Gemeinderat, 6. Sitzung vom 30.03.2016, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 80
tung alleine die Wiener Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei einer gerechten Verteilung der Finanzmittel nicht leisten können, und, ich sage das auch, wenn wir verantwortungsvoll damit umgehen, wir uns das auch nicht unbedingt leisten wollen, ohne dass wir entsprechende vernünftige Gespräche und Verhandlungen führen.
Für die Verwendung der vorhandenen Budgetmittel gelten die strengen Regeln der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Rechtmäßigkeit. Effektivität und Effizienz werden damit steigen. Es werden Wissenschaftslehren, versorgungspolitische Ziele festgelegt und umgesetzt. Dabei unterstützen sich die beiden Partner gegenseitig. Ein gemeinsames Nutzungskonzept des AKH-Geländes ermöglicht die bestmögliche Verwendung des Erhalts für Patientenversorgung, Forschung und Lehre. Das setzen nicht wir fest. Das machen wir vor Ort mit den Expertinnen, Experten, mit den Ärztinnen und Ärzten, gemeinsam im Gleichklang.
Meine Damen und Herren, der Rahmenbauvertrag definiert die wichtigsten baulichen Investitionen im AKH, der MedUni Wien, die direkt den PatientInnen zu Gute kommen. Bis zum Jahre 2030 investieren Bund und Stadt Wien gemeinsam 1,4 Milliarden EUR in wesentliche Infrastrukturprojekte, zum Beispiel in das Eltern-Kind-Zentrum, in OP-Einrichtungen und in den Notfall-, Unfall-, Pflegebereich, natürlich auch in Projekte der Forschungsinfrastruktur, um hier auch eine Verbindung zwischen der Wirtschaft und der medizinischen Seite zu gewährleisten.
Geschätzte Damen und Herren, mit heutigem Stand hat das AKH Wien jährlich mehr als 550.000 ambulante PatientInnen, die insgesamt 1,2 Millionen Mal in die Ambulanz kommen.
Rund 100.000 PatientInnen werden pro Jahr stationär aufgenommen.
1.000 Angehörige der medizinischen, therapeutischen und diagnostischen Gesundheitsberufe kümmern sich um die Patienten, darunter natürlich auch 1.500 Ärzte, ohne die das nicht möglich wäre, und 3.000 Krankenpflegepersonen.
Rund 52.000 Operationen werden momentan und auch künftig diesbezüglich durchgeführt.
Ich glaube, hier sieht man, wie wichtig die Verschränkung einer gesamtorientierten medizinischen Versorgung für die Wienerinnen und Wiener ist. Es gibt in der Diskussion, auch was Finanzierung, Baumaßnahmen, Investitionen anbelangt, notwendige Argumente, weniger notwendige Argumente und verzichtbare Argumente. Zu verzichtbaren Argumenten gehört nach meiner Meinung, nach meiner Philosophie, wenn man im Prinzip über Bauprojekte, die noch gar nicht fertig sind, Ratschläge gibt, dass man sie gar nicht brauchen würde. Ich glaube, wir haben mit der gesamtmedizinischen Versorgung in Wien, aber darüber hinaus für die Patientinnen und Patienten in Österreich, die es brauchen, bewiesen, dass wir hier einen sehr effektvollen, effizienten und notwendigen Weg gehen.
Fortschritt, Investitionen, Personalbedarf, all das sind Inhalte der heutigen Bestimmungen, die wir zu verabschieden haben, und die notwendige, bestmögliche medizinische Versorgung in diesen Einrichtungen und damit auch im AKH, geschätzte Damen und Herren.
Zum Schluss, Frau Kollegin Kugler, bezüglich des Antrages, den Sie bei der heutigen Sitzung einbringen. Ich darf nur in Erinnerung rufen, die Frau Stadträtin hat meiner Meinung nach bereits in der Februarsitzung im Ausschuss einen Antrag, der von Ihrer Fraktion und von Ihnen zum Palliativbereich eingebracht wurde, sehr umfangreich beantwortet. Wenn Sie heute hier gemeint haben, dass in der Hospizversorgung im Prinzip alles nur auf Spendenmitteln aufgebaut ist, dann dürften Sie die zweite Seite des Beantwortungsschreibens der Frau Stadträtin nicht genau gelesen haben. Dort steht nämlich wortwörtlich, und ich zitiere: „Der Fonds Soziales Wien fördert als Sozialhilfeträger der Stadt Wien unterschiedlichste Angebote im Bereich der Hospiz- und Palliativleistungen. Die finanziellen Aufwendungen des FSW für Hospiz- und Palliativversorgung betrugen im Jahre 2014 rund 2,2 Millionen EUR. Im Jahr 2015 waren 8 vom Fonds Soziales Wien geförderte mobile Palliativteams für die Wiener Bevölkerung im Einsatz. Ab März 2016“ - also noch im heurigen Jahr – „nehmen 4 weitere Teams stufenweise ihre Arbeit auf. Somit wird die Anzahl an mobilen Palliativteams, die die Gesundheit Österreich GmbH für Wien empfiehlt, erreicht werden.“
Mit den beiden genannten Personen, die Sie in Ihrem Beitrag auch genannt haben, wird, glaube ich, auch gewährleistet, dass ein strenges Auge darauf schaut und dass darauf geachtet wird, dass Wien seinen Verpflichtungen in diesem Bereich nicht nur in den vergangenen Jahren, sondern auch im heurigen und in den Folgejahren nachkommen wird. Deswegen glaube ich, dass eine neuerliche Erinnerung mit Ihrem heutigen Antrag, den Sie eingebracht haben, der sich in den wesentlichsten Punkten inhaltlich fast nicht von dem Antrag unterscheidet, der im Dezember eingebracht wurde, nicht notwendig ist. Wir werden dieser Zuweisung unsere Zustimmung nicht geben. Aber Sie können sicher sein, dass wir alles in die Wege setzen werden, jene Vorgaben, die uns empfohlen werden, in Wien auch umzusetzen. Ich bitte aber gleichzeitig darum, dass es gewisse Wünsche, die in jeder einzelnen Fachrichtung und in den Bereichen vorhanden sind, nicht in jedem Fall zu 100 Prozent geben wird und geben kann und dass die Stadt Wien, das sehe ich auch als Mandatar so, sich nicht generell verpflichten kann, bereits im Vorhinein überall fixe Prozentsätze festzulegen, was von einem Budget eingeplant wird, weil es sich natürlich auch nach Bedarfsmöglichkeiten orientieren und richten muss und ich persönlich das Problem dabei sehe, wenn wir alles zu 100 Prozent verplanen, könnten wir uns die Budgetdebatte, die Rechnungsabschlussdebatte und alles sparen, weil dann könnten wir sagen, wir haben eh schon alles im Vorhinein festgelegt. Nachdem aber gerade die Gesundheitspolitik kommunizierende Gefäße sind, die sich immer nach den Bedürfnissen der momentanen Situation,
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