände zu den Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial beim Wohnbauprojekt Neu Leopoldau sicherzustellen.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“ (Beifall bei der FPÖ.)
Bei dieser Gelegenheit sollte man vielleicht auch noch einmal die schwere Kontaminierung des Untergrundes neu betrachten und vielleicht überdenken, ob es nicht gescheit wäre, wirklich ordentlich zu sanieren, oder man sollte das Wohnbauprojekt an sich überdenken, denn Sie riskieren hier die Gesundheit der Menschen! Jahre später werdet ihr dann draufkommen: Um Gottes Willen, jetzt sind die Menschen krank! Warum konnte das passieren?
Sagen Sie nicht: „Das kann ja nicht passieren! Das Gift bleibt ohnedies im Untergrund.“ - Das trifft nicht zu! Das Gift kann nämlich auch durch Wände durch diffundieren, falls Ihnen dieser Begriff etwas sagt. Aber Sie sagen trotzdem: „Es macht ja nichts!“
Wir fordern Sie, meine Damen und Herren von der Wiener Stadtregierung, daher auf, im Interesse der Sicherheit der Bürger und im Interesse von Gesundheit und Leben der Bürger unserem Antrag zuzustimmen und damit nicht nur die Sicherheit der Bürger sicherzustellen, sondern auch der EU-Regulierung Rechnung zu tragen. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Berichterstatterin GRin Susanne Bluma: Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich freue mich natürlich als Berichterstatterin, dass Sie diesem Abänderungsantrag zustimmen werden.
Ich komme jetzt wieder auf unseren ursprünglichen Antrag für das Gebiet zwischen Grellgasse, Leopoldau und Stammersdorf zurück. Dieser ist auch - das möchte ich hier betonen - im Sinne der landwirtschaftlichen Betriebe und im Sinne des Bezirks Floridsdorf.
Zu dem Abänderungsantrag sage ich nur so viel, wie mir als Berichterstatterin zusteht: Ich finde es grundsätzlich positiv, wenn man sich, wenn man in diesem Ressort tätig ist, mit den einzelnen Verfahren so intensiv beschäf
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