Gemeinderat, 20. Sitzung vom 02.03.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 87 von 105
deutsche Sprache weiter konterkarieren kann. Beginnen wir einmal mit der integrativen Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche. Vor zwölf Jahren haben wir uns in dieser Stadt dazu entschlossen, das im Bereich der Stadt Wien zu verankern. Das Modell ist gut angenommen worden. Es hat sich erfolgreich etabliert, und so, wie es ist, läuft es gut. Und jetzt kommen Sie daher und reden das einfach schlecht, indem Sie sagen oder unterstellen, dass der Begriff eine diskriminierende Tendenz aufweist. Warum darf man in dieser Stadt nicht einfach sagen, was Sache ist? Worum es geht? Warum muss man eigentlich immer alles schönreden? Warum müssen wir uns verstecken? Warum müssen wir hinter irgendwelchen Paragraphen irgendwas verbergen?
Wir sehen das überhaupt nicht so. Und Fakt ist, es ist nun einmal wirklich so, es gibt Jugendliche, die benötigen nun einmal eine längere Lehrzeit, die haben Defizite. Ja und? Es ist in Ordnung. Warum muss man das hinter einem Paragraphen verstecken, und warum darf man es nicht einfach so, wie es ist, beim Namen nennen? (Beifall bei der FPÖ.) Für mich bedeutet die Umbenennung von integrativer Berufsausbildung im § 1 Abs. 4 dieses Gesetzes in Berufsausbildung gemäß § 8b des Berufsausbildungsgesetzes eine Diskriminierung an sich.
Der nächste Punkt ist ein weiterer Versuch der Stadtregierung, die deutsche Sprache zu verfälschen. Hier wird begonnen, personenbezogene Berufsbegriffe zur Sache umzuformulieren, und das machen Sie nicht einmal konsequent! Wir wollen das nicht, und wir werden das in gar keinem Fall unterstützen. Ich habe mir ein Beispiel für einige, die da drinnen stehen, herausgenommen, den Lehrberuf Chemielabortechniker. Ja, das mag sein, dass er für den einen oder anderen Zuhörer ein wirklich unaussprechlicher Beruf ist. Aber das hat die deutsche Sprache so an sich, dass sie nicht immer einfach ist. Was machen Sie jetzt daraus? Sie machen den unspezifischen Begriff „Labortechnikchemie“ daraus, und das ist jetzt, wie gesagt, nur ein Beispiel. Offensichtlich können Sie hier in der Stadt Wien zwischen Genus und Sexus nicht unterscheiden, weil sonst würden Sie endlich verstehen, dass das grammatikalische Geschlecht mit dem biologischen Geschlecht nichts zu tun hat, und es bringt den Frauen in dieser Stadt gar nichts, wirklich gar nichts! (Beifall bei der FPÖ.) Und eines muss man auch sagen: Ein Gesetz muss per se verständlich und lesbar bleiben und nicht definitiv unlesbar werden!
Dann haben wir da noch, offensichtlich ist der Lehrberuf Bürokaufmann in der Stadt in Ungnade gefallen, weil er jetzt ausläuft, den will man nimmer. In Zukunft soll es stattdessen ja nur noch die VerwaltungsassistentIn geben, obwohl nachweislich die Inhalte der Lehrberufe nicht ident sind und auch die Verwendung der Lehrberufe nicht ident ist, weil sie in anderen Bereichen einzusetzen sind, aber egal. Wir nehmen es zur Kenntnis. Das, was mich aber wirklich verwundert, ist, dass Sie, wie gesagt, in Ihrer Inkonsequenz nicht den Beruf Assistenz/Verwaltung daraus gemacht haben, weil das würde nämlich genau der Logik entsprechen, wie Sie es mit vielen anderen Berufen gemacht haben. Das, was Sie in diesem Gesetz definitiv verabsäumt haben, und diesen Vorwurf kann ich Ihnen hier nicht ersparen, ist, Sie haben zwar die Lehrberufe umgestaltet, Sie haben entmistet, Sie haben entpersonifiziert, die Dinge zur Sache gemacht. Aber Sie haben nur einen einzigen Lehrberuf, nur einen einzigen, in dem ganzen Papier praktisch aufgewertet, während Sie alle anderen nicht verändert haben. Und zwar haben Sie den Lehrberuf des Gärtners im Anwendungsbereich der Wiener Landarbeiterordnung von 1990 zum Facharbeiter/Gartenbau gemacht. Aber ich glaube schon, dass es sich all unsere Jugendlichen hier, die einen Lehrberuf anstreben, verdienen würden, als Fachkraft ausgebildet zu werden. Und diese Chance, die haben Sie definitiv vertan.
Und weil uns zum Unterschied von Ihnen hier das Wohl der Mitarbeiter wirklich am Herzen liegt, bringe ich jetzt dann zwei Beschlussanträge ein, denn das, was Sie mit den Mitarbeitern machen, ist, Sie ziehen sie immer über den Tisch, erklären ihnen dann, dass das zu ihrem Vorteil ist und dass alle anderen ihnen nichts Gutes wollen und dass alle anderen keine Ahnung haben. In Wirklichkeit meinen Sie es nicht wirklich gut. Fast jede Ihrer Änderungen hat bis jetzt eine Schlechterstellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien bedeutet und hat sehr oft eine Korrektur nach sich gezogen. Ich erinnere an die Wahrungszulage.
Daher bringe ich jetzt folgende Beschlussanträge ein: Der eine betrifft die Gehaltsauszahlungen im KAV, weil es einfach nicht sein kann und es nicht sein darf, dass Mitarbeiter in dieser Stadt eine Leistung erbringen und auf die Auszahlung einer Zulage, die man ihnen zugesichert hat, ewig lang warten müssen. Das darf es einfach nicht sein! (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb folgender Beschlussantrag: Der Wiener Gemeinderat beschließt, dass die Zulagen bis zum Ende des 1. Quartals rückwirkend ausbezahlt werden müssen.
Der zweite Punkt ist: Der für die Personalangelegenheiten zuständige Amtsführende Stadtrat Jürgen Czernohorszky wird ersucht, die entsprechenden Gespräche mit der für die Gesundheit zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger zu führen, damit eine schriftliche Entschuldigung bei den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt und denen auch ihre wichtige Arbeit wertgeschätzt wird, weil (Beifall bei der FPÖ.) wir einfach der Meinung sind, dass es an der Zeit ist, dass man sich auch einmal entschuldigt und Ihnen sagt, dass sie tolle Arbeit machen.
Der zweite Antrag betrifft den Pensionshunderter, der hier aber in der Stadt Wien so ein bissel wie die heiße Kartoffel hin- und hergeschoben wird. Ich habe im Februar beim Stadtrat schon mal nachgefragt. Dann kam so ein: Wir sind noch am Überlegen, und wir wissen nicht so wirklich. Natürlich ist dieser Pensionshunderter nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ich bin prinzipiell kein Freund von Almosen. Eines muss ich schon an dieser Stelle sagen: Ich sehe eine Einmalzahlung schon als eine Art Almosen an, wenn es keine tatsächliche Steigerung der Pension ist, sondern eben nur eine Einmalzahlung. Aber es kann auch nicht sein, dass unsere Landesbeamten diesen Hunderter nicht bekommen, während die Bundesbeamten und die ASVG-versicherten
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