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Gemeinderat, 8. Sitzung vom 29.04.2016, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 107

 

öffentlich kundgegeben, dass keine der vier Varianten auch nur annähernd für ihn in Frage kommen und die Heizstrahler sowieso verboten werden müssen. Ich habe dazu ein Zitat aus dem heutigen „Kurier“. - Herr Figl sagt: „Mein Ziel ist ein Ausgleich der unterschiedlichen Interessen für eine bewohnte Innere Stadt. In erster Linie sind wir daher die Vertreter der Bewohner. Schließlich soll die Innere Stadt ein attraktiver Ort zum Wohnen sein. Die City darf kein Disneyland werden.“

 

Wie erklären wir jetzt den Tausenden von Touristen, die nach Wien kommen, dass es im 1. Bezirk, wenn es nach dem Herrn Bezirksvorsteher geht, im Idealfall überhaupt keine Schanigärten mehr gibt?! Er will ja öffentliche Flächen zur öffentlichen Nutzung, und ich wünsche ihm viel Spaß, wenn dann tausende Leute dort auf den Bänken herumsitzen und ihr Bier trinken, das sie beim Billa gekauft haben! - Das wird für die MA 48 durchaus eine Herausforderung, und ich weiß nicht, ob das dem Stadtbild zu Gute kommt! (Beifall bei den NEOS.)

 

Was er nämlich auch nicht bedenkt: Im 1. Bezirk leben, wie wir wissen, rund 15.000 Menschen, es arbeiten dort aber 110.000 Menschen, und zwar sehr viele in der Gastronomie. Mir geht es darum, dass diese Arbeitsplätze dort nicht nur erhalten bleiben, sondern dass vielleicht mit einer Ausweitung und mit einer Entbürokratisierung der derzeitigen Schanigartenregelung noch mehr Arbeitsplätze geschaffen werden können. Das halte ich für enorm wichtig.

 

Wir werden heute hier einen Antrag über die bereits genannten Forderungen einbringen. Wir fordern einen ganzjährigen Bewilligungszeitraum vom 1. bis 31. Jänner und eine mehrjährige Bewilligung. Ich weiß, dass das in manchen Bezirken jetzt auch schon möglich ist, es sollte aber eine einheitliche Lösung für die gesamte Stadt geben, damit die Leute in der Gastronomie sich besser auskennen und sich nicht jedes Jahr für welchen Zeitraum auch immer diesem Antragsverfahren stellen müssen. Es sollte, wie gesagt, eine jahreszeitunabhängige Höhe der Abgaben geben sowie - das ist sehr wichtig - Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vergabe der Bewilligung. Das ist durch das derzeitige Gremium nicht gegeben. Das ist aber ganz wichtig, denn ein Gastronom muss planen, und das ist mit einer sechsmonatigen Frist total schwierig, wenn man nicht weiß, ob man mit dem vorgelegten Plan und den derzeitigen oder zukünftigen rechtlichen Vorgaben seinen Schanigarten bekommt oder nicht.

 

Zur Beheizung habe ich schon gesagt: Eine elektrische Beheizung ist zulässig, dazu wird eine Pflichtabgabe eingeführt, davon ausgenommen sollen all jene Betriebe sein, die nachweislich Ökostrom beziehen.

 

Ich bitte, diesen Beschlussantrag beziehungsweise dessen Inhalte in die Verhandlungen mit einzubeziehen, sodass man in diesem Zusammenhang vor allem betreffend den Bürokratieabbau den Gastronominnen und Gastronomen entgegenkommen kann. - Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

 

Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich GR Baron. Ich erteile ihm das Wort

 

13.56.08

GR Karl Baron (FPÖ)|: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte jetzt näher auf den Beschlussantrag, der soeben eingebracht wurde, eingehen. Schauen wir uns diesen einmal an! Er beginnt mit einer seitenlangen Begründung, und ich kann alles, was darin steht, auf Punkt und Beistrich unterschreiben und das durchaus auch als freiheitliche Standpunkte vertreten.

 

Umso mehr verwundert es mich, wenn man dann zum Antrag kommt: Auch die ersten drei Punkte des Antrages können wir durchaus unterschreiben. Das sehen wir genauso. Das ist auch in der OTS-Meldung vom 15.4.2016 von Klubobmann Nepp nachzulesen, in der das quasi wortgleich von uns wiedergegeben wurde.

 

Lediglich der vierte Punkt verwundert mich deswegen, weil in der gesamten Begründung seitenlang steht, dass sich die Wiener Gastronomen zu vielen bürokratischen Hürden ausgesetzt fühlen, dass die Bürokratie zu stark ausgeweitet ist, dass es einen Schildbürgerstreich nach dem anderen gibt, der quasi den Amtsschimmel jagt.

 

Aber betrachten wir nun einmal die Schanigärten in Wien! Eigentlich beginnt es mit den Rauchergesetzen. Die Rauchergesetze haben den Gastronomen in Wien besonders großen Schaden zugefügt. Jetzt geht man davon aus, dass man die Kunden nicht mehr im Lokal, wo Getränke, et cetera verkauft werden, halten kann, die ihre Zigarette rauchen wollen, denn so ein Raucher stellt sich dann eben vor das Lokal, und warum sollte er nicht in den Wintermonaten unter einem Heizschwammerl stehen? Warum muss das mit neuen Gebühren belastet werden? Ich verstehe meinen Vorredner und Antragsteller nicht, warum er in einem Bundesland wie Wien, wo wir so viele Hürden und Gebühren und Abgaben haben - wie er selbst in der Begründung erwähnt -, eine zusätzliche Gebühr fordert, die es noch gar nicht gibt!

 

Warum müssen Heizschwammerln schon wieder mit neuen Gebühren belegt werden? Warum gönnt man den Gastronomen nicht ein bisschen eine Ruhepause, um sich von den Rauchergesetzen zu erholen. Sie sind ja sowieso mit den Elektrorechnungen, die zusätzlich auf sie zukommen, genug belastet!

 

Meine Damen und Herren! Diesen Antrag möchte ich in klarsten Worten ablehnen. Ich ersuche um Ablehnung. - Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Gerald Ebinger: Ich erteile nunmehr GR Strobl das Wort.

 

13.58.55

GR Friedrich Strobl (SPÖ)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

In aller Kürze und gleich einmal vorweg: Ich glaube, dass es sehr gescheit ist, dass es diese Befragung und die vier Varianten gibt. Das kommt bei den Betroffenen sehr gut an! Auch die Wirtschaftskammer wurde befragt, und ich meine, das ist eine sehr gute Vorgangsweise!

 

Etwas möchte ich dazusagen: Es wird immer so getan, als ob die gesamte Gastronomie betroffen sei. - Es gibt in Wien ungefähr 8.000 Gastronomiebetriebe, und zirka 2.700 davon haben einen sogenannten Schanigarten. Es gibt also noch immer eine große Menge an Be

 

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