Gemeinderat, 21. Sitzung vom 07.04.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 109 von 112
Weitere Zwischenrufe.) Na, von mir aus zaubere ich noch etwas heraus.
Aber ich beschränke mich im Moment einmal auf den Beschlussantrag und den Abänderungsantrag, den wir hier einbringen. Wir haben es bereits im Ausschuss getan. Hier geht es darum, dass ein Baurechtsvertrag abgeschlossen werden soll mit drei genossenschaftlichen Bauträgern im 22. Bezirk. Diese Bauträger sind bereits an verschiedene Fraktionen, auch an das Büro des Herrn Stadtrats herangetreten mit der Bitte, hier Baurechtswohnungseigentum schaffen zu dürfen. Das hat verschiedene abrechnungstechnische Gründe, die auch womöglich entsprechende Rechtssicherheit, nämlich mehr Rechtssicherheit, für die Bewohnerinnen und Bewohner bringen können.
Ich kann nur sagen, für mich haben diese Argumente bis dato schlüssig geklungen. Die Gegenargumente, die ich im Ausschuss gehört habe, konnten wir noch im Ausschuss widerlegen. Es gibt daher aus unserer Sicht jetzt keinen Grund, oder zumindest keinen wesentlichen Grund, der gegen ein Baurechtswohnungseigentum spricht.
Aus diesem Grund stellen wir einerseits einen Abänderungsantrag zu dem Baurechtsvertrag, der hier beschlossen werden soll, nämlich den Abänderungsantrag, Baurechtswohnungseigentum tatsächlich zuzulassen.
Für den Fall, dass das nicht geht, weil es jetzt zu kurzfristig wäre, gibt es von mir dann noch zusätzlich einen Beschlussantrag, der genau dasselbe verlangt, allerdings mit einer Einschränkung. Der Beschlussantrag käme erst dann zum Tragen, wenn dieses Baurecht zunächst einmal so abgeschlossen wird, wie es hier im Geschäftsstück steht. Und man könnte dann hinterher Baurechtswohnungseigentum schaffen.
So weit dazu. Kollege Deutsch wird hier möglicherweise noch etwas dazu sagen. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr GR Deutsch.
GR Christian Deutsch (SPÖ): Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der Abschluss eines Baurechtsvertrages mit den gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften NEUES LEBEN, MIGRA und WOGEM ist ein weiterer Schritt, um ein Siegerprojekt zu realisieren, das aus dem ersten Bauträgerwettbewerb der Wiener Wohnbauoffensive, die StR Ludwig im Februar 2016 gestartet hat, hervorgegangen ist. Es betrifft ein Areal von rund 16.000 m² am Kapellenweg in der Donaustadt.
Ein Bauträgerwettbewerb, der in einer Rekordzeit von vier Monaten abgewickelt wurde, ist deshalb sehr beachtlich, weil durch die deutlich verkürzte Verfahrensdauer damit auch eine raschere Projektrealisierung, Effizienzsteigerungen und vor allem Kostensenkungen erreicht werden konnten. Das kommt letztendlich auch den Wohnungssuchenden in Wien zu Gute.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Wohnfonds Wien hat daher diesen Bauträgerwettbewerb in Kooperation mit der MA 69 ausgeschrieben. Die Aufgabenstellung hat hier im Wesentlichen neben den üblichen Qualitätskriterien der vier Säulen, nämlich der Ökonomie, der sozialen Nachhaltigkeit, der Architektur und der Ökologie, vor allem auch die Vorgabe umfasst, ein Drittel kostengünstige Smart-Wohnungen entsprechend vorzusehen, sodass auf diesem Areal 450 Wohnungen, darunter eben die bereits erwähnten 150 kostengünstigen Smart-Wohnungen, bis zum Sommer 2019 errichtet werden können.
Das geschieht auf einem Areal - und das ist das Wesentliche -, das ursprünglich dem Krankenanstaltenverbund zuzurechnen war, weil dort das Personalwohnhaus des KAV nicht mehr benötigt wurde und es daher zu einem Gesamtpaket zwischen dem KAV und der MA 69 gekommen ist. Das ist deshalb zu erwähnen, weil dieser Vorgang letztendlich auch ein sehr gelungenes Beispiel für die Immobilienstrategie der Stadt Wien darstellt.
Die Liegenschaft - mein Vorredner hat es bereits erwähnt - wird nun im Baurecht vergeben, um mit geringeren Grundstückskosten auch die Leistbarkeit der Wohnungen zu gewährleisten. Aber auf Grund der Größe des Bauplatzes, und um auch ein einheitliches Erscheinungsbild, eine einheitliche Konzeption dieses Neubauprojektes zu gewährleisten, waren ausschließlich Wettbewerbsgemeinschaften von zumindest zwei Bauträgern beziehungsweise zumindest zwei ArchitektInnen und PlanerInnen zugelassen.
Die Frage, wie jetzt dieses Areal, das ursprünglich dem KAV zuzurechnen war, bestmöglich genutzt werden soll, wurde eben im Rahmen der Immobilienstrategie der Stadt Wien diskutiert. Es wurde hier ein umfangreiches Paket zwischen dem KAV und der MA 69 geschnürt, das ich jetzt auf Grund der fortgeschrittenen Zeit nicht im Detail ausführen werde, das aber letztendlich eine Win-win-Lösung sowohl für die MA 69, sprich, für den geförderten Wohnbau, als auch für den KAV dargestellt hat, sodass nunmehr dieses Projekt mit einer voraussichtlichen Wertschöpfung von ungefähr 65 Millionen EUR ermöglicht wird und damit auch 1.000 Arbeitsplätze gesichert werden können.
Ich möchte aber noch in aller Kürze auf die beiden Anträge eingehen, die Kollege Pawkowicz betreffend Einräumung von Baurechtswohnungseigentum zu Gunsten der NEUES LEBEN, MIGRA und WOGEM eingebracht hat, und dabei feststellen, dass ja in der Auslobung, die ich auch angesprochen habe - und so haben wir es auch im Ausschuss diskutiert -, kein Baurechtseigentum festgehalten wurde. Diese Regeln jetzt nachträglich zu ändern, wäre eigentlich eine krasse Benachteiligung all jenen gegenüber, die sich deshalb nicht beteiligt haben.
Zu der Frage, die in der Begründung des Antrages angeführt ist, dass nämlich eine Anfechtung der Ausschreibung durch die Gewährung einer Ausnahme auszuschließen wäre, bleibt der Antragsteller die Begründung eigentlich schuldig. Das ist einmal eine Behauptung, die in den Raum gestellt wird.
Aber auch beim zweiten Punkt, nämlich hinsichtlich der Eintragung in das Grundbuch, haben Juristen immer wieder darauf hingewiesen, dass so eine Eintragung ins Grundbuch bezüglich des Sicherungsinstrumentariums,
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