Gemeinderat, 21. Sitzung vom 07.04.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 110 von 112
nämlich des Veräußerungs- und Belastungsverbotes, für Unternehmen, und in dem Fall auch für Wohngenossenschaften, nicht möglich ist, sodass auch dieser Eintragung nicht nähergetreten werden kann.
In diesem Sinn ersuche ich Sie um Genehmigung dieses Geschäftsstückes. Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Berichterstatter hat auf das Schlusswort verzichtet.
Wir werden zuerst über einen Abänderungsantrag der FPÖ-Gemeinderäte Pawkowicz, Kasal, Schmidt, Berger und Niegl hinsichtlich Einräumung von Baurechtswohnungseigentum zu Gunsten der Baurechtsnehmer abstimmen. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind NEOS, ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen der Regierungsparteien, dies ist somit nicht angenommen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag des Berichterstatters hinsichtlich des Geschäftsstückes zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig angenommen.
Jetzt liegt noch ein Beschlussantrag hinsichtlich Einräumung von Baurechtswohnungseigentum zugunsten von NEUES LEBEN, MIGRA und WOGEM betreffend Grundstück 1115/2 vor. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Stimmen von NEOS, ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen der Regierung, der Antrag ist abgelehnt.
Es gelangt nunmehr Postnummer 54 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Reduktion der Baurechtsfläche auf Grund der Errichtung der Stadtstraße Wortmeldung liegt dazu keine vor. - Wir kommen gleich zur Abstimmung. Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Geschäftsstück ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig ... (GRin Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES: Nein! - Weitere Zwischenrufe.) Kollege Gara hat aber aufgezeigt. (Zwischenrufe bei den NEOS.) Nein, okay. Dies ist also mehrstimmig, gegen die Stimmen der NEOS, so angenommen. (GR Mag. Wolfgang Jung: Bei den GRÜNEN wäre er schon ausgeschlossen! - Weitere Zwischenrufe.)
Es gelangt nunmehr Postnummer 55 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft den Verkauf von Liegenschaften in der KatG Biedermannsdorf. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn GR Kubik, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter GR Gerhard Kubik: Danke schön. Bevor ich Sie ersuche, dem Aktenstück zuzustimmen, muss ich mitteilen, dass im Ausschuss seitens der FPÖ die Feststellung der Minderheit verlangt wurde, was ich hiermit tue.
Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Zum Wort gemeldet ist Herr GR Mag. Kasal.
GR Mag. Günter Kasal (FPÖ): Irgendjemand hat da etwas vergessen.
Sehr geehrter Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren!
Ich bringe zu diesem Geschäftsstück einen Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung ein. Die Begründung erfolgt jetzt. Und zwar geht es um den Verkauf von Liegenschaften in Biedermannsdorf. Wir haben das im Ausschuss auch schon andiskutiert.
Was ist daran zu kritisieren? Zu kritisieren ist: Es wurde ein Bieterverfahren gemacht - das ist grundsätzlich gut -, aber nur halb gut. Es wurde trotz dieser Größe nicht europaweit ausgeschrieben und bekannt gemacht. Das hätte man tun können, wenn man den höchsten Preis dafür erzielen könnte. Wenn man den höchsten Preis dafür erzielen könnte, könnte man auch im Rahmen des Bieterverfahrens kooperativ mit den Bietern umgehen.
Was meine ich damit? Es gibt ein Schätzgutachten, sozusagen ein hauseigenes Schätzgutachten, aus dem Jahre 2013. Dieses Schätzgutachten kommt auf 6,3 Millionen EUR. Allerdings: Dieses Schätzgutachten, das ja eigentlich die Grundlage für ein Bieterverfahren darstellen müsste und für ein Übergebot dieser 6,3 Millionen EUR, dieses Schätzgutachten wurde den Bietern nicht zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen dieses Bieterverfahrens haben sich angeblich 17 Bieter für das Objekt interessiert. Da die Stadt Wien aber keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt hat, haben sich 16 von den 17 Bietern wieder zurückgezogen. Das ist sehr schade, damit blieb nämlich nur ein Bieter übrig.
Was bedeutet das? Das einzige Gebot war auch gleichzeitig das höchste Gebot. Das ist sehr schade. Ich bin überzeugt davon, dass bei einem, wie soll ich sagen, kompetenter durchgeführten, interessierteren Bieterverfahren weitaus mehr zu erzielen gewesen wäre.
Warum wäre mehr zu erzielen? Es geht um ein Grundstück mit 22.000 m². Die Stadt Wien, die GRÜNEN würden das „Stadtentwicklungsgebiet“ nennen. Es pfeifen die Spatzen von den Dächern, es sagt auch der Bestbieter: Dort wird Wohnbau errichtet. Es wird dort zu einer Umwidmung kommen, und wenn es zu dieser Umwidmung gekommen ist, wird das Grundstück nicht 6,3, sondern vielleicht 9,6, vielleicht 12, 13 oder 14 Millionen EUR wert sein. Das sind Gelder der Stadt Wien, auf die hier leichtfertig verzichtet wurde.
Ich komme auch zu einem weiteren Kritikpunkt, und zwar ist das der aktuelle Rechnungshofbericht zur MA 69. Es wurden zahlreiche Liegenschaftsverkäufe untersucht. Das Resümee darf ich ganz kurz vorlesen, die zwei Punkte, die interessant sind. Dem Verkauf liegen oder lagen mangelhafte Verkehrswertgutachten zur Verfügung. Genauso wie in Biedermannsdorf ein drei Jahre altes Gutachten als Grundlage, und das wurde nicht veröffentlicht.
Jetzt kommt aber der entscheidende Punkt, der viel interessanter ist: „Der Rechnungshof kritisiert ganz deutlich, dass die Kaufverträge von Liegenschaftsverkäufen keine Nachbesserungsvereinbarungen enthalten für den Fall einer späteren Wertsteigerung.“ Genau das wird hier
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