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Gemeinderat, 18. Sitzung vom 16.12.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 99

 

Bundesverfassungsrechts“ von Robert Walter und Heinz Mayer, steht, dass der Rechnungshof für die Gebarungskontrolle zuständig ist. Dieser Funktion nach ist der Rechnungshof ein Hilfsorgan des Nationalrates und Landtages zur Kontrolle der Vollziehung des Bundes und der Länder, wie damals noch geschrieben wurde, bevor auch die Gemeinden dazugekommen sind.

 

Der Begriff Hilfsorgan ist überhaupt nichts Negatives. Helfen ist eine der wichtigsten Eigenschaften des Menschen überhaupt; und wir als Gemeinderäte oder auch sonst die Mandatare, die in gesetzgebenden Körperschaften, sei es in Landtagen oder im Nationalrat, haben natürlich selbst gar nicht die Möglichkeit, diese umfassende und ungeheuer notwendige Tätigkeit der Kontrolle der Vollziehung selbst durchzuführen, weder von der Kapazität noch von der Durchführung nicht. Deshalb hat man diese ungeheuer wichtige Institution des Rechnungshofes als Hilfsorgan für diese außerordentlich wichtige Funktion geschaffen. Er bewältigt diese Aufgabe außerordentlich gut, wofür wir herzlich unseren Dank aussprechen. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Wie gesagt, es ist unser Hilfsorgan. Ich möchte jetzt nicht noch einmal den Bundespräsidenten-Wahlkampf aufwärmen, das wäre das Letzte, was ich nach diesem Jahr möchte; aber eines möchte ich schon sagen, weil es ein verbreitetes kleines Missverständnis ist. Einer der Bundespräsidentschaftskandidaten, es war der Dritte Präsident des Nationalrates Hofer, hat in einer Fernsehsendung gesagt - ich sage es nur aus exemplarischen Gründen, weil ich eine Klarstellung damit verbinden will -: Wenn der Nationalrat nicht die Schlüsse zieht aus den Vorschlägen des Rechnungshofes, dann ist es seine Aufgabe als Bundespräsident, wenn er gewählt worden wäre, sozusagen einzugreifen.

 

Dazu habe ich eine etwas differenziertere Meinung. Ich glaube nicht, dass es Aufgabe von anderen Organen ist, sei es vom Bundespräsidenten oder sonst wem, bei Auffassungsunterschieden zwischen einem Vertretungskörper - sei es Nationalrat, Landtag oder Gemeinderat - und seinem Hilfsorgan, nämlich dem Rechnungshof, einzuschreiten. Bei aller ganz hohen Wertschätzung des Rechnungshofes: Er steht nicht über dem Nationalrat oder über dem Gemeinderat, sondern er ist ein wichtiger Partner beziehungsweise ein Hilfsorgan. Das sei klargestellt, weil eben sonst vielleicht in der Öffentlichkeit falsche Ansichten dazu verbreitet werden.

 

Natürlich wird man - und ich glaube, wir sind fast Musterschüler in dieser Hinsicht - die Vorschläge des Rechnungshofes immer ernst nehmen und in aller Regel auch ganz oder wenigstens teilweise erfüllen. In einzelnen Fällen vielleicht nicht, wenn man bewusst anderer Meinung ist, wobei hier auch zu differenzieren ist: Was die ziffernmäßige Richtigkeit betrifft oder die Übereinstimmung zu bestehenden Vorschriften, wird man natürlich sagen, das ist immer richtig.

 

Beim Thema Sparsamkeit kann man vielleicht manchmal verschiedener Meinung sein; was die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit betrifft, wird man gegebenenfalls auch anderer Meinung sein. In diesen wenigen Fällen gibt es dann eben den Standpunkt des Rechnungshofes und seiner Beamten und letztlich der Präsidentin und auf der anderen Seite jenen der geprüften Körperschaft; und letztlich ist es dann eine Sache auch der Wählerinnen und Wähler, weil das ja medial transportiert wird, zu entscheiden: War das jetzt richtig, dass die sich an diese einzelne Empfehlung nur teilweise gehalten haben oder nicht gehalten haben, oder war es eigentlich durchaus plausibel, dass sie sich nicht daran gehalten haben? Als Entscheider hat man ja ohnehin die Wählerinnen und Wähler, die letztlich beurteilen, ob die Körperschaften gut und richtig mit den Empfehlungen des Rechnungshofes umgegangen sind.

 

In all dieser Klarheit möchte ich eine faire Geschäftsgrundlage mit dem Rechnungshof nur in Erinnerung rufen. An sich ist es ohnehin selbstverständlich und ergibt sich ja aus der Verfassung, dass es so ist. Ich sage: In dieser differenzierten Art und Weise war unsere Erfahrung mit dem Rechnungshof bisher eine ausgezeichnete und wird es weiter sein. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Ich darf mir doch noch ein paar Details zu den vorliegenden Berichten anschauen, wobei ich noch erwähnen möchte, dass mein Kollege Erich Valentin auch zu ganz wichtigen Details Stellung nehmen wird. Da der überwiegende Teil der vorliegenden Berichte sich auf das Ressort Umwelt und Stadtwerke bezieht, ist es naturgemäß, das mein Kollege zu einigen Stellung nehmen wird. Ich glaube, ich stimme mit der klaren Mehrheit dieses Hauses überein, dass man diese vernünftige und verfassungskonforme Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof weiterhin pflegen wird und dass das bisher außerordentlich gut geklappt hat.

 

Zum Einzelnen: Es ist beim Bereich der öffentlichen Finanzkontrolle angesprochen worden, dass da nicht alles optimal wäre. Dazu ist zu sagen, dass wir eine Transparenzoffensive der Stadt Wien gestartet haben und ein neues Haushaltsrecht, die VRV, geschaffen wurde, was einer langjährigen Forderung des Rechnungshofes entspricht. Diese Strukturreform bezweckt vor allem, dass die Verwaltung den neuen Bedürfnissen der wachsenden Stadt gerecht wird und die Transparenz noch mehr erhöht wird. Noch mehr Transparenz soll zukünftig durch einen jährlichen Beteiligungsbericht zum Ausdruck kommen, der alle direkten Beteiligungen der Stadt Wien an Kapitalgesellschaften in einem Set aus ökonomischen Kennzahlen darstellt. Ich darf an dieser Stelle auch auf den Beteiligungsbericht 2015 verweisen. Es ist im Netz, da kann man alles nachlesen. Insofern ist das wirklich sehr, sehr transparent, ebenso die Beteiligungsgrundsätze von Juli 2016. Ich glaube, da hat die Stadt Wien schon wirklich sehr gute Arbeit geleistet.

 

Ein weiterer Punkt in den gegenständlichen Berichten, die wir heute diskutieren, sind die Schulbehörden. Dazu ist kritisiert worden, dass der Landesschulrat zu viel an Kostenanteil dem Bund ersetzen wird. Es ist nämlich so, dass der Bund für das Personal der Landesschulräte zuständig ist und die Kosten trägt. Wenn die Länder der Bundesbehörde Angelegenheiten der Landesvollziehung übertragen, so ersetzt das Land dem Bund den Kostenanteil, der hierfür notwendigen Perso

 

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