Gemeinderat, 69. Sitzung vom 01.07.2015, Wörtliches Protokoll - Seite 63 von 94
Und im Hauch eines Vorgriffs: Hier finden freifinanzierte Wohnungen statt. Warum? Ähnlich wie bei anderen Projekten: Weil das Liegenschaftsverhältnis so war, wie es ist. Auf einem anderen Standort werden geförderte Wohnungen stattfinden. Also ein sehr gutes Projekt, auch mit einem städtebaulichen Vertrag, der auch in dem Rahmen von ungefähr 10 Millionen Investitionen in die unmittelbare Umgebung vorsieht.
Es hat lange gedauert, es waren intensive Diskussionen. Es wurde in verschiedenen Bereichen auch abgeändert. Ich freue mich, dass wir das auch haben, und danke für die Mitarbeit allen, die daran mitgewirkt haben. - Danke schön. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als Nächster zum Wort gemeldet ist GR Mag Dr Wansch. - Bitte.
GR Mag Dr Alfred Wansch (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen!
Weil sich im Bereich der Flächenwidmungsplanänderungen und der städtebaulichen Verträge offensichtlich eine hohe Nervosität bei den Regierungsparteien zeigt, möchte ich Sie beruhigen. Ich kann Ihnen sagen, offensichtlich konzentriert sich die Nervosität ohnehin bei Kollegen Chorherr, warum immer das so sein möge. Ich kann Ihnen sagen, ein Satz wird Sie möglicherweise noch in Stimmung bringen, und der Rest meiner Rede wird Sie hoffentlich zum Umdenken bringen.
Zum städtebaulichen Vertrag im Allgemeinen: Ich habe heute schon erwähnt, worum es geht. Und jetzt formuliere ich das sehr vorsichtig: Es wird bei Bürgern und Experten immer wieder die Meinung geäußert, dass für sie der Eindruck besteht, dass ein Spekulant sich eine Widmung kauft, die er für sein Projekt braucht.
Und jetzt sage ich: Die städtebaulichen Verträge in dieser Form sind verfassungswidrig. Juristen formulieren das so: Sie sprechen dann von der unzulässigen Verknüpfung von privatwirtschaftlichen Maßnahmen mit hoheitlichen Maßnahmen.
Ich möchte Ihnen jetzt zitieren aus einem Artikel von „Standard Online“ von heute: ein ausgezeichnet recherchierter Artikel, der sich zwar mit den Danube Flats befasst, aber grundlegende Äußerungen und Berichterstattungen zu den städtebaulichen Verträgen enthält. Der Artikel stammt von Martin Putschögl und hat die Überschrift „Danube Flats: Sozialwohnungen nur für zehn Jahre.“
Ich zitiere jetzt aus der Passage, die die Verfassungswidrigkeit der städtebaulichen Verträge betrifft. Überschrift: „Verfassungsrechtliche Bedenken.“
„Dass dabei ‚für eine Widmung bezahlt wird‘, wie Beobachter monierten, stellt man von Seiten der Verantwortlichen der Stadt Wien entschieden in Abrede - und das muss man auch, begibt man sich doch sonst auf rechtlich heikles Terrain. Georg Karasek, Experte für Bau- und Immobilienrecht, weiß nämlich von ‚ganz ähnlichen Bestimmungen‘ in der Salzburger Bauordnung von 1992 zu berichten, die schließlich 1999 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden.“ (GR Dipl-Ing Rudi Schicker: Aber Sie wissen schon, dass ein großer Unterschied ist zwischen dem damals und dem heute!)
Jetzt warte ich auf die Zwischenrufe. Ich warte auf die Zwischenrufe, aber ich hoffe, Sie erkennen, dass das Thema ernst ist, dass das Thema fundiert ist. Da hilft eine gekünstelte Aufregung auch nicht weiter. (Beifall bei der FPÖ und von GR Dr Wolfgang Aigner.)
Ich zitiere weiter: „Die Stadt Wien wollte es nun besser machen und hielt in ihrer neuen Bauordnung explizit fest, dass ‚die Festsetzung oder Abänderung eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes nicht vom Abschluss einer solchen Vereinbarung abhängig gemacht werden darf.‘“
Jetzt sage ich rein augenscheinlich - da muss man kein Jurist sein, da muss man sich nachher nur das Protokoll dieser Sitzung anschauen -: Wenn ich das Geschäftsstück Flächenwidmung gemeinsam debattiere mit dem baurechtlichen Vertrag, dann ist da schon ein sehr enger Zusammenhang.
Und im Ergebnis auch: Wenn man sich die Inhalte dieser vorgelegten städtebaulichen Verträge anschaut, kann man nur zu dem Ergebnis kommen (GR Dipl-Ing Rudi Schicker: Dann gehen Sie zum Verfassungsgerichtshof!), dass es eine unzulässige Verknüpfung von privatrechtlichen mit hoheitsrechtlichen Angelegenheiten ist. (GR Dipl-Ing Rudi Schicker: Gehen Sie zum Verfassungsgerichtshof!) Und dann, Herr Kollege Schicker ... (GR Dipl-Ing Rudi Schicker: Machen Sie es einmal ...)
Dann, Herr Kollege Schicker, sind wir beim Foul. (GR Dipl-Ing Rudi Schicker: Lassen Sie es einmal ausjudizieren! Dann werden wir es alle miteinander wissen!) Bitte, Herr Kollege Schicker, kommen Sie heraus, erklären Sie das, was Sie jetzt als Zwischenruf machen! Denn es sollen alle Menschen hören, wie das Foul funktioniert. (Zwischenruf von GR Dipl-Ing Rudi Schicker.) Herr Kollege Schicker, ich bitte Sie: Kommen Sie heraus, erklären Sie dieses Foul! (Beifall bei der FPÖ und von GR Dr Wolfgang Aigner.)
Ich sage Ihnen, was das Foul ist. Sie beschließen hier etwas in Kenntnis dessen, dass es verfassungswidrig ist (GR Dipl-Ing Rudi Schicker: Nein, gehen Sie zum Verfassungsgerichtshof! Sie werden dort verlieren!), und sagen den betroffenen Menschen, na ja, ihr könnt es ohnehin beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen. Aber dann stehen Chorherr-Hochhäuser schon!
Dann, wenn der Verfassungsgerichtshof entscheidet, stehen die Hochhäuser - und das ist das schwere Foul, das Sie an den Menschen machen (GR Kurt Wagner: Schon wieder Unterstellungen!), das Sie mit den Ängsten und Sorgen der Bürger machen! (Beifall bei der FPÖ und von GR Dr Wolfgang Aigner.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Wir haben ja Zitate nur von Bürgern und von einer Zeitung gehört, und daher ist das so. Sollte jemand auf die Idee eines Ordnungsrufes kommen: Da ist keiner fällig gewesen.
Als Nächster zum Wort gemeldet ist GR Kubik. Ich erteile es dir.
GR Gerhard Kubik (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Danke schön. - Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter!
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular