Gemeinderat, 21. Sitzung vom 07.04.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 74 von 112
in kleinen Grätzeln, keine Inkassoaktion, wie Sie es wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich bin schon gespannt, wie das ausgeht. Dieser Antrag wurde im Bezirk angenommen durch eine konstruktive Mehrheit aus ÖVP, NEOS und der FPÖ, und ich bin schon gespannt auf die Antwort der zuständigen Stadträtin, was sie dann dem Bezirk antworten und auf welche rechtliche Grundlage sie sich dann berufen wird, denn ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs gibt es dazu noch nicht. (Beifall bei der FPÖ und von GR Mag. Manfred Juraczka.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau GRin Mag. Emmerling zu Wort gemeldet. Sie haben drei Minuten Redezeit. - Bitte.
GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS): Ganz kurz: Herr Kollege Nepp, ich berichtige tatsächlich, dass wir unsere Meinung dahin gehend nicht geändert haben. Wir haben auch im Ausschuss dieser Flächenwidmung nicht zugestimmt.
Ich möchte mich jetzt noch ganz kurz dafür bedanken, dass Sie auch dem Antrag betreffend die grünen Zonen zustimmen. Das freut mich besonders, da Sie das bei der letzten Gemeinderatssitzung noch nicht getan haben, wo ich den gleichen Antrag mit einem anderen Titel eingebracht habe. Also vielleicht sind eher Sie derjenige, der hier seine Meinung schnell ändert. - Danke. (Beifall bei den NEOS.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.
Berichterstatter GR Erich Valentin: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Zum Geschäftsstück selbst und zu den eingebrachten Anträgen ist meinerseits nur jene rechtliche Klarstellung vorzunehmen, die ich dazu beisteuern kann.
Zum Ersten: Wenn man sich bei einer Flächenwidmung wünscht, dass bei einem Ensemble eine Nutzung, was auch immer, im Sinne eines Bestandes, eines historischen Bestandes in gleicher Form aufrecht bleibt, dann ist es immer ein Eingriff in Eigentumsrechte, insofern, als gesagt wird, dass mit einem Eigentum in Zukunft nicht alles möglich ist. Die Kritik, die hier geäußert wird, würde auf jede Flächenwidmung zutreffen.
Und wenn bei der Flächenwidmung in dieser konkreten Frage wie auch im gegenständlichen Aktenstück niedergeschrieben ist, dass man die Nutzung durch Heurigenbetriebe beibehalten möchte, dann heißt das auch, dass die Eigentümer, zumindest mit dem vorderen Teil des Grundstückes, mit der Erdgeschoßzone, nichts anderes tun dürfen. Wenn man das will - und das will offensichtlich der Gesetzgeber und das will die Verwaltung, das will ja auch die Öffentlichkeit -, dann heißt das natürlich, es ist mit einem Eigentum nicht mehr alles möglich.
So gesehen ist das sicherlich eigentumseinschränkend, aber im Sinne einer Werteordnung. Und genau diese Festlegung ist in einem sehr vorbildlichen Partizipationsprozess auch geschehen. - Erste Feststellung.
Die zweite Feststellung betrifft den Antrag betreffend die Parkraumbewirtschaftung: Hier lautet eindeutig und klar seitens auch der Juristen des Hauses die Rechtsmeinung, die Rechtsexpertise, dass eine Bevorzugung von Anrainerinnen und Anrainern nur im Zuge einer Parkraumbewirtschaftung möglich und denkbar ist. Das heißt, die Forderung per se, Angebote außerhalb dieses Systems zu erstellen, ist rechtlich obsolet, ist rechtlich nicht gestützt. (GR Mag. Manfred Juraczka: Macht ein Landesgesetz, dann ist es überhaupt kein Problem!) Und zum Zweiten möchte ich noch anmerken: Es wäre auch nicht sonderlich gerecht, Bürgerinnen und Bürger der Stadt nach unterschiedlichen Rahmenbedingungen zu behandeln. - Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und von GR David Ellensohn.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Postnummer 52.
Es liegt zu diesem Poststück ein Abänderungsantrag der NEOS vor. Sie kennen ihn alle, ich verlese ihn jetzt nicht noch einmal. Wer für diesen Abänderungsantrag stimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung der ÖVP und der NEOS gegen FPÖ, SPÖ und GRÜNE mehrstimmig abgelehnt.
Damit kommen wir zur Abstimmung über das Geschäftsstück. Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderates, die dem Antrag des Berichterstatters zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist mit Zustimmung der ÖVP, der FPÖ, der SPÖ und der GRÜNEN gegen die Stimmen der NEOS mehrstimmig angenommen.
Weiters wurde zu dieser Postnummer noch ein Beschlussantrag der NEOS betreffend flexiblere Instrumente der Parkraumbewirtschaftung eingebracht. Es wird die sofortige Abstimmung verlangt? Das steht nicht drauf. Ich erlaube mir, das so anzunehmen. (Ruf bei der SPÖ: Zweite Seite! - GR Wolfgang Irschik: Umdrehen!) - Ein guter Hinweis. - Dass sofortige Abstimmung verlangt wird, ist selbstverständlich ausgewiesen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Zustimmung von NEOS und FPÖ gegen die Stimmen der ÖVP, der SPÖ und der GRÜNEN. Dies ist damit abgelehnt.
Es gelangt nunmehr Postnummer 4 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Subvention an den Verein Frauenhetz - Feministische Bildung, Politik, Kultur. Es ist nunmehr kein Redner mehr zu Wort gemeldet. Das heißt, wir kommen sofort zur Abstimmung. Wer dieser Postnummer seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mit Zustimmung der SPÖ, der GRÜNEN und der NEOS gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ mehrstimmig angenommen.
Es gelangt nunmehr Postnummer 43 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Subvention an den Verein Österreichische Gesellschaft für Familienplanung. Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Rubik, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin GRin Silvia Rubik: Ich ersuche um Zustimmung.
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