Gemeinderat, 18. Sitzung vom 16.12.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 99
an die WGM übertragen wurde, Ihre Anmerkungen, dass zwischen dem Prüfungszeitraum und dem Ausstellen des Generalpachtvertrags keine Jahresberichte vorgelegt wurden, die Untervermietung von der WGM keiner Ausschreibung unterzogen wurde, die Stadt Wien zusätzlich ein nicht rückzahlbares Darlehen von 2,5 Millionen EUR bei der Errichtung der zwei Lokale gewährt habe. Sie sprachen an, dass die Berechnungsgrundlage sowie die Begründung für den von der WGM an die Stadt Wien gemäß Generalpachtvertrag zu zahlenden jährlichen Bestandszins, der 1 EUR betrug, sich vertragsgemäß auf 40 Prozent aus der Verwertung dieser Flächen erzielten Verträge erhöhen sollten, fehlte.
Dabei wäre es so einfach und am kurzen Weg zu erledigen gewesen, denn der Prokurist der angesprochenen privaten WGM, die neben der Stadt in all diesen Dingen säumig war, sitzt im Nachbarbüro der StRin Sima. Der Prokurist ist nämlich ihr Büroleiter, und es wäre nicht schwierig gewesen, diese Informationen bei dieser Ausgliederung und Privatisierung beibringen zu können. Es ist eigentlich aus meiner Sicht beschämend, dass es gerade auch in diesem Naheverhältnis nicht möglich war, die notwendigen Unterlagen dem Rechnungshof zur Verfügung zu stellen.
Auch die Antwort der Stadt Wien bezugnehmend auf die Kritik, dass die Generalpacht 1 EUR betrug, und die WGM unter direktem Einfluss steht, und die Kontrolle der MA 45 besteht, und deshalb auch die Beliebigkeit nicht gegeben ist, ist aus meiner Sicht kritisch zu betrachten. Wenn das so wäre, dann würden eben diese Kontrollrechte der MA 45 auch dem Interpellationsrecht der Gemeinderäte unterliegen, und wir haben die Erfahrung gemacht, dass eben die Verträge erst nach mehrfacher Nachfrage und massivem Druck an die Ausschussmitglieder übergeben wurden, und somit die nötige Transparenz über einen langen Zeitraum hintangehalten wurde.
Zum Thema Wien Energie hat der Kollege Ulm schon einige Worte verloren, auch ein Bericht, der sehr aufschlussreich ist. Nur ganz kurz angesprochen: Besonders interessant war auch das mit den Wettbewerbsnachteilen, und da habe ich vielleicht noch eine Frage, und vielleicht können Sie dann in Ihrer Antwort darauf replizieren. Das ist ja an sich eine Reparatur, ist momentan gesetzlich geregelt und auch in Antragsform gegossen, nur empfehlen Sie, diese Pensionslasten an die Stadt Wien zurückzugeben, momentan werden sie in die Holding gegeben. Sehen Sie da einen Vorteil oder einen Nachteil in dieser Vorgangsweise, die wir im Moment diesbezüglich wählen?
Interessant war aber auch die Darstellung der Wien Energie, was den Fortschritt an erneuerbarer Energie betrifft, wobei der Rechnungshof empfiehlt, in Anlehnung an vergleichbare EU-Indikatoren oder nationale Indikatoren, wie der Energieverbrauch beziehungsweise die Absatzmenge zu messen sind, um diesbezüglich auch eine realistische Aussage zu treffen. Auch die Umsetzung der Anregung des Rechnungshofes bezüglich der Interessenskonflikte im Aufsichtsrat und im Geschäftsführungsbereich wird sicher ein Thema sein, wo sich die Opposition auch noch in Zukunft damit auseinandersetzen wird.
Die Veröffentlichung der Managergehälter, vom Kollegen Ulm auch schon angesprochen, ist sicherlich etwas, wo man nicht tricksen sollte. Gerade in einer Stadt, wo man transparent arbeitet, wo umstrukturiert wird, wo bei den Mitarbeitern gespart wird, ist es ganz wichtig, auch in diesem Bereich Transparenz zu zeigen und Transparenz zu leben.
Frau Präsident, das waren nur ein paar kleine Beispiele dafür, dass Sie in dieser Stadt noch viel zu tun haben werden; und ich gehe davon aus, dass auch unsere Fraktion mit Prüfansuchen an Sie herantreten wird, nachdem uns die Bürger ja die Möglichkeit dazu gegeben haben. - Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Als Nächster ist Herr GR Dr. Stürzenbecher zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
GR Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Berichterstatter! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie jedes Jahr diskutieren wir über die Berichte des Rechnungshofes. Ich darf auch für meine Fraktion an dieser Stelle sagen, dass wir die positive Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof seit vielen Jahren schätzen, seit er auch für den Gemeinderat, für die Gemeinde zuständig ist. Das war mit allen Rechnungshofpräsidenten bisher, soweit diese Zuständigkeit gegeben war, der Fall, und wir sind außerordentlich zuversichtlich, dass das auch mit der neuen Präsidentin so sein wird. Wir heißen sie hier herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.) Ich glaube, ich darf an dieser Stelle nicht nur für meine Fraktion, die größte Fraktion des Hauses, sondern für das gesamte Haus noch einmal sehr herzlich auch den MitarbeiterInnen des Rechnungshofes für ihre wichtige und für unsere Stadt so fruchtbringende Arbeit herzlich danken. (Allgemeiner Beifall.)
Diese positive Zusammenarbeit fußt auf der Tatsache, dass wir gemeinsame Interessen haben, nämlich dass wir als Gemeinderäte bestmöglich für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt arbeiten. Die positive Zusammenarbeit fußt auch auf der Rechtsordnung der Bundesverfassung, wo im Art. 121 festgelegt wurde: „Zur Überprüfung der Gebarung des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände, der Gemeinden und anderer durch das Gesetz bestimmter Rechtsträger ist der Rechnungshof berufen.“ Weiteres wird festgelegt, auf welche Art und Weise diese Überprüfung erfolgen soll. Sie „hat sich auf die ziffernmäßige Richtigkeit, die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, ferner auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstrecken.“
Obwohl das wahrscheinlich ohnehin alle wissen, lese ich das vor, um meine vorherigen Ausführungen zu plausibilisieren. Es muss nämlich manchmal in Erinnerung gerufen werden - sicher nicht der Präsidentin des Rechnungshofes und ihren MitarbeiterInnen, aber manchen anderen -, dass auch im absolut führenden Lehrbuch des Verfassungsrechts, dem „Grundriss des österreichischen
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